1676/J XXVI. GP

Eingelangt am 13.09.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Ausweitung des Schutzes vor Diskriminierung auf europäischer Ebene

Seit 1. Juli 2018 hat Österreich den Vorsitz im Rat der Europäischen Union inne. Eine der Thematiken, die im Zuge dieser Präsidentschaft zur Beratung stehen, ist die Ausweitung des Schutzes vor Diskriminierung auf europäischer Ebene, i.B. die Überarbeitung bzw. Debatte über den Kommissionsvorschlag für eine „Richtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung“ (KOM 2008, 426 endg).

In Ihrer mündlichen Anfragebeantwortung vom 13. Juni 2018 sind Sie ausführlicher auf die parlamentarische Anfrage (601/J) eingegangen, als in Ihrer schriftlichen Beantwortung (590/AB). Auf Basis Ihrer Ausführungen im Plenum des Nationalrats stellen sich nun weitere Fragen zum Vorgehen Ihres Ministeriums und der Bundesregierung im Zuge der Ratspräsidentschaft in Hinblick auf die Ausweitung des Diskriminierungsschutzes.

Daher steilen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

Anfrage

1.    In Ihrer mündlichen Anfragebeantwortung erklärten Sie, dass von BeamtInnen Ihres Ressorts „ein Konzept mit Abänderungsvorschlägen zum Richtlinienvorschlag“ als Grundlage für die Fortsetzung der Diskussion unter dem österreichischen Vorsitz erstellt wurde. Welche konkreten Abänderungsvorschläge beinhaltet dieses Konzept (bitte sämtliche Vorschläge des originalen Konzepts auflisten)?

2.    In Ihrer mündlichen Anfragebeantwortung erklärten Sie, dass für den 16. Juli 2018 „die erste Ratsarbeitsgruppensitzung unter dem österreichischen Vorsitz in Brüssel geplant (war), in der diese Abänderung beraten (wurde)“. Wie war der Verlauf dieser Sitzung? Konnten Fortschritte erreicht werden? Wenn ja welche?

a. Welche Änderungen wurden seitens Ihres Ressorts nach dieser Sitzung am von Ihnen erwähnten Konzept bzw. den Abänderungsvorschlägen der österreichischen Ratspräsidentschaft vorgenommen?


3.    Wann wird die von Ihnen erwähnte zweite Ratsarbeitsgruppensitzung unter österreichischem Vorsitz zu dieser Frage tagen? Weiche genauen Ziele verfolgen Sie für den Ausgang dieser Sitzung?

a. Sollte Ihre Beantwortung erst nach dieser Ratsgruppensitzung einlagen: Was waren die detaillierten Ergebnisse?

4.    Wird die österreichische Ratspräsidentschaft den Kommissionsvorschlag KOM 2008, 426 endg auch bei anderen Anlässen im Zuge der Ratspräsidentschaft zum Thema machen bzw. ist das zum Zeitpunkt Ihrer Beantwortung schon passiert? Wenn ja, bei welchen?

5.    In Ihrer schriftlichen Anfragebeantwortung stellten Sie bezugnehmend auf die Möglichkeit einer nationalstaatlichen Umsetzung des Diskriminierungsschutzes außerhalb der Arbeitswelt beispielsweise in Hinblick auf die Schutzgründe sexuelle Orientierung und Alter fest, dass „allfällige innerstaatliche Verbesserungen (...) daher anlassbezogen geprüft“ werden. Nach welchen Kriterien bzw. zu welchen Anlassfällen will Ihr Ministerium, als zuständiges Ressort, diese Fragestellung klären?

a. Plant Ihr Ministerium zur nationalstaatlichen Umsetzung dieser Thematik einen Vorschlag in den Ministerrat einzubringen? Wenn ja, in welchem Zeitraum? Wenn nein, warum nicht?