1607/J XXVI. GP

Eingelangt am 07.09.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Andreas Kollross, Genossinnen und Genossen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend Kopftuchverbot in Kindergärten

In der geplanten Vereinbarung, gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22, ist neben Fragen der Finanzierung auch ein ugs. genanntes „Kopftuchverbot“ in allen Kindergärten enthalten.

Einem Bericht der Presse vom 11.07.2018 zufolge heißt es im offiziellen Papier: „In elementaren Bildungseinrichtungen ist Kindern das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung zu verbieten, die mit der Verhüllung des Hauptes eine frühzeitige Sexualisierung der Kinder und damit eine geschlechtliche Segregation bezwecken und insofern mit verfassungsrechtlichen Grundwerten und Bildungszielen der Verfassung, insbesondere der Gleichstellung von Mann und Frau, nicht vereinbar sind." (Presse Online Ausgabe vom 11.07.2018 https://diepresse.com/home/innenpolitik/5462531/KindergartenPlaene-der-Regierung_Der-KopftuchParagraf)

Nun stellt sich die Frage, wie viele Kinder tatsächlich von diesem Verbot betroffen sein werden. Bis dato wurden noch keine stichhaltigen Zahlen veröffentlicht, die darauf schließen lassen, dass diese Forderungen evidenzbasiert sind und mehr als Symbolpolitik darstellen.

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende

Anfrage:

1.  Wie viele Kinder werden von dem oben erwähnten „Kopftuchverbot“ betroffen sein? (bitte um genaue Zahlen)

a.    Sollten Ihnen keine konkreten Zahlen vorliegen: Gab es Schätzungen von den zuständigen Behörden? Wenn ja, zu welchem Schluss kamen diese?

2.   Liegen Ihnen oder dem Ministerium Informationen (Untersuchungen, Statistiken, etc.) vor, die den Schluss zulassen, dass ein „Kopftuchverbot in Kindergärten“ zu einer besseren Lebenssituation bzw. Integration der betroffenen Kinder führt?

a.    Wenn ja: Auf welche Studien beziehen Sie sich dafür, wo sind diese zu finden und was waren die Ergebnisse?

b.    Wenn nein: Wieso denken Sie, dass dieser Vorstoß der beste Weg ist um die betroffenen Kinder in unsere Gesellschaft zu integrieren?

c.    Wenn nein: Sollte Politik nicht evidenzbasiert sein anstatt auf Symbolpolitik aufzubauen?

3.    Bezwecken Sie ein „Kopftuchverbot“ auch in Schulen einzuführen und wenn ja, ab wann?