1672/J XXVI. GP

Eingelangt am 13.09.2018
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus

betreffend Hochwasserschutz der Stadt Dornbirn

 

Die Stadt Dornbirn baut mit dem Ziel des Hochwasserschutzes einen Stollen durch den Zanzenberg. Der unterirdisch geführte Stollen soll das Wasser vom Steinbach direkt in die Dornbirner Ache leiten, damit die Hochwassersicherheit für die Stadtteile entlang des Fischbachs und im Schwefel verbessert wird.

Wie in einem am 08.02.2016 auf Dornbirn Online (www.dornbirn.at) veröffentlichten Bericht nachzulesen ist, wurden von 08.02.2016 bis 20.02.2016 Erkundungsbohrungen im Bereich der Vorderen Achmühlerstraße/Gechelbachgasse durchgeführt. Bezüglich des Baus eines Stollens als gewählter Maßnahme ist genanntem Bericht zu entnehmen, dass „gemeinsam mit dem Land sowie der Wildbach- und Lawinenverbauung mögliche Alternativen untersucht“ worden seien. Insgesamt fünf Varianten sind geprüft worden. Im amtlichen Gemeindeblatt der Stadt Dornbirn vom 20.04.2018 ist hingegen die Rede davon dass „insgesamt vier Varianten“ geprüft worden seien. Offen gelegt wurden diese nicht. Unklar bleibt diesbezüglich, ob das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus vor einer eventuellen Finanzierungszusage diese Angabe der Antragsteller nachgeprüft hat.

Das Gesamtprojekt besteht aus einem Fassungsbauwerk im Bereich Steinebach, dem Zanzenbergstollen selbst (Entlastungsleitung) und schließlich einer Unterflurtrasse (offene Verlegung) bis zur Einleitung in die Dornbirner Ache.

Die Projektkosten werden in den Vorarlberger Nachrichten vom 28.06.2018 mit 6,4 Million angegeben. Laut Berichterstattung im selben Medium vom 16.10.2017 sei bezüglich einer finanziellen Unterstützung „die Bewilligung“ durch „den Bund“ erteilt.

Unklar bleiben Details zu Finanzierung, gewählten Maßnahmen und genauer Länge des Stollens. Letztere wird von unterschiedlichen Medien und städtischen Mitteilungen mit 450, 470 und 475 Metern angegeben.

Weil Bauprojekte der Stadt Dornbirn häufig in Kostenüberschreitungen münden (Birkenwiesesteg, Campingplatz, Fußgängerzone, Messehallen,…), ist auch von Relevanz, ob und wie hoch die Maximalförderung dieser Hochwasserschutzmaßnahme durch das BMNU ist, sowie die Frage, inwiefern Überschreitungen von Projektplankosten eine Auswirkung auf die Fördersumme haben.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

 

1.    Wurde bezüglich des „Zanzenbergstollens“ ein Förderantrag durch die Stadt Dornbirn eingereicht?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, wie hoch ist die angesuchte Fördersumme?

c.    Wenn ja, welche Länge wurde von der Antragstellerin für den Stollen angegeben?

2.    Umfasst der Förderantrag der Stadt Dornbirn auch das Fassungsbauwerk und die Unterflurtrasse?

a.    Wenn ja, sind diese Projektteile auch förderbar?

b.    Wenn nein, wären sie bei Einreichung förderbar gewesen?

3.    Gibt es bereits eine Förderzusage durch das Ministerium?

a.    Wenn ja, wann ist diese Förderzusage erteilt worden?

b.    Wenn ja, wie hoch ist die geförderte Projektsumme?

c.    Wenn ja, wie hoch ist der Förderbetrag?

d.    Wenn ja, umfasst dieser Förderbetrag auch anteilig Kosten für das Fassungsbauwerk und die Unterflurtrasse nach dem Stollen?

e.    Wenn nein, wie beurteilen Sie die mehrfache Mitteilung der Stadt Dornbirn an die Bürgerinnen und Bürger im amtlichen Gemeindeblatt, dass der Bund diesen Stollen mitfinanziere?

4.    Welche Auswirkungen hat eine allfällige Überschreitung der geplanten Projektkosten von EUR 6,4 Mio für den Förderbetrag durch das BMNU?

5.    Hat die Stadt Dornbirn die von ihr behaupteten überprüften Alternativvarianten zur Bohrung des Zanzenbergstollens dem Förderantrag beigeschlossen?

a.    Wenn ja, wurden drei Alternativvarianten (also insgesamt vier Varianten) oder vier Alternativvarianten (also zusammen mit dem Zanzenbergstollen fünf Varianten) vorgelegt?

b.    Wenn diese Alternativvarianten nicht vorgelegt wurden, wie stellt das Bundesministerium sicher, dass die Bohrung des Stollens die für den Steuerzahler kostengünstigste Variante ist, um das angepeilte Hochwasserschutzziel zu erreichen?

6.    Wurden die vorgelegten Alternativvarianten durch das Bundesministerium überprüft?

a.    Wenn ja, wurden insgesamt vier oder insgesamt fünf oder eine andere Zahl von Varianten geprüft?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn nein, wie stellt das Bundesministerium sicher, dass die Bohrung des Stollens die kostengünstigste Variante ist, um das angepeilte Hochwasserschutzziel zu erreichen?