1710/J XXVI. GP

Eingelangt am 18.09.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus

betreffend Messstellen für Feinstaub (PM2,5) und Ultrafeinstaub

 

Entlang Österreichs stark befahrener Straßen ist die Luft stark mit Stickstoffdioxid und Ultrafeinstaub belastet, insbesondere im Fahrzeuginneren und am Fahrbahnrand. Der von der WHO empfohlene Jahresgrenzwert für Feinstaub (PM2,5) beträgt 10µg/m3. Im Jahr 2017 wurde dieser Wert jedoch an 91% der Messstellen in Österreich überschritten.

Je kleiner die Feinstaub-Partikel sind, umso gesundheitsschädlicher sind sie. Ab einer Größe von 100 Nanometern und kleiner spricht man von Ultrafeinstaub (PM0,1), der bis in die Lungenbläschen und in den Blutkreislauf eindringen kann, wo er chronische Mikroentzündungen der Organe verursachen kann. In Gebieten mit starker Belastung durch Abgase erkranken mehr Menschen an Atemwegserkrankungen, Allergien, Bronchitis, Herzrhythmusstörungen und leiden an verminderter Lungenfunktion. Insbesondere Kinder, ältere Menschen und Personen mit Erkrankungen sind durch Schadstoffe wie Ultrafeinstaub besonders gefährdet. Nach Tagen mit hoher Schadstoffbelastung wird ein Anstieg an Todesfällen verzeichnet.

Hauptverursacher von Ultrafeinstaub ist der Verkehr. Besonders Dieselfahrzeuge und Benzin-Pkw mit Direkteinspritzung belasten die Luft mit einer großen Anzahl gefährlicher Partikel.

Es gibt noch keinen gesetzlichen Grenzwert für Ultrafeinstaub, deshalb wird er weder ausreichend gemessen noch gezielt bekämpft. Fraglich ist daher, welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden können, um die gesundheitliche Belastung der Menschen durch Ultrafeinstaub zu verringern bzw. sie davor aktiv zu schützen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Welche Kontrollen der realen Emissionen auf Österreichs Straßen werden bereits durchgeführt?

a.    Welcher Art?

b.    Wo?

c.    Wie viele solcher Kontrollen finden jährlich statt?

d.    Wie oft und um wieviel werden Grenzwerte überschritten?

2.    Wie viele Messstellen gibt es für PM2,5 in Österreich und wo befinden sie sich? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern.

3.    Ist der Ausbau eines PM2,5-Messstellen-Netzes geplant?

4.    Sind niedrigere Grenzwerte für PM2,5 geplant?

a.    Wenn ja, welche und wann ist die Einführung geplant?

b.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Liegen Ihnen Daten zur Belastung der Umwelt durch Ultrafeinstaub in Österreich vor?

a.    Wenn ja, von wem und wo wurden diese Daten erhoben? Bitte um Übermittlung und um Aufschlüsselung nach Bundesländern.

b.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Wurden bereits fixe Messstellen für Ultrafeinstaub eingerichtet?

a.    Wenn ja, seit wann und wo?

b.    Wenn nein, warum nicht und ist die Einrichtung geplant?

7.    Ist die Festlegung eines gesetzlichen Grenzwertes für Ultrafeinstaub geplant?

a.    Wenn ja, wann wird diese Festlegung durchgeführt und wo wird der Grenzwert liegen? Basierend auf welchen Kenntnissen/Studien wurde dieser Grenzwert gewählt? Von was für einem Richtwert, unter dem eine Gesundheitsgefahr ausgeschlossen werden kann, wurde ausgegangen und warum?

b.    Wenn nein, warum nicht und wie wollen Sie weiter vorgehen, um die Bevölkerung vor den gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Ultrafeinstaub zu bewahren?

8.    Wird im Zuge des einjährigen Pilotversuchs „Tempo 140“ auf den zwei Teststrecken sowohl Feinstaub (PM2,5) als auch Ultrafeinstaub gemessen?

a.    Wenn ja, werden die Ergebnisse am Ende der Testphase veröffentlicht?

b.    Wenn nein, warum nicht?