1673/J XXVI. GP

Eingelangt am 13.09.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Vermögen der Sozialversicherungsträger

Extreme Vermögensschieflage in der KV

Wie aus vorangegangenen parlamentarischen Anfragen und deren Beantwortungen deutlich wurde, verfügen einzelne KV-Träger (VAEB, BVA,...) über außergewöhnliche hohe Vermögenswerte. Die GKKn liegen bei den pro-Kopf-Vermögenswerten deutlich abgeschlagen und schaffen oft nur die gesetzlich vorgeschriebenen Rücklagen. Das ist maßgeblich darauf zurückzuführen, dass die GKKn beitragsschwächere Personengruppen (Arbeitslose, Mindestsicherungsbezieher_innen, ...) versichern müssen. Zwischen denn GKKn werden diese Beitrags-Nachteile zwar ausgeglichen (Einkommensausgleich), gegenüber den beitragsstärkeren Trägern, wie den KFAs, der BVA oder der VAEB, haben sich aber seit längerem massive Beitragsnachteile manifestiert, die sich unter anderem auch in den schlechteren GKK-Leistungskatalogen widerspiegeln.

SV-Studien fordern umfassende Risikostrukturausgleiche - wie in den Kassenwettbewerbsländern (CD, D, NL)

Laut allen drei SV-Studien (WKÖ/c-alm, IV/IHS, LSE) aus 2017, ist der fehlende Risikostrukturausgleich eine wesentliche Unzulänglichkeit unseres Kassensystems. Die Kassenwettbewerbsländer (CH, D, NL) haben dieses Verteilungsproblem im Sinne des liberalen Credos "Startgerechtigkeit" schon seit Jahrzehnten behoben, um anhand eines RSA für alle Kassen die gleichen bedarfsgerechten, finanziellen Startvoraussetzungen zu schaffen, ohne die fairer Kassenwettbewerb nicht möglich ist. Im selben Zeitraum gab man sich in der österreichischen Selbstverwaltung (Kammern) der Illusion hin, dass ein RSA nicht nötig sei, da es ja ohnehin keinen Wettbewerb gibt. Umso schlimmer ist, dass die österreichische Selbstverwaltung seit Jahrzehnten die Kassenwettbewerbsländer herabwürdigt, anstatt sich von diesen Ländern etwas abzuschauen (RSA, Kundenorientierung, Versorgungsprogramme, Wahlfreiheiten für die Versicherten,...).

SV schottet sich ab, was die Vermögensschieflage verstärkt

Die permanente Negierung der Errungenschaften der Kassenwettbewerbsländer ist einer der folgenschwersten Trugschlüsse der österreichischen Selbstverwaltung/Sozialversicherung. Denn laut unserem Letztstand verfügte beispielsweise die BVA genauso viel Vermögen, wie alle GKKn zusammen. Und das, obwohl die GKKn zusammen fast zehnmal so viele Menschen versichern und pro Kopf in der Verwaltung knapp 50% günstiger sind als die BVA. Mit zunehmender Abschottung der Selbstverwaltung gegenüber modernen Kassensystemen ist diese Schieflage nicht zu korrigieren, weshalb die parlamentarische und ministeriale Aufsicht gefordert ist, die aktuellsten (Vermögens-)Entwicklungen genausestens zu beobachten, um gegebenenfalls einzugreifen.

 

Gescheiterte große AUVA-Reform offenbart, wie sehr Teile der Selbstverwaltung von Eigeninteressen getrieben sind

Wie sehr die Weiterentwicklung der Sozialversicherung von taktischen Überlegungen von Teilen der Selbstverwaltung abhängig ist, zeigt das Scheitern einer größeren AUVA-Reform (AUVA-Auflösung). Aus einem Papier (Dokument-Urheber, David M., GPA, Jahr 2016) zu Vorschlägen über Studieninhalte der LSE-Studie kann man schließen, dass SPÖ/AK/ÖGB ursprünglich das Ziel verfolgten, die AUVA aufzulösen und diese mehr oder weniger in die GKKn integrieren wollten. Damit wäre auf einen Schlag die klamme Vermögenslage der GKKn behoben gewesen und auch die Beitragseinnahmen (1,3% DG-Beiträge) wären bei den GKKn überproportional zu den hinzugekommenen UV-Ausgaben gestiegen. Bestätigt wird diese Annahme auch dadurch, dass nun speziell GKK-Funktionäre, sowie SPÖ/AK/ÖGB gegen AUVA-Beitragssenkung bzw. AUVA-Auflösung opponieren. Der Dreh zur Pro-AUVA-Haltung kam wohl schlussendlich mit der neuen Regierungskonstellation und den Plänen, die Quersubventionen von AUVA zu den GKKn zu beenden und stattdessen AUVA-Beiträge entsprechend der zurückgegangenen Arbeitsunfälle zu senken (1,3% auf 0,8%).

