1698/J XXVI. GP

Eingelangt am 18.09.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Ing. Markus Vogl

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend der Strategie zur Reduktion des Zuckerkonsums in Österreich

Seit Jahren steigt die Zahl an übergewichtigen und adipösen Menschen in Österreich. JedeR zweite Erwachsene und jedes sechste Kind ist zu dick, Tendenz steigend. Übergewicht ist wiederum der entscheidende Risikofaktor für Diabetes, Bluthochdruck und Herz­Kreislauferkrankungen. Ernährungsbedingte Krankheiten verursachen enorme Kosten im Gesundheitssystem.

Laut dem Fachmagazin „Journal of the American Medical Association" leiden weltweit 387 Millionen Menschen an Diabetes Typ 1 und Typ 2. Alle sieben Sekunden stirbt ein Mensch daran. Nicht nur MedizinerInnen warnen vor den Folgen zu zuckerhaltiger Ernährung, die Unternehmensberatung McKinsey zeigt 2014 in einer Studie auf, dass der Weltwirtschaft jährlich ein Schaden von zwei Billionen Dollar in Form von Gesundheitsausgaben und verminderter Produktivität entstehe. Das entspreche ungefähr jenen Auswirkungen, die bewaffnete Konflikte und das Rauchen zusammen hätten.

Ein Erwachsener sollte laut WHO nicht mehr als zwölf Teelöffel Zucker am Tag verzehren. Tatsächlich kommen wir im Schnitt auf 22! Selbst wer bewusst auf Zucker verzichten will, tut sich schwer: Denn das Süße steckt in fast allen Fertigprodukten, oft versteckt hinter Begriffen wie Glucose, Dextrose oder Fruktose. Aber nur Haushaltszucker muss auch unter dem Begriff Zucker deklariert werden.

Um jedoch angemessene Ernährungsentscheidungen treffen zu können, müssen VerbraucherInnen abschätzen können, wie viel Zucker in Essen und Getränken wirklich enthalten ist. Daher ist laienverständliche Kennzeichnung auf Produkten ein wichtiger Schritt.

Die WHO appelliert an die Regierungen, zuckerhaltige Getränke mit einer Sondersteuer von mindestens 20 % des Verkaufspreises zu belegen. Ebenso wird vorgeschlagen, dass es bei Obst und Gemüse zu einer Preissenkung von 30 % kommen sollte um hier eine Veränderung des Konsumverhalten zu erreichen.

Klar ist, der alleinige Appell an die Industrie den Zuckergehalt zu senken hilft wenig. Daher haben einige europäische Länder hier mutigere Schritte gesetzt: Großbritannien, Frankreich, Norwegen oder Ungarn haben Steuern auf zuckerhaltige Getränke bzw. Lebensmittel eingeführt. In Großbritannien, Norwegen, Schweden oder Irland gilt außerdem ein Werbeverbot für stark zuckerhaltige Lebensmittel, sofern sich das Marketing an Kinder richtet. In Großbritannien, Frankreich und der Schweiz hat man überdies Vereinbarungen mit der Lebensmittelindustrie getroffen, um den Zucker-, Salz- und Fettgehalt in Lebensmittel gezielt abzusenken.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage

1.     Wie hoch ist der Zuckerverbrauch pro Kopf und Jahr in Österreich?

2.      Die WHO gibt als Zielwert an, die Zufuhr an zugesetzten Zuckerarten auf weniger als zehn Prozent der Energiezufuhr zu begrenzen. Wird dieser Zielwert in Österreich überschritten?

3.      Wie sieht der Zuckerkonsum aufgeschlüsselt nach Altersgruppen aus?

4.      Mit welchen gesundheitlichen Auswirkungen rechnet das Bundesministerium, wenn der Zuckerverbrauch der Österreicher und Österreicherinnen nicht sinkt?

5.      Mit welchen volkswirtschaftlichen Auswirkungen rechnet das Bundesministerium, wenn der Zuckerverbrauch der Österreicher und Österreicherinnen nicht sinkt?

6.      Welche Maßnahmen setzt das Bundesministerium um den Zuckerverbrauch der ÖsterreicherInnen zu senken?

7.      Welche Kenntnisse hat das Bundesministerium über die Reduktionsaktivitäten anderer Länder, insbesondere über die Ausgestaltung der Maßnahmen, den Durchführungszeitraum und die bereits festgestellten Ergebnisse?

8.      Welche Schlussfolgerungen zieht das Bundesministerium daraus?

9.      Verfügt das Bundesministerium über konkrete Zielvorstellungen zu den Reduktionszielen bei einzelnen Produktgruppen?

10. Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

11. Hat es bereits Gespräche mit Vertreterinnen und Vertreter der Lebensmittelwirtschaft zur Erarbeitung von Reduktionszielen gegeben?

12. Wenn ja, mit wem und wann?

13. Hat es bereits Gespräche mit Vertreterinnen und Vertreter des Lebensmittelhandels zur Erarbeitung von Reduktionszielen gegeben?

14. Wenn ja, mit wem und wann?

15. Welche Maßnahmen möchten Sie ergreifen, wenn sich Brachen nicht freiwillig an einem Prozess zur Festlegung von Reduktionszielen beteiligen und/oder sich keine Einigungen erzielen lassen?

16. Ist Ihnen das Konzept der Lebensmittelampel zur leicht verständlichen und transparenten Kennzeichnung bekannt?

17. Wenn ja, welche Schlussfolgerungen aus den Erfahrungen (zB: Großbritannien hat bereits über 10.000 Produkte damit gekennzeichnet) zieht das Bundesministerium daraus?


18. Wie will das Bundesministerium HerstellerInnen dazu bewegen, ihre Produkte gesünder zu machen?

19. Welche Rolle spielen dabei verbindliche Regeln, welche freiwillige Absprachen, welche Anreize?

20. Sind Ihnen die Besteuerungsmodelle von Softdrinks in anderen europäischen Ländern (zB. Spanien, GB, Norwegen, Finnland, Belgien) bekannt?

21. Wenn ja, welche Schlussfolgerungen ziehen Sie daraus?

22. Ist Ihnen die Gesetzgebung anderer europäischer Länder im Bereich Werbeverbot für stark zuckerhaltige Lebensmittel und Verbot von Marketing für Kinder bekannt?

23. Wenn ja, welche Schlussfolgerungen ziehen Sie daraus?

24. Finden die Erkenntnisse der gesunden Ernährungsweise Eingang in den Ausschreibungskriterien für Anbieterlnnen von Mittagsverpflegung für Schulen und Kindergärten?

25. Gibt es Überlegungen den Verkauf von stark gezuckerten Getränken in Schulen zu unterbinden?