1686/J XXVI. GP

Eingelangt am 17.09.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Petra Bayr, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend Einhalten der Kinderrechte in Honduras.

Für MenschenrechtsverteidigerInnen ist das Leben in Honduras sehr gefährlich. Das mittelamerikanische Land ist laut der internationalen Menschenrechtsorganisation Amnesty International eines der unsichersten Länder des amerikanischen Kontinentes für Menschen, die sich für den Schutz der Menschenrechte einsetzen. Umfassende Straflosigkeit verhindern jedes Vertrauen in das Rechtssystem und die öffentlichen Einrichtungen.

Für Kinder sind solch unsichere Situationen besonders gefährlich: Sie stehen
systematischen Menschenrechtsverletzungen wehrlos gegenüber und wachsen in einem
Umfeld auf, das ihnen Hilflosigkeit vermittelt und ihnen beibringt, kein Vertrauen in öffentliche Systeme zu haben. Folgende drei Maßnahmen sind aus Sicht nationaler ExpertInnen für die Verbesserung der Kinderrecht essentiell:

1.     Der honduranischen Kinderrechte- und Kindesschutz-Behörde "Dirección de Niñez, Adolescencia y Familia" (DINAF) wieder den Rang eines Ministeriums oder
zumindest Staatssekretariats einzuräumen.

Die Regierung der Republik Honduras soll der entsprechenden Empfehlungen aus
dem Universal Periodic Review-Verfahren vor dem UN Menschenrechtsrat vom Mai
2015 nachkommen und die DINAF entsprechend ihrer Aufgabe mit den nötigen Budgetmitteln und Personalressourcen auszustatten

2.     Das an Kinder im Grundschulalter gerichtete (vor)militärische Ausbildungs- und Trainingsprogramm der honduranischen Streitkräfte "Guardianes de ia Patria" (Wächter des Vaterlandes) mit sofortiger Wirkung auszusetzen.

3.     Die durch einen einseitigen Beschluss der Exekutive abgeschaffte (Spezial)-Einheit
der honduranischen (Kriminal)-Polizei zur Untersuchung und Verfolgung von
gegen Kinder und Jugendliche gerichtete Gewaltverbrechen
umgehend zu reaktivieren und mit den notwendigen personellen, technischen und finanziellen Ressourcen auszustatten.

Honduras hat sich dem UPR-Verfahren vor dem UN-Menschenrechtsrat gestellt. Die internationale Staatengemeinschaft hat die Aufgabe, Honduras bei der Umsetzung der angenommenen Empfehlungen zu unterstützen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres folgende

Anfrage:

1.    Ist Ihrem Ressort bekannt, dass die Rechte von Kindern in Honduras systematischen Verletzungen unterliegen?

2.     Welche bi- und multilateralen Maßnahmen und Schritte zur Verbesserung der Kinderrechte hat Ihr Ressort in den letzten fünf Jahren unternommen?

3.     Sind Ihrem Ressort die drei oben genannten Forderungen bekannt?

4.     Unterstützen Sie die oben gelisteten Forderungen inhaltlich?

5.     Plant Ihr Ressort, die oben gelisteten drei Forderungen zu unterstützen?

a.     Wenn ja, in welchen Foren?

b.    Wenn nein, warum nicht?

6.     Nachdem die Rechte von Kindern immer wieder ein Schwerpunkt der
Österreichischen Außenpolitik war, planen Sie im Rahmen des Sitzes Österreichs im Menschenrechtsrat der UN spezielle Initiativen zum Schutz der Kinder in Honduras anzustoßen?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?