1621/J XXVI. GP

Eingelangt am 07.09.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Hospiz- und Palliativversorgung

Menschen im hohen Alter, chronisch kranke Kinder oder auch Menschen mit Behinderungen sind in ihrer letzten Lebensphase auf Unterstützung angewiesen. Professionelle Palliativangebote und ehrenamtliche Hospizbesuche bringen aber auch Entlastung für pflegende Angehörige.

In den Empfehlungen der parlamentarischen Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ wird die Unterversorgung im Bereich Hospiz und Palliativpflege genau ausgeführt. Es gibt in Österreich schlicht zu wenig leistbare Angebote, vor allem für Kinder. Weiters gehen Expert_innen von einem geringen Pflege-Nachwuchs im ehrenamtlichen Hospizsektor aus, was zusätzlich zu einer Verschärfung der Situation führen könnte. Ein Ausbau von Hospiz- und Palliativangeboten ist daher – auch in Hinblick auf die Alterung der Gesellschaft - dringend geboten.

In den letzten Finanzausgleichsverhandlungen wurden zusätzliche finanzielle Mittel für Hospiz und Palliativversorgung beschlossen. Ab 2017 sind pro Jahr 18 Mio. Euro für die gesamte FAG-Periode vorgesehen, mit einer Drittelteilung zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung.

Laut Bundesrechnungsabschluss 2017 wurden – zumindest die Bundesmittel – entsprechend verbucht. Offen ist jedoch, wofür das Geld genau eingesetzt wurde.

Zudem stellt sich die Frage, ob die 18 Hospizmillionen reichen, um die Versorgungslücken in sämtlichen Bereichen der "Hospiz- und Palliativversorgung" zu schließen. Die GÖG (Gesundheit Österreich GmbH) hat dazu folgende edarfserfüllungsgrade berechnet.

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https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNEK/SNEK_00670/imfname_381669.pdf

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Ist Ihnen bekannt, wie die 18 Mio. Euro im Jahr 2017 für den Ausbau von Hospiz- und Palliativeinrichtungen genau verwendet? (Bitte um Aufschlüsselung auf die Maßnahmen, Anbieter/Trägerorganisationen, Verwendungszweck)

2.    Ist ihnen bekannt, welche Empfehlungen der parlamentarischen Enquete-Kommission mit den 18 Hospizmillionen 2017 gefördert wurden?

a.    Welche Empfehlungen wurden nicht gefördert und weshalb nicht?

b.    Welche abweichenden Schwerpunkte wurden gesetzt und weshalb?

3.    Ist ihnen bekannt, welche Empfehlungen der parlamentarischen Enquete-Kommission mit den 18 Hospizmillionen 2018 und 2019 gefördert werden?

a.    Wechle Empfehlungen werden nicht gefördert und weshalb nicht?

b.    Welche abweichenden Schwerpunkte wurden gesetzt und weshalb?

4.    Laut den Empfehlungen der Enquete-Kommission soll der Hospiz- und Palliativkoordinator einmal jährlich im Nationalrat über den Umsetzungsstand und den Fortschritt des Hospiz- und Palliativstufenplans berichten.

a.    Ist dies für das laufende Jahr und die kommenden Jahre vorgesehen?

5.    Entscheiden Bund, Länder und Sozialversicherungen jährlich gemeinsam nach Einstimmigkeitsprinzip über den Einsatz der 18 Hospizmillionen?

a.    Falls nicht, wie erfolgt die Entscheidung über den Mitteleinsatz?

b.    Wie überprüfen Sie den effizienten und effektiven Mitteleinsatz?

6.    Wird die Verwendung der 18 Hospizmillionen evaluiert?

a.    Wenn ja, bis wann soll der erste Evaluierungsbericht vorliegen?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

7.    Welchen Bedarfserfüllungsgrad errechnet die GÖG für die verschiedenen Versorgungsbereiche der "Hospiz- und Palliativversorgung"? (letzt verfügbarer Stand, je Versorgungsregion)

a.    Palliativstationen?

b.    Stationäre Hospize?

c.    Tageshospize?

d.    Palliativkonsillardienste?

e.    Mobile Hospize?

f.      Hospizteams?

8.    Ist Ihnen bekannt, weshalb die 18 Hospizmillionen nicht an die jährliche Inflation angepasst werden?

9.    Ist Ihnen bekannt, ob die 18 Hospizmillionen aufgestockt werden, falls diese nicht ausreichen, um die Hospiz-/Palliativbedarfsziele für 2020 zu erreichen?