1713/J XXVI. GP

Eingelangt am 19.09.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend das BMF und dessen Rolle als Eigentümer bzw. Aufsicht der

Casinos Austria AG

In Österreich ist aufgrund der Regelung im Glücksspielgesetz das Recht zur Durchführung von Glücksspielen – soweit in diesem Gesetz nichts anderes vorgesehen ist – dem Bund vorbehalten (Glücksspielmonopol). Dieses Recht kann der Bundesminister für Finanzen (BMF) durch Konzessionen an Dritte übertragen, wobei im Glücksspielgesetz die Voraussetzungen für die Konzessionserteilungen geregelt sind. Dh.: In Österreich hat die Glücksspielaufsicht über konzessioniertes Glücksspiel ihren Sitz im Bundesministerium für Finanzen. Sie ist zuständig für die legistische Betreuung des Glücksspielgesetzes (GSpG) unter besonderer Berücksichtung ordnungspolitischer Gesichtspunkte.

Gleichzeit ist der Bundesminister für Finanzen aber auch Eigentümervertreter der Republik Österreich - also der Steuerzahler - bei den Casinos Austria AG. Die Casinos Austria AG ist für die Dauer bis 31. Dezember 2027 bzw. 31. Dezember 2030 zur Durchführung von Glücksspielen berechtigt und betreibt in Österreich zwölf Spielban-ken mit Tages- und Abendspiel. Die Standorte sind Baden, Bregenz, Graz, Innsbruck, Kitzbühel, Kleinwalsertal, Linz, Salzburg, Seefeld, Velden, Wien und Zell am See. Dem entsprechend bieten die Casinos auch Glücksspiele an, neben Roulette, verschiedenen klassischen Poker-Varianten und anderen Kartenspielen eben auch Glücksspielautomaten.

In der vergangenen Dekade wurden die Konzessionen immer wieder neu vergeben und das GSpG mehrmals novelliert. Aus einem Rechnungshofbericht aus dem Jahr 2016 erfährt man, dass die drei — im Jahr 2010 neu geschaffenen — Spielbankenkonzessionen, die das BMF Mitte 2014 neuen Konzessionswerbern (Tochter der Novomatic AG und der Plaza 3 Entertainment Development AG) erteilt hatte, im Juli 2015 vom Bundesverwaltungsgericht wegen Mängel im Vergabeverfahren wieder aufgehoben wurden. Die drei neuen Konzessionen konnten damit auch ein Jahr nach intendiertem Konzessionsbeginn (Mitte 2015) noch nicht betrieben werden.

Ab Juli 2015 zeichnete sich allerdings eine Übernahme wesentlicher Anteile an der Casinos Austria AG und der Österreichischen Lotterien GmbH durch die Novomatic AG ab. Die Übernahme war geeignet, die Konkurrenzsituation im österreichischen Glücksspielmarkt grundsätzlich zu verändern. Genauer, war die Novomatic AG ab Juli 2015 an der Lotto-Toto Holding GmbH - durchgerechnet - mit 18 % an der Österreichischen Lotterien GmbH beteiligt. Des weiteren erwarb die Novomatic AG die An-teile der MTB–Privatstiftung und weitere über die Medial Beteiligungs GmbH gehaltene Anteile an der Casinos Austria AG und wäre dadurch durchgerechnet mit 39,54 % an der Casinos Austria AG beteiligt gewesen. Allerdings schob die Bundeswettbe-werbsbehörde 2017 diesem Ansinnen einen Riegel vor. Die aktuelle Beteiligung der Novomatic AG an den Casinos Austria beträgt derzeit rund 17% und ist damit drittgrößter Aktionär (Nach der Sazka-Gruppe und der Republik Österreich)

Das BMF hat also eine gewisse Zwitterstellung, da es einerseits Eigentümer der Casinos und gleichzeitig für diese auch als Aufsicht zuständig ist. In der Rolle der Aufsicht des Glücksspiels ist es international üblich bei bestimmen Zulassungen, Konzessionsvergaben und Beteiligungen einen sogenannten „Fit & Proper Test“ durchzuführen. Entsprechend sollte das BMF - in der Doppelrolle des Miteigentümers und als Aufsicht - das Interesse haben, dass Miteigentümer der Casinos Austria AG (wo Steuergelder investiert wird) vertrauenswürdig sind. Was in Anbetracht der Tatsache, dass es – wie der „Falter“ am 29. August 2018 berichtete - ein bestehendes OGH Urteil gibt welches besagt, dass eine Tochter der Novomatic über Jahre das Gesetz zum kleinen Automaten-Glücksspiel „umschifft“ habe, die Einsatz- und Gewinnmöglichkeit deutlich und im Ergebnis rechtswidrig erhöht hat, weshalb mehr als 100.000 Euro an Verlusten eines Spielers zurückgezahlt werden mussten.

Eine Strategie des BMF bzgl. der Doppelrolle und des potentiellen Einstiegs der Novomatic ist nicht bekannt. Der Finanzminister äußerte sich aber vergangenen Feb-ruar (2018) im Zuge eines möglichen Verkaufs der Casino Austria Tochter „Casions Austria International“ an die Novomatic folgendermaßen: "Wir werden unsere Beteiligung mit 33 % halten, um sicherzustellen, dass sich die Casinos AG als österreichisches Unternehmen mit unserer Beteiligung weiterentwickelt."

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Kann sichergestellt werden, dass Novomatic einen Fit & Proper Test besteht und die Assets im öffentlichen Besitz nicht gefährden?

a.    Wenn ja, wie?

2.    Welche Rolle hat das BMF - als Aufsichtsbehörde bzgl. Glücksspiel - bei der Beteilung der Novomatic an der Casinos Austria AG gehabt?

3.    Welche Rolle hat das BMF - als Aufsichtsbehörde bzgl. Glücksspiel - bei der Beteilung der Novomatic an der Lotto-Toto Holding GmbH gehabt?

4.    Gibt es Bedenken von Seiten des BMF als Vertreter der Eigentümer/Teilhaber, dass Novomatic an den beiden Unternehmen beteiligt ist?

5.    Ist dem BMF das OGH Urteil vom 29.5.2017 (Geschäftszahl 6Ob124) bekannt?

6.    Welche Schlussfolgerungen zog das BMF - als Aufsichtsbehörde bzgl. Glücksspiel - aufgrund des vorliegenden Urteils hinsichtlich der Geschäftstätigkeit der Novomatic AG in Österreich?

7.    Ist Ihnen bekannt, ob das OGH-Urteil auch Gaming Commissions anderer Staaten, wie z.B. dem für Las Vegas zuständigen Nevada Gaming Control Board weitergeleitet bzw. zur Kenntnis gebracht wurde?

8.    Welche Schlussfolgerungen zog das BMF - als Miteigentümer der Casinos Austria AG - aufgrund des vorliegenden Urteils?

9.    Welche Verbesserungen plant das BMF um besser gegen illegales Glücksspiel vorgehen zu können?