1595/J XXVI. GP

Eingelangt am 07.09.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gudrun Kugler und weiterer Abgeordneter an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres

betreffend der Menschenrechtssituation in Nordkorea, Rückführungen nordkoreanischer Flüchtlinge durch China

Nordkoreaner, denen es gelingt nach China zu fliehen, werden von der chinesischen Regierung nicht als Flüchtlinge anerkannt sondern als „illegale Wirtschaftsmigranten“ zurückgeschickt. China ist Vertragsstaat der Genfer Konvention, deren Art. 33 (1) besagt: „Keiner der vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit (...) bedroht sein würde." Trotz geltendem Völkerrecht, internationaler Kritik und Aufforderungen, dies zu unterlassen, schiebt China nordkoreanische Flüchtlinge weiterhin in ihr Herkunftsland ab. Nordkoreanern, die in China festgenommen und nach Nordkorea zurückgestellt werden, drohen dort Jahre der Haft in Arbeitslagern, Folter und in einigen Fällen sogar Hinrichtungen.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres folgende

Anfrage

1)    Ist dem Außenministerium die Problematik bekannt, dass China trotz internationaler Kritik und entgegen dem von ihm anerkannten Völkerrecht Nordkoreaner nicht als Flüchtlinge anerkennt, sondern als Wirtschaftsmigranten nach Nordkorea zurückschickt, obwohl ihnen dort Arbeitslager, Folter und sogar Hinrichtungen drohen?

2)    Ist Ihnen bekannt, dass nordkoreanische weibliche Flüchtlinge in China in hohem Ausmaß Opfer von sexueller Sklaverei und Menschenhandel sind, ohne Schutz der chinesischen Regierung zu erfahren?[1]

3)    Sehen Sie Möglichkeiten, auf die chinesische Regierung einzuwirken, dass sie nordkoreanische Flüchtlinge gemäß Völkerrecht schützt und diese zumindest ins aufnahmebereite Südkorea ausreisen lässt sowie vor Menschenhandel und sexueller Ausbeutung schützt?

4)    Schätzungen von Human Rights Watch zufolge hat China allein zwischen Jänner und März 2018 41 nordkoreanische Flüchtlinge festgenommen, von denen sich derzeit 33 in chinesischer Haft befinden. Sehen Sie die Möglichkeit, dass sich Österreich für die Freilassung dieser Gefangenen einsetzt?

5)    Sehen Sie die Möglichkeit, sich auf EU-Ebene für eine verstärkte Einflussnahme auf die chinesische Regierung einzusetzen, damit sie sich an ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen gegenüber den nordkoreanischen Flüchtlingen hält?

6)    Wie kann Österreich selbst für die Menschenrechte in Nordkorea eintreten?

 



[1] Report of the detailed findings of the commission of inquiry on human rights in the Democratic People's Republic of Korea, A/HRC/25/CRP.1, 7 February 2014, para. 394; siehe auch: Committee for Human Rights in North Korea, The North Korean Refugee Crisis, ed. Stephan Haggard and Marcus Noland, at

http://hrnk.org/uploads/pdfs/The_North_Korean_Refugee_Crisis.pdf, p. 56.

Dies ist ein Verstoß gegen Artikel 34 der UNO-Kinderrechtskonvention sowie das UN Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität.