1700/J XXVI. GP

Eingelangt am 18.09.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Einsparungen durch die Sozialversicherungsreform

BEGRÜNDUNG

Die Regierung verkündete am Freitag, 14.09.2018, durch Einsparungen in der Sozialversicherung bis 2023 eine sogenannte „Patientenmilliarde“ zu generieren. Der medialen Berichterstattung ist zu entnehmen, dass es sich dabei um einen kumulativen Betrag handelt: 200 Mio. Euro im Jahr 2021, 300 Mio. Euro im Jahr 2022 und 500 Mio. Euro im Jahr 2023.[1]

In der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung zum Gesetzesentwurf lässt sich die bis 2023 angekündigte Milliarde nicht finden. Stattdessen werden „mittel- und langfristige Einsparungen ab 2023“ als Zielzustand beschrieben, konkret 350 Mio. Euro kumulativ wie folgt: 33 Mio. Euro im Jahr 2023, 68 Mio. Euro im Jahr 2024, 106 Mio. Euro im Jahr 2025 und 144 Mio. Euro im Jahr 2026. Diese Abschätzung basiert auf der „Annahme einer linearen Einsparung von bis zu 10% der Personal- und Sachaufwendungen des Verwaltungsbereiches der Sozialversicherung“.[2]

Auf Rückfrage vermeldete das Sozialministerium zur vermeintlich fehlenden Milliarde, dass im Gesetzestext nur die Zahlen des Bundes ausgewiesen werden können. Allerdings werden die zuvor erwähnten 350 Mio. Euro in der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung als „finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger“ bzw. „finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte“ angeführt. Der § 17 des Bundeshaushaltsgesetzes sieht auch eine gesamthafte Darstellung der finanziellen Auswirkungen inklusive anderer am Finanzausgleich beteiligter Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger vor. Die Erklärung seitens der Regierung ist daher wie die Milliarde selbst nur schwer nachvollziehbar.

Hinzu kommt, dass die Regierung in der Präsentation auf eine Fusionskostenabschätzung verzichtete, obwohl Erfahrungen aus der Fusion der Pensionsversicherungsanstalten der Arbeiter und Angestellten im Jahr 2002 und folgenden gezeigt haben, dass die Fusionskosten die Einsparungen zumindest kurzfristig überschreiten können. Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1.             Wie hoch werden die gesamtstaatlichen finanziellen Auswirkungen der Sozialversicherungsreform entsprechend des nun vorliegenden Ministerialentwurfs zwischen 2019 und 2026 geschätzt? (Bitte um separate Aufzählung je Jahr)

2.             Sollten sich die Beträge von der seitens der Regierung in der Präsentation behaupteten Milliarde unterscheiden: aus weichen Gründen?

3.             Sollten sich die Beträge auch von jenen in der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung unterscheiden: aus welchen Gründen findet sich darin keine dem § 17 Abs. 4 Bundeshaushaltsgesetz gerecht werdende Darstellung der gesamtstaatlichen finanziellen Auswirkungen?

4.             Welcher Anteil und welche Beträge der gesamtstaatlichen finanziellen Auswirkungen entfallen auf

a.    den Bundeshaushalt? (Bitte um separate Aufzählung je Jahr)

b.    die Sozialversicherungsträger? (Bitte um separate Aufzählung je Jahr)

5.             Welcher Anteil und welche Beträge der gesamtstaatlichen finanziellen Auswirkungen zwischen 2019 und 2026 entfallen auf welchen der fünf gemäß Ministerialentwurf verbleibenden Sozialversicherungsträger? (Bitte um separate Aufzählung je Jahr)

6.             Wodurch und in welcher Höhe ergeben sich zwischen 2019 und 2026 finanzielle Auswirkungen innerhalb der selbstverwaltenden Sozialversicherungsträger auf Ebene des neu zugründenden Dachverbandes im Vergleich zum derzeitigen Hauptverband? (Bitte um separate Aufzählung je Jahr)

7.             Wodurch und in welcher Höhe ergeben sich zwischen 2019 und 2026 finanzielle Auswirkungen innerhalb der selbstverwaltenden Sozialversicherungsträger auf Ebene der einzelnen Landes- und Außenstellen? (Bitte um separate Aufzählung je Sozialversicherungsträger, Organisationseinheit und Jahr)

8.            Wodurch werden die Einsparungsziele innerhalb der selbstverwalteten Sozialversicherung sichergestellt?

9.             In wie weit bleibt die verfassungsmäßig garantierte Selbstverwaltung trotz gesetzlichen Eingriffs unbeschadet?

10.          Wieso liegt keine Abschätzung der Fusionskosten basierend auf dem vorliegenden Ministerialentwurf vor?

11.         Wie hoch werden die Fusionskosten zwischen 2019 und 2026 basierend auf dem vorliegenden Ministerialentwurf geschätzt? (Bitte um separate Aufzählung je Sozialversicherungsträger, Organisationseinheit und Jahr)



[1]  https://diepresse.com/home/innenpolitik/5496277/Sozialversicherung_Reform-bringt-eine-Milliarde-Euro

[2]  https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/ME/ME_00075/fname_709883.pdf