=> Dieser SPÖ/AK/ÖGB-Sinneswandel verdeutlicht, wie sehr die Entscheidungen von Eigeninteressen von Teilen der Selbstverwaltung auf Kosten der Versicherten abhängen. Anstatt sich bereits 2016 auf einen sachlich gerechtfertigten Risikostrukturausgleich zwischen allen Kassen zu konzentrieren und unserem entsprechenden Antrag (1979 A(E) XXV. GP) aus dem Jänner 2017 zuzustimmen - ein Schulterschluss zwischen SPÖ/FPÖ/Grünen/NEOS wäre realistisch gewesen - hat man sich (SPÖ) aber wohl lieber auf die sachlich nicht gerechtfertigte Forcierung der Einverleibung der zu hohen UV-Beiträge in die KV entschieden. UV-Beitragssenkungen entsprechend der zurückgegangenen Arbeitsunfälle waren wohl nie Teil der Überlegungen von SPÖ/AK/ÖGB. Die Folge ist, dass der fehlende Risikostrukturausgleich die Kassenvermögen noch weiter auseinander treibt.

Beantwortungsqualität ist essentiell für rasche Bewertung der (Schief-)Lage

Dementsprechend sind aktuellste Werte zu Vermögensständen und Verwaltungsaufwänden (im weiteren Sinne) für uns relevant, um den aktuellen Stand der Lage bzw. Schieflage zu bewerten zu können. Eine vollständige Beantwortung ist umso dringlicher, da viele Kassen ihre Jahresberichte noch nicht veröffentlicht haben, oft alte Jahresberichte (innerhalb der Aufbewahrungsfristen) von der Homepage nehmen oder auf www.ris.bka.gv.at keine Bilanzen veröffentlichen.

Wir bitten das BMASGK mögliche Stellungnahmen des Hauptverbandes genauestens zu prüfen. Denn in der Anfragebeantwortung "Krankenkassen: Überall Selbstbehalte (947/AB)" behauptete der Hauptverband, sämtliche Daten zu Selbstbehalten fände man auf www.ris.bka.gv.at, was aber nicht stimmte. Zwar musste der Hauptverband lt. Publikation "Sozialversicherung in Zahlen" bereits über sämtliche KV-Erfolgsrechnungszahlen aus 2017 Bescheid gewusst haben, für die Öffentlichkeit sind aber nach wie vor nicht sämtliche Erfolgsrechnungskennzahlen auf Kassenebene einsehbar.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wie hoch waren die Bilanzstichtags-Bestände bei folgenden Positionen des Anlagevermögen in den Jahren 2016-2017 in den einzelnen SV-Träger (je SV-Träger, allerdings BKKn zusammengefasst)?

a.    Position Unbebaute Grundstücke?

b.    Position Bebaute Grundstücke und Investitionen auf fremdem Boden?

c.    Position Einrichtungen und Geräte?

d.    Position Maschinen und Apparate?

e.    Position Fahrzeuge?

f.      Position Wertpapiere?

2.    Wie hoch waren die Bilanzstichtags-Bestände bei folgenden Positionen des Umlaufvermögen in den Jahren 2016-2017 in den einzelnen SV-Träger (je SV-Träger, allerdings BKKn zusammengefasst)?

a.    Position Gebundene Einlagen bei Geldinstituten?

b.    Position Kurzfristige Einlagen?

c.    Position Barbestände?

3.    Wie hoch waren die Bilanzstichtags-Bestände bei folgenden Positionen der Rücklagen in den Jahren 2016-2017 in den einzelnen SV-Träger (je SV-Träger, allerdings BKKn zusammengefasst)?

a.    Position Ungedeckte Allgemeine Rücklage?

b.    Position Allgemeine Rücklage?

c.    Position Leistungssicherungsrücklage?

d.    Position Besondere Rücklage?

e.    Sind Ihnen Schätzungen zu den "stillen Reserven" bekannt?

4.    Wie hoch waren die Verwaltungsaufwände im weiteren Sinne in den Jahren 2016-2017 in den einzelnen SV-Trägern (je SV-Träger, allerdings BKKn zusammengefasst)?

a.    Position Brutto-Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand?

b.    Position Netto-Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand?

c.    Position Vertrauensärztlicher Dienst?

d.    Position Abschreibungen auf Anlagevermögen?

e.    Position Sonstige betriebliche Aufwände?