1634/J XXVI. GP

Eingelangt am 11.09.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Freundinnen und Freunde
an den
Bundesminister für Inneres

betreffend ,,Geheimniskrämerei bei der Vergabe von Staatsbürgerschaften"

BEGRÜNDUNG

Die österreichische Staatsbürgerschaft kann im Eilverfahren erteilt werden, sofern ein besonderes Interesse der Republik vorliegt, weil etwa besondere wissenschaftliche, sportliche, künstlerische oder wirtschaftliche Errungenschaften vorliegen. Gerade diese „wirtschaftlichen Gründe" ebnen deutliche Wege zur Korruption. Der ehemalige stellvertretende Kärntner Landeshauptmann Uwe Scheuch wurde bereits verurteilt, weil er 2009 einem Russen für sein Investment in Österreich die Staatsbürgerschaft angeboten hatte.

Das Innenministerium hatte jüngst angekündigt, neue Staatsbürgerschaftserteilungen im Eilverfahren künftig ohne öffentliche Namensnennung durchführen zu wollen, vermeintlich aus „Datenschutzgründen". Gerade eine Staatsbürgerschaftsverleihung wegen besonderer Verdienste um die Republik Österreich rechtfertigt aber ein evident öffentliches Interesse an der Veröffentlichung. Anstatt Geheimniskrämerei in diesem Bereich zu unterstützen, sollte ein transparentes und gerechtes Erteilungsverfahren unterstützt werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher die nachfolgende

ANFRAGE:

1.                  Zu den Staatsbürgerschaftserteilungen im Eilverfahren seit 1.1.2017:

1.1              An wen wurden Staatsbürgerschaften im Eilverfahren erteilt (Name/ nation. Herkunft/ Datum und Begründung der Staatsbürgerschaftserteilungen)?

1.2               Wieviele Staatsbürgerschaften im Eilverfahren wurden insgesamt seit 1.1.2017 erteilt?

1.3               Welche Nationalitäten haben/hatten die einzelnen betroffenen Personen (ursprünglich) prozentuell?

1.4              Überwiegen Erteilungen aus einem bestimmten Verleihungsgrund (etwa „wirtschaftlichen Gründen")?

1.5               Gibt es Statistiken zu den Erteilungen nach den einzelnen Verleihungsründen?


2.                  Welche Interessenten befinden sich aktuell auf der Ansuchensliste?

3.                  Gibt es Bestrebungen des BMI für ein transparentes Erteilungsverfahren zu sorgen, in dem die Veröffentlichungen der Namen, ihrer „Errungenschaften" um die Republik, Empfehlungen von Unterstützern und Stellungnahmen von Ministerien veröffentlicht werden?

3.1              Falls ja: Wie weit vorangeschritten sind diese Bestrebungen?

3.2               Falls nein: Wieso wird ÖsterreicherInnen eine Anteilnahme an derartigen Maßnahmen „im öffentlichen Interesse“ verwehrt?

4.                   Was spricht gegen eine ausdrückliche Festschreibung im Staatsbürgerschaftsgesetz, sodass eine Erteilung im Eilverfahren künftig nur für den Fall einer ausdrücklichen Zustimmung zur Namensveröffentlichung in Erwägung zu ziehen ist?