1597/J XXVI. GP

Eingelangt am 07.09.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gudrun Kugler und weiterer Abgeordneter an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres

betreffend die humanitäre und menschenrechtliche Situation im Südsudan

Berichten zufolge ist die humanitäre Situation im Südsudan auch nach Abschluss des Friedensabkommens äußerst prekär. Durch die lang anhaltende Gewalt und die Vertreibung von vier Millionen Menschen während des Bürgerkriegs ist die Landwirtschaft in weiten Teilen des Landes zum Erliegen gekommen. Mehr als eine Million Menschen aus dem Südsudan mussten nach Uganda fliehen, wo sie unter äußerst schwierigen humanitären Bedingungen untergebracht sind. Die Vereinten Nationen schätzen die akut Mangelernährten für 2018 auf 1,1 Millionen Menschen. Auch zum Aufbau der neuen Regierung und des Parlaments fehlt es dem Land an finanziellen Mitteln.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres folgende

Anfrage

1)    Bekennt sich Österreich zur langfristigen wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Südsudan und mit Uganda sowie zur

Entwicklungszusammenarbeit? Wird Österreich sich stärker in der Region engagieren?

2)    Wie sieht der Beitrag Österreichs im Wiederaufbau des Landes und einen Beitrag zur Bekämpfung der drohenden Hungerkatastrophe aus?

3)    Wird sich Österreich Österreich für die Strafverfolgung der Kriegsverbrecher im Südsudan einsetzen?

4)    Wie sieht der Beitrag von Österreich aus, die Situation in den Flüchtlingslagen in Uganda bezüglich Gesundheitsversorgung und Bildung zu verbessern?

5)    Kann Österreich etwas dafür tun, die Rückkehr der südsudanesischen Flüchtlinge aus den Flüchtlingslagern in Uganda zu ermöglichen?