1675/J XXVI. GP

Eingelangt am 13.09.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Cornelia Ecker und GenossInnen,

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Reorganisation des Österreichischen Bundesheeres

Am 20. Juni 2018 haben sie dem Ministerrat die Reorganisation des Österreichischen Bundesheeres zum Beschluss vorgelegt mit dem Resultat, dass Salzburg das Kommando Luftstreitkräfte verliert. Weiters haben sie in ihrer Ausendung (OTS0051, 20. Juni 2018) darauf hingewiesen, dass durch gestraffte Strukturen und dem Wegfall einer Zwischenebene interne Beurteilungsverfahren effizienter werden sollen.

Gegenüber dem ORF Salzburg haben sie an 26.06.18 versichert, dass trotz der Auflösung des Kommandos Luftstreitkräfte alle Arbeitsplätze in Salzburg erhalten bleiben.

Ihre Aussagen veranlassen die unterfertigten Abgeordneten zu folgender

Anfrage:

1.      Wie viele Arbeitsplätze mit welchen Bewertungen (gegliedert nach Verwendungs- und Funktionsgruppen) waren im Streitkräfteführungskommando Standort Salzburg organisiert?

2.       Wie viele Arbeitsplätze mit welchen Bewertungen (wieder gegliedert nach Verwendungs­und Funktionsgruppen) sind im Organisationsplan des Kommandos Luftstreitkräfte und den in Salzburg befindlichen Teilen des Kommandos Landstreitkräfte derzeit organisiert?

3.       Werden wie von Ihnen zugesagt alle Arbeitsplätze inkl. der Bewertungen in Salzburg erhalten bzw. gleichwertige organisiert werden?

In der zivilen Führungslehre wird die optimale Führungsspanne von Chefs/Kommandanten gerne mit der magischen Zahl 7 plus minus 2 angegeben.

4.       Wie hoch war die Führungsspanne des Kommandanten des Streitkräfteführungskommandos?

5.       Wie hoch ist die Führungsspanne des Kommandanten der Landstreitkräfte?

6.       Wie hoch ist die Führungsspanne des Kommandanten der Luftstreitkräfte?

7.       Wie hoch ist die Führungsspanne des Kommandanten des Kommandos Streitkräfte zu erwarten?


Gemäß ihren Aussagen sollen durch den Wegfall einer Zwischenebene interne Beurteilungsverfahren effizienter werden.

8.       Welche ist das genau?

Mit der Einführung des Generalsekretärs wurde eine zusätzliche Führungsebene im Ministerium etabliert, da diese Funktion nicht mit dem Chef des Generalstabes vereint wurde.

9.       Ist dies notwendig und welche exakten Tätigkeiten werden durch den Generalsekretär durchgeführt, die nicht auch durch den Chef des Generalstabes erledigt werden könnten?

In der Beantwortung der Anfrage 674/J haben sie folgende Zahlen angegeben:

Kommando Landstreitkräfte derzeit 308 Bedienstete bei einem Besetzungsgrad von 98,7 %

Kommando Luftstreitkräfte derzeit 148 Bedienstete bei einem Besetzungsgrad 89,0 %

10.   Wie viele Arbeitsplätze hatte das Streitkräfteführungskommando in Summe an beiden Standorten?

11.   Wie viele Arbeitsplätze sind für das Kommando Streitkräfte vorgesehen?

12.   Hat sich das Streitkräfteführungskommando ihrer Beurteilung nach besser bewährt als die zuvor Jahrzehnte lange und international übliche Trennung von Land und Luft?

13.   Wie sind die Leistungen des jetzigen Provisoriums Kommando Landstreitkräfte und Kommando Luftstreitkräfte mit seiner klaren Zuordnung von Kompetenzen zu bewerten?

14.   Ist ein einziger Kommandant in der Lage die ganze Bandbreite an notwendigem Wissen für die erfolgreiche operative Führung aller unterstellter Waffensysteme abzudecken?

15.   Wer war zur Zeit des Streitkräfteführungskommandos der Berater des Bundesministers in fliegerischen Angelegenheiten?

16.   Die wievielte Reorganisation des Bundesheeres in der zweiten Republik ist diese?

17.   Wie viele Reorganisationen gab es vergleichbar bei der Exekutive?

Bei der Beantwortung von Punkt 9 der Anfrage 674/J haben sie angegeben, dass höherwertige

Tätigkeiten für den entsprechenden Zeitraum auch abgegolten werden.

18.   Ist dies bereits erfolgt?