1666/J XXVI. GP

Eingelangt am 12.09.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Alma Zadic, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, Dr. Josef Moser betreffend Folgeanfrage „Vorwürfe gegen das Bundesverwaltungsgericht (BVwG)"

BEGRÜNDUNG

Der Kurier berichtete am 17. Juni 2018 unter dem Titel "Insider packen aus: Willkür und Schlamperei im Asylwesen" folgendes: "Absprachen mit Anwälten, schwammige
Begründungen, Willkür - Insider berichten dem KURIER von schwerwiegenden Missständen.
Ist es Schlamperei? Ist es personelle Überforderung? Ist es Willkür? Ob beabsichtigt oder
nicht, eines scheint klar zu sein: Laut Insidern, die dem KURIER Auskunft gaben, scheint
einiges unrund zu laufen in Österreichs Asylwesen. Es geht um fragwürdige Beziehungen
zwischen Anwälten und Richtern, fragwürdige positive Asylentscheidungen und anscheinend versagende Kontrollmechanismen zwischen den Instanzen.

In der Anfragebeantwortung 1423/AB vom 11.09.2018 zur Anfrage 1429/J antwortet Justizminister Dr. Moser auf die Frage, ob dem Justizministerium eine personelle
Überforderung beim BVwG bekannt ist und was dagegen unternommen wird, wie folgt:

„Es ist mir bekannt, dass im Gefolge der Flüchtlingsbewegungen die Zahl der Verfahren mit
asyl
- und fremdenrechtlichem Bezug extrem angestiegen ist, sodass der Neuanfall die Zahl
der Erledigungen übersteigt. Dies schlägt sich primär in einer längeren Verfahrensdauer
nieder. Die Entwicklung wird genau beobachtet und durch organisatorische, legistische und personelle Maßnahmen wird versucht, ihr entgegen zu wirken."

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.      Welche organisatorischen Maßnahmen werden geplant, um einer längeren Verfahrensdauer bei Verfahren mit asyl- und fremdenrechtlichem Bezug entgegenzuwirken?

2.       Welche legistischen Maßnahmen werden geplant, um einer längeren Verfahrensdauer bei Verfahren mit asyl- und fremdenrechtlichem Bezug entgegenzuwirken?

3.    Welche personellen Maßnahmen werden geplant, um einer längeren Verfahrensdauer bei

 

Verfahren mit asyl- und fremdenrechtlichem Bezug entgegenzuwirken?