1610/J XXVI. GP

Eingelangt am 07.09.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, GenossInnen

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend Stellungnahme zum Standort-Entwicklungsgesetz

Das Wirtschaftsministerium hat Anfang Juli das sogenannte „Standort-Entwicklungsgesetz" in Begutachtung versandt (67/ME XXVI.GP). Darin vorgesehen ist u.a. ein Genehmigungsautomatismus für gewisse (Groß-)Projekte, sofern diese im öffentlichen Interesse stehen. Der Entwurf sorgte im Verlauf des Begutachtungsverfahrens für massive Kritik seitens von ExpertInnen, RechtsanwenderInnen, Umweltschutzorganisationen und Ländern. Er sei nicht nur europarechts- und verfassungswidrig, sondern würde außerdem zur Aushöhlung der österreichischen Standards im Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie als Türöffner für Korruption dienen.

So schreibt Verfassungs- und Verwaltungsjurist und emeritierter Universitätsprofessor an der Universität Wien Heinz Mayer in einem Kommentar dazu auf derstandard.at am 21.08.2018:

„Der Entwurf zu einem Standortentwicklungsgesetz wendet sich gegen diese zentralen verfassungsrechtlichen Vorgaben und ist eine grabe Attacke gegen den Rechtsstaat."[1]

Auf Grund der massiven Kritik wurde zunächst angekündigt, der Entwurf würde grundlegend überarbeitet. Dies wurde sodann vom Wirtschaftsministerium dementiert. Über die weiteren Pläne der Bundesregierung in Hinblick auf diesen schädlichen Gesetzentwurf bleibt die Öffentlichkeit daher bislang im Dunkeln.

Bemerkenswert ist, dass das Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz sich nicht am öffentlichen Begutachtungsverfahren beteiligt hat. Dabei ist es gerade das Justizministerium, das massivste Bedenken gegen einen solchen Entwurf vorbringen müsste, da der Entwurf einen massiven Angriff auf den Rechtsstaat vorsieht. Darüber hinaus sollte genau ihr Ressort diesen Wert nicht nur verteidigen, sondern vor allem mit Expertise zur Seite stehen. Fraglich ist daher warum Seitens des Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz keine Stellungnahme abgegeben hat.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.       Wann wurde Ihnen der Entwurf des Standort-Entwicklungsgesetzes erstmals zugeleitet?

2.       In welche Vorarbeiten zum Entwurf war das BMVRDJ eingebunden (Besprechungen zwischen Ihnen und BM Schramböck, interministerielle Sitzungen bzw. Arbeitsgruppen, Beisteuerung von Textteilen)?

3.       War bei allfälligen Besprechungen auch die Wirtschaftskammer oder die Industriellenvereinigung vertreten?

4.       Wurden externe Personen im Zuge der Vorbereitungsarbeiten befasst?

a.       Wenn ja, auf welcher Grundlage und mit welcher Aufgabenstellung?

b.      Welche Kosten wurden dadurch verursacht?

5.       Haben Sie bei anderer Gelegenheit mit BM Schramböck über den Gesetzentwurf gesprochen?

6.       War Ihnen der Inhalt des Gesetzesentwurfes vor der Beschlussfassung einer (weiteren) Punktation zum Standort-Entwicklungsgesetz (MRV 24/31) im Ministerrat am 4. Juli 2018 bekannt?

a.       Wenn ja, warum haben sie den Beschluss dennoch mitgetragen?

b.      Wenn nein, wussten Sie zumindest, dass der Entwurf - in wesentlicher Abweichung zur Punktation - einen Genehmigungsautomatismus enthalten würde?

7.       Hat Ihr Ressort eine Stellungnahme zum Entwurf des Standort-Entwicklungsgesetzes erstellt? Wenn ja,

a.       warum wurde diese nicht veröffentlicht?

b.      weiche Bestimmungen des Standort-Entwicklungsgesetzes wurden kommentiert?

c.       weichen Inhalt hatte die Stellungnahme allgemein?

d.      Welchen Inhalt hatte die Stellungnahme zu § 1 des Entwurfs bzw. dessen Erläuterungen?

e.      Weichen Inhalt hatte die Stellungnahme zu § 2 des Entwurfs bzw. dessen Erläuterungen?

f.        Welchen Inhalt hatte die Stellungnahme zu § 3 des Entwurfs bzw. dessen Erläuterungen?

g.       Welchen Inhalt hatte die Stellungnahme zu § 4 des Entwurfs bzw. dessen Erläuterungen?

h.      Welchen Inhalt hatte die Stellungnahme zu § S des Entwurfs bzw. dessen Erläuterungen?

i.        Welchen Inhalt hatte die Stellungnahme zu § 6 des Entwurfs bzw. dessen Erläuterungen?

j.        Welchen Inhalt hatte die Stellungnahme zu § 7 des Entwurfs bzw. dessen Erläuterungen?

k.       Welchen Inhalt hatte die Stellungnahme zu § 8 des Entwurfs bzw. dessen Erläuterungen?

l.        Welchen Inhalt hatte die Stellungnahme zu § 9 des Entwurfs bzw. dessen Erläuterungen?

m.    Welchen Inhalt hatte die Stellungnahme zu § 10 des Entwurfs bzw. dessen Erläuterungen?

n.      Welchen Inhalt hatte die Stellungnahme zu § 11 des Entwurfs bzw. dessen Erläuterungen?

o.      Weichen Inhalt hatte die Stellungnahme zu § 12 des Entwurfs bzw. dessen Erläuterungen?

p.      Weichen Inhalt hatte die Stellungnahme zu § 13 des Entwurfs bzw. dessen Erläuterungen?

q.      Welchen Inhalt hatte die Stellungnahme zu § 14 des Entwurfs bzw. dessen Erläuterungen?

r.        Welchen Inhalt hatte die Stellungnahme zu § 15 des Entwurfs bzw. dessen Erläuterungen?

s.       Welchen Inhalt hatte die Stellungnahme zu § 16 des Entwurfs bzw. dessen Erläuterungen?

t.        Welchen Inhalt hatte die Stellungnahme zu § 17 des Entwurfs bzw. dessen Erläuterungen?

u.      Welchen Inhalt hatte die Stellungnahme zu § 18 des Entwurfs bzw. dessen Erläuterungen?

v.       Welchen Inhalt hatte die Stellungnahme zur WFA?

w.     Welchen Inhalt hatte die Stellungnahme zum Vorblatt?

x.       Warum wurde die Stellungnahme nicht veröffentlicht?

y.       Werden Sie die Stellungnahme noch veröffentlichen?

z.       Wenn nein, warum nicht, obwohl ExpertInnen vor allem verfassungsrechtliche Bedenken geäußert haben?

8.       Wurde der in ihrem Ressort angesiedelte Verfassungsdienst zu Rate gezogen?

a.       Wenn ja, weiche verfassungsrechtliche Einschätzungen zum Gesetzesentwurf gab dieser ab?

b.      Wenn nein, warum nicht?

9.      Sieht das BMVRDJ den aktuellen Entwurf in Übereinstimmung oder Widerspruch zu geltendem EU-Recht (insbesondere UVP-Richtlinie)?

10.   Erkennen Sie ein öffentliches Interesse an der Verfassung und der Veröffentlichung solcher Stellungnahmen an und werden daher in Zukunft kritische Stellungnahmen verfassen und auch veröffentlichen?

11.   Werden Sie ihrer Aufgabe als Justizminister gerecht werden und diesen Angriff auf den Rechtsstaat abwehren?



[1] derstandard.at/2000085780471/Make-Austria-Great-Again