1711/J XXVI. GP

Eingelangt am 19.09.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Claudia Gamon, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend arbeitsplatzbezogene Beschäftigungsverbote

 

Das österreichische Mutterschutzgesetz kann als eine der größten frauenpolitischen Errungenschaften in diesem Land gesehen werden. Ziel ist es, werdende Mütter kurz vor und nach der Geburt vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren und so einen möglichst guten Verlauf einer Schwangerschaft zu gewährleisten. Zu diesem Zweck gilt für jede Schwangere im Regelfall ein insgesamt 16-wöchiges Beschäftigungsverbot. Eine werdende Mutter darf in der Regel, sofern sie als Arbeiterin, Angestellte oder Lehrling tätig ist, acht Wochen vor und nach dem errechneten bzw. tatsächlichen Geburtstermin keiner Beschäftigung nachgehen. Für andere Angestelltenverhältnisse oder selbständig Erwerbstätige gelten abweichende Bestimmungen.

Neben dem achtwöchigen absoluten Beschäftigungsverbot kann es aber auch Sonderfälle geben, in denen entweder ein individuelles oder ein arbeitsplatzbezogenes Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden kann. Während ein individuelles Beschäftigungsverbot aus gesundheitlichen Gründen von eine_r Arzt/Ärztin ausgesprochen werden muss, wird ein arbeitsplatzbezogenes Beschäftigungsverbot dann vom Arbeitsinspektorat verordnet, wenn eine Tätigkeit als Gefährdung für die Gesundheit einer Mitarbeiterin eingestuft wird und kein anderer Arbeitsplatz für die Schwangere zur Vefügung gestellt werden kann. Zum Unterschied zu einer Freistellung aus gesundheitlichen Gründen durch eine_n Arzt/Ärztin trifft ist in diesem Fall das Entgelt durch eine_n Arbeitgeber_in weiter auszubezahlen.

Die Konsequenz daraus kann sein, dass vor allem kleine Unternehmen mit wenig Mitarbeiter_innen in eine Situation gebracht werden, in der sie eine Mitarbeiterin wochenlang weiter bezahlen müssen, sich aber keine Ersatzkraft leisten können. Vor allem für KMUs und Kleinstunternehmen kann das sogar existenzgefährdend sein.

Neben wirtschaftlichen Nachteilen, die dadurch entstehen können, hat die derzeitige Form eines arbeitsplatzbezogenen Beschäftigungsverbots, das eine Verpflichtung der Unternehmen zur Entgeltfortzahlung bedingt, auch eine gesellschaftspolitische und vor allem frauenpolitische Dimension. Schließlich kann in vielen Branchen auf keine Mitarbeiterin verzichtet werden, und alleine die Tatsache, dass ein arbeitsplatzbezogenes Beschäftigungsverbot eine Möglichkeit darstellt und dadurch große finanzielle Nachteile entstehen können, kann zu Diskriminierung und Ungerechtigkeit am Arbeitsmarkt für Frauen führen.

Arbeitnehmerschutz darf nicht zu Lasten von Frauen gehen, die durch derartige Maßnahmen letztendlich diskriminiert werden können.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    In wie vielen Fällen wurde seit 2008 Wochengeld ausbezahlt? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Branche, Unternehmensgröße und Versicherungsträger. Wenn möglich bitte um Unterteilung zwischen vor und nach der Niederkunft)

a.    In wie vielen Fällen für acht Wochen?

b.    In wie vielen Fällen zwischen acht und 12 Wochen?

c.    In wie vielen Fällen zwischen 12 und 16 Wochen?

d.    In wie vielen Fällen zwischen 16 und 20 Wochen?

e.    In wie vielen Fällen zwischen 20 und 24 Wochen?

f.      In wie vielen Fällen zwischen 24 und 28 Wochen?

g.    In wie vielen Fällen zwischen 28 und 32 Wochen?

h.    In wie vielen Fällen zwischen 32 und 36 Wochen?

i.      In wie vielen Fällen für 36 Wochen oder mehr?

2.    In wie vielen Fällen wurde seit 2008 Wochengeld aufgrund einer Freistellung durch ein ärztliches Zeugnis ausbezahlt? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Branche, Unternehmensgröße und Versicherungsträger. Wenn möglich bitte um Unterteilung zwischen vor und nach der Niederkunft)

a.    ....länger als acht Wochen?

b.    ...zwischen acht und 12 Wochen?

c.    ...zwischen 12 und 16 Wochen?

d.    ...zwischen 16 und 20 Wochen?

e.    ...zwischen 20 und 24 Wochen?

f.      ...zwischen 24 und 28 Wochen?

g.    ...zwischen 28 und 32 Wochen?

h.    ...zwischen 32 und 36 Wochen?

i.      ...mehr als 36 Wochen?

3.    In wie vielen Fällen wurde seit 2008 vom Arbeitsinspektorat ein arbeitsplatzbezogenes Beschäftigungsverbot vor der errechneten Geburt verhängt? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Branche, Unternehmensgröße, Bundesland, Aufsichtsbezirk und Freistellungsgrund)

a.    In wie vielen Fällen dauerte dieses zwischen acht und 12 Wochen?

b.    In wie vielen Fällen dauerte dieses zwischen 12 und 16 Wochen?

c.    In wie vielen Fällen dauerte dieses zwischen 16 und 20 Wochen?

d.    In wie vielen Fällen dauerte dieses zwischen 20 und 24 Wochen?

e.    In wie vielen Fällen dauerte dieses zwischen 24 und 28 Wochen?

f.      In wie vielen Fällen dauerte dieses zwischen 28 und 32 Wochen?

g.    In wie vielen Fällen dauerte dieses zwischen 32 und 36 Wochen?

h.    In wie vielen Fällen dauerte dieses 36 Wochen oder mehr?

4.    In wie vielen Fällen hatten Unternehmen dadurch Entgeltfortzahlungen nach § 14 Abs. 2 MSchG zu leisten? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Branche, Unternehmensgröße und Bundesland)

a.    ...zwischen acht und 12 Wochen?

b.    ...zwischen 12 und 16 Wochen?

c.    ...zwischen 16 und 20 Wochen?

d.    ...zwischen 20 und 24 Wochen?

e.    ...zwischen 24 und 28 Wochen?

f.      ...zwischen 28 und 32 Wochen?

g.    ...zwischen 32 und 36 Wochen?

h.    ...länger als 36 Wochen?