1714/J XXVI. GP

Eingelangt am 19.09.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an den/die Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Geleakter Bericht der Evaluierungskommission zur aktiven Luftraumüberwachung

 

Im Februar 2018 setzten Sie eine Evaluierungskommission zur umfassenden Prüfung aller Optionen zur zukünftigen Sicherstellung einer aktiven Luftraumüberwachung Österreichs ein. Bei Einsetzung der Kommission sagten Sie wörtlich: „Als Verteidigungsminister ist es meine Pflicht, dass ich die für die Luftflotte anstehenden Entscheidungen auf einer aktuellen und transparenten Grundlage vorbereite." Die Kommission gelangte Ende Juni planmäßig zu einem Ergebnis. Trotz Ihres Bekenntnisses zur Transparenz wurde der Bericht seitdem weder mit der Öffentlichkeit allgemein noch mit dem Parlament als ganzes, noch mit dem Landesverteidigungsausschuss geteilt. Auf entsprechende Anfragen dreier Oppositionsparteien gaben Sie ausweichende Antworten, der Bericht befände sich derzeit bei den Ministern Gernot Blümel und Norbert Hofer, die ihn um fachliche Expertise aus allen Ministerien ergänzen würden. Dennoch scheint irgendetwas an diesem epochal genialen Geheimhaltungsplan zu diesem Bericht schiefgelaufen zu sein. Er fiel nämlich offenbar dem Nachrichtenportal oe24.at in die Hände. Auf der Website finden sich folgende beide Zitate:

Die Sonderkommission legte nun ihren Bericht vor und empfiehlt darin einen Umstieg auf ein "Ein-Flotten-System". Künftig soll es demnach eine Flotte von 15 einsitzigen und drei doppelsitzigen Überschallflugzeugen geben.

Die Kommission empfiehlt in ihrem Bericht, "den österreichischen Eurofighter Typhoon der Tranche 1 in seinem aktuell beschränkten Ausrüstungsstand, wie er derzeit genutzt wird, nicht weiter zu betreiben".

Wenn das Verteidungsministerium nun der Ansicht ist, solche Informationen sollten nicht öffentlich diskutiert werden, wie Sie das im September meinten, dann wäre es doch höchst unglücklich, wenn das Papier ausgerechnet an Oe24.at geleakt worden wäre.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


Anfrage:

 

1.    Verfügt oe24.at Ihrer Meinung nach über Informationen, die aufgrund ihrer ansonsten nicht öffentlich verfügbaren Inhalte nur aus dem Bericht der Evaluierungskommission bzw. von einem Mitglied der Kommission direkt stammen können?

2.    Wie könnte oe24.at Ihrer Auffassung nach zu diesen Informationen gekommen sein?

3.    Während oe24.at selbstverständlich das Redaktionsgeheimnis schützt, so wäre es doch im Interesse des Verteidigungsministeriums, herauszufinden, wie solche Informationen das Ministerium verlassen konnten und in die Hände einer Boulevardzeitung gelangen konnten. Welche Anstrengungen haben Sie unternommen, um festzustellen, was da passiert ist und mit welchem Ergebnis?
a) Falls sie keine Anstrengungen unternommen haben, warum nicht?

4.    Wenn dieser Bericht ohne Ihr Wissen an oe24.at weitergegeben wurde, wie können Sie ausschließen, dass nicht auch andere – etwa aus Sicherheitsgründen – nicht für die Öffentlichkeit gedachten Informationen das Ministerium verlassen und andernorts wieder auftauchen?

5.    Wann wird der Bericht der Kommission vollständig dem Parlament zur Verfügung gestellt?

6.    Sind die Ergebnisse der Evaluierungskommission für das Ministerium so blamabel, dass Sie nicht öffentlich gemacht werden können, bevor die politische Ebene in Gestalt von Norbert Hofer und Gernot Blümel ihren Beitrag dazu geleistet hat?
a) Wenn nein, worin besteht das Problem dabei, den Bericht mit Hinweis darauf, dass es sich dabei nur um den militärischen Part handelt, dem Parlament zugänglich zu machen?

7.    Wenn es nur darum ginge, dass man sich bei einer Entscheidung nicht durch eine emotionalisierte mediale Diskussion unter Druck setzen lassen will, wieso ist es dann nicht möglich, dem Parlament innerhalb eines Gremiums mit einer gewissen Geheimhaltungsstufe (z.B. Nationaler Sicherheitsrat) zur Verfügung zu stellen?
a) Werden Sie den Bericht im Nationalen Sicherheitsrat vorstellen?
b) Wenn ja, wann?
c) Wenn nein, warum nicht?

8.    Unabhängig davon, ob Sie eine mediale Diskussion für zielführend halten oder nicht, hat das Parlament ein Anrecht darauf, bei solch kostspieligen und langfristigen Beschaffungsentscheidungen Einsicht und Mitsprache zu erhalten. Welche Überlegungen haben Sie dazu angestellt, wie man das Parlament in dieser Sache einbinden kann?