1717/J XXVI. GP

Eingelangt am 20.09.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen,
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie,

betreffend die Kosten für die Klage auf Unterlassung gegen St. M., eingebracht am 16.08.2018 beim Handelsgericht Wien, und eventuelle weitere Klagen.

Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat, ausdrücklich in
seiner Eigenschaft als Bundesminister und per Adresse des Ministeriums, eine Klage gegen die Privatperson St. M. beim Handelsgericht Wien eingebracht. Die Unterlas­sungsklage bezieht sich auf ein aus Sicht des Bundesministers für Verkehr, Innovati-
on und Technologie beleidigendes Posting des Beklagten auf facebook.

Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie fühlt sich offensichtlich persönlich beleidigt, klagt jedoch vor Gericht als Bundesminister.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher in diesem Zusammenhang
die folgende

Anfrage:

1)    Werden die Kosten für dieses Verfahren, insbesondere die Anwaltskosten und die Gerichtsgebühren, aus dem Budget des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie beglichen, oder vom Bundesminister als Privatperson?

2)    Wird der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie gegen dieselbe Person auch eine Strafanzeige einbringen?

3)    Falls ja, werden die Kosten dafür (s. Frage 2), insbesondere die Anwaltskosten und die Gerichtsgebühren, aus dem Budget des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie beglichen werden, oder vom Bun­desminister als Privatperson?

4)    Wie viele Zivilklagen und wie viele Strafsachen sind in Zusammenhang mit Äußerungen Dritter und Postings auf Internetplattformen in Zusammen­hang mit der Person des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie seit Amtsantritt von BM Norbert Hofer in seiner Eigenschaft als Bundesminister eingebracht worden?

5)    Wie viele der in Frage 4 genannten Klagen sind noch anhängig, und wie viele wurden bereits rechtskräftig erledigt?

6)    Wie viele der erledigten Verfahren wurden zu Gunsten des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie entschieden und wie viele zu Gunsten des/der Beklagten bzw. Beschuldigten?

7)    Werden die Kosten für alle wegen Äußerungen Dritter und Postings auf In- temetplattformen vorgenommenen Zivil- und Strafklagen in Zusammenhang mit der Person des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie aus dem Budget des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie beglichen, oder vom Bundesminister als Privatperson?

8)    Falls nicht alle vom Bundesminister als Privatperson bezahlt wurden oder werden, wie viele davon (s. Frage 7) werden oder wurden aus dem Budget des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie beglichen?

9)    Wie hoch sind die Kosten für sämtliche Zivilklagen und Strafsachen wegen Äußerungen Dritter und Postings auf Intemetplattformen in Zusammenhang mit der Person des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie seit Amtsantritt von Norbert Hofer, soweit sie vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie getragen werden?