1704/J XXVI. GP

Eingelangt am 19.09.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Philip Kucher

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend: Hubschrauberstützpunkt Klagenfurt | Folgeanfrage aufgrund Nichtbeantwortung

„Schwere Gewitter, Hagel und Murenabgänge - die heftigen Unwetter der vergangenen Wochen unterstreichen die Bedeutung der raschen Einsatzfähigkeit von Hubschraubern in Kärnten. Die Präsenz von Bundesheerhubschraubern in Kärnten ist zentral für die Erforschung von Geländen bei Waldbränden, Hochwassern oder Lawinengefahr. Wenn sich kein Hubschrauber in Kärnten befindet, vergeht bis zur Einsatzfähigkeit in Kärnten wertvolle Zeit. Dies ist auch nur dann möglich, wenn die Wetterlage eine Alpenüberquerung vom Ennstal ermöglicht.

Am Flughafen Klagenfurt steht das Bodenpersonal jederzeit bereit, die Einmietung ist jedenfalls zu zahlen.“

Soweit, Herr Bundesminister, die Einleitung der Anfrage vom 04. Juli 2018. Das parlamentarische Interpellationsrecht ist ein zentrales Kontrollrecht des Parlaments. Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka tadelte am 24. April 2018 den Bundeskanzler, er möge auf die gesamte Bundesregierung einwirken, dieses Instrument im Sinne einer präzisen Beantwortung der Fragen auch ernst zu nehmen.

Leider ignorierte Ihre Anfragebeantwortung vom 04. September 2018 die mahnenden Worte des Nationalratspräsidenten. Zum Schutz all jener Menschen, die im Ernstfall auf die Verfügbarkeit eines Hubschraubers angewiesen sind, sehen wir uns gezwungen, unbeantwortete Fragen erneut zu stellen.

Gerne begründen wir daher jede einzelne neu gestellte Frage separat:

Während wir ausdrücklich von Ihnen wissen wollten, an wie vielen Tagen ein Hubschrauber am Stützpunkt Klagenfurt tatsächlich stationiert gewesen ist, verweigerten Sie dazu eine präzise Angabe, indem Sie ausschließlich Kalenderwochen angaben. Die Beantwortung auf Basis von Kalenderwochen ermöglicht jedoch keinen Rückschluss, ob der Hubschrauber nur an einem oder an sieben Tagen in der genannten Woche vor Ort war: Was nutzt es betroffenen Menschen in Regionen, die am Donnerstag den 21. Juni 2018 in der Kalenderwoche 26 (18. - 24. Juni 2018) von Murenabgängen ereilt wurden, wenn Sie ihnen mitteilen, dass in derselben Kalenderwoche eh ein Hubschrauber am Stützpunkt Klagenfurt stationiert war, wenn dieser etwa nur bis zum Dienstag den 19. Juni 2018 vor Ort war?

Weil diese Anfrage ein für den Schutz der Kärntner Bevölkerung so bedeutendes Thema behandelt, ersuchen wir Sie um eine präzise Beantwortung unserer Anfrage.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehende

Anfrage:

1)    An welchen Tagen waren im ersten Halbjahr 2018 (01.01.2018 - 30.06.2018) Hubschrauber des Bundesheeres am Stützpunkt Klagenfurt stationiert?

[bitte um Detailaufschlüsselung nach Tagen und stationiertem Hubschraubertyp]

a. An welchen der angeführten Tage war ein einsatzbereiter Hubschrauberpilot vor Ort?

   [bitte um Detailaufschlüsselung nach Tagen]