1633/J XXVI. GP

Eingelangt am 11.09.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Alma Zadic, LL.M., Freundinnen und Freunde
an den
Bundesminister für Inneres

betreffend

  „Kostentragung der Rechtsvertretung im Verfahren zu Gz 43 Cg 30/18m gegen die Liste Peter Pilz"

Begründung

Herbert Kickl hat als Bundesminister für Inneres am 31. August 2018 eine Klage wegen § 1330 ABGB (Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung) vor dem Handelsgericht Wien gegen die Liste Peter Pilz eingebracht. Diese Klage wurde der Liste Peter Pilz am 6. September 2018 zur Gz 43 Cg 30/18m zugestellt; gleichzeitig erging der Auftrag zur Klagebeantwortung binnen vier Wochen nach Zustellung. Herbert Kickl wird in diesem Verfahren durch die Gheneff - Rami - Sommer Rechtsanwälte OG, 1010 Wien, Johannesgasse 18, vertreten.

Inhaltlich betrifft die Klage folgende in der Presseaussendung vom 28. August 2018[1] getätigten Äußerungen der Liste Peter Pilz:

„Akten und Aussagen belegen ganz klar: der Innenminister ist der Drahtzieher und Kopf hinter der illegalen Hausdurchsuchung im eigenen BVT. Peter Pilz findet dazu klare Worte: ,Herbert Kickl ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.´(…)"

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.       Trägt das BMI die Vertretungskosten für die Klage vor dem HG Wien zu Gz 43 Cg 30/18m, in der Herbert Kickl als Bundesminister die Liste Peter Pilz klagt?

2.       Falls ja: Wie hoch sind die bisher entstandenen Vertretungskosten im oben genannten Verfahren?

3.       Mit welchen Vertretungskosten wird im oben genannten Verfahren insgesamt gerechnet?

4.       Wurde ein Detailbudget für das oben genannte Verfahren erstellt?

a)       Wenn ja, wie lautet dieses?

b)      Wenn nein, weshalb nicht?

5.       Wer war in Ihrem Kabinett in die Entscheidungsfindung eingebunden, welche Rechtsanwaltssozietät bzw. welcher Rechtsanwalt oder welche Rechtsanwältin mit der Vertretung im oben genannten Verfahren betraut wird?

 

 

 

6.       Wurde im Zuge dieser Entscheidungsfindung in Erwägung gezogen, dass Michael Rami seit 11. April 2018 Mitglied des VfGH ist, welcher gemäß VO-UA über Streitfragen im parlamentarischen Untersuchungsausschuss BVT entscheidet, und deshalb aus der oben erwähnten Mandatserteilung ein Interessenskonflikt resultieren könnte?

a)       Wenn ja, weshalb wurde dennoch die genannte Anwaltssozietät ausgewählt?

b)      Wenn nein, weshalb nicht?

7.       Wurde im Zuge dieser Entscheidungsfindung in Erwägung gezogen, dass Huberta Gheneff im parlamentarischen Untersuchungsausschuss BVT als Vertrauensperson von EGS-Beamten beigezogen wird und aus der oben erwähnten Mandatserteilung ein Interessenskonflikt resultieren könnte?

a)      Wenn ja, weshalb wurde dennoch die genannte Anwaltssozietät ausgewählt?

b)      Wenn nein, weshalb nicht?

8.       Anhand welcher grundsätzlichen Kriterien wurde die Rechtsanwaltssozietät für das oben genannte Verfahren ausgewählt?

9.       Von wem ging der Erstkontakt mit der Kanzlei Gheneff- Rami - Sommer Rechtsanwälte OG aus?

10.    Welche Rechtsanwälte und/oder Rechtsanwältinnen der Gheneff - Rami - Sommer Rechtsanwälte OG sind konkret mit der Vertretung im oben genannten Verfahren betraut?

11.   Wird die Gheneff - Rami - Sommer Rechtsanwälte OG zukünftig auch mit Ihrer rechtlichen Vertretung in anderen Verfahren betraut werden?



[1] APA-OTS Presseaussendung vom 28.08.2018 unter http://www.ots.at/pressemappe/30677/aom .