1718/J XXVI. GP

Eingelangt am 20.09.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Wolfgang Zinggl,

Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien Gernot Blümel

betreffend „Die Zukunft der Sammlung Essl"

BEGRÜNDUNG

Die Dauerleihgabe der Sammlung Essl an die Albertina verläuft alles andere als transparent und wirft aktuell wichtige Fragen auf. Ein Jahr nach der Ankündigung durch den damaligen Kulturminister ist laut Medienberichten weder bekannt, wieviel das Geschäft die Republik und damit den Steuerzahler kosten wird, noch, ob der Deal überhaupt zustande kommt.

Die Leihgabe soll für mindestens 25 Jahre abgeschlossen werden und würde den Staat wenigstens 35, wenn nicht 70 Millionen Euro kosten. Ein vom Bundeskanzleramt in das Albertina-Kuratorium entsendetes Mitglied ortete mangelnde Transparenz im Hinblick auf „die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit" und trat in weiterer Folge zurück.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.      Gibt es einen rechtsgültigen Vertrag zwischen der SE-Sammlung Essl GmbH und der Albertina?

2.      Wenn ja:

a.      Was wird in diesem Vertrag geregelt, wann beginnt die Laufzeit dieses Vertrages, bis wann läuft dieser Vertrag und wie ist eine allfällige Option auf Fortsetzung dieses Vertrages geregelt?

b.      Ist der Erhalt österreichischer Kunstwerke vom Vertragszweck erfasst?

c.       Gibt es eine Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Vertrag und wenn nein, warum nicht?

d.      Wie hoch wird die jährlich anfallende Miete für das Depot der Sammlung Essl sein?

e.      Welchen Wert hat die Sammlung Essl und wie hoch werden die daraus resultierenden jährlich anfallenden Versicherungskosten sein?

f.       Von wem werden die Depotmiet- und Versicherungskosten in Zukunft getragen?

g.      Welche Kosten trägt die SE Sammlung Essl GmbH als Eigentümerin?

h.      Wann erfährt die Öffentlichkeit im Sinne des transparenten Umgangs mit Steuergeldern Details aus der Vereinbarung?

i.        Wie sieht die Vereinbarung über die Rolle des Künstlerhauses als Standort für Ausstellungen der Albertina aus?

3.      Wenn nein:

a.      Warum kam es zu Verzögerungen?

b.     Welche Details müssen noch geklärt werden?

c.      Ist ein „Ausstieg" aus der Vorvereinbarung möglich und unter welchen Vorraussetzungen wäre das aus Ihrer Sicht wahrscheinlich?

4.      Bis wann kann die Öffentlichkeit mit weiteren Entscheidungen in dieser Angelegenheit rechnen?

5.      Werden Sie dafür eintreten, einen anfälligen Vertrag zwischen der SE-Sammlung Essl GmbH und der Albertina öffentlich zu machen und wenn nein, warum nicht?

6.      Was ändert sich im Vergleich zu den Ankündigungen aus dem Vorjahr an den Rahmenbedingungen des Vertrags?

7.      Laut dem nun vorliegenden Kunst- und Kulturbericht 2017 umfasst die Sammlung Essl 7.419 Kunstwerke, im Februar 2017 lag der veröffentlichte Umfang bei „mehr als 6000" (OTS- Aussendung, 16.2.2017).

a.          Wie erklärt sich der Zuwachs an Werken?

b.         Welchen Umfang hat die Sammlung derzeit?

c.          Wie viele Kunstwerke wurden seit Februar 2017 verkauft und welche?

d.         Wurde im Zuge der Verkäufe die gemäß österreichischem Urheberrechtsgesetz festgelegte Folgerechtsgebühr an KünstlerInnen oder deren Nachfahren abgