1643/J XXVI. GP
Eingelangt am 12.09.2018
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen
an den Vizekanzler und Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport
betreffend Kosten für externe Legisitik
Komplexe und technische Rechtsmaterien wie die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellen die Bundesministerien oft vor große legistische Herausforderungen. Immer wieder wird daher bekannt, dass zur Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen auf externe Expert_innen und Legist_innen zurückgegriffen wird.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Für welche Gesetzesvorhaben wurde seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode auf externe Legist_innen zurückgegriffen? (Bitte für jeden Ministerialentwurf einzeln auflisten)
2. Welche natürlichen oder juristischen Personen wurden als externe Legist_innen beauftragt? (Bitte für jeden Ministerialentwurf einzeln auflisten)
3. Wie hoch ist der finanzielle Aufwand, der seit Beginn der Legislaturperiode für externe Legistik getätigt wurde? (Bitte für jeden Ministerialentwurf einzeln auflisten)
4. Nach welchen Kriterien wird entschieden ob ein Ministerialentwurf intern erstellt werden kann oder ob auf externe Legist_innen zurückgegriffen wird?
5. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl externer Legist_innen und deren Vergütung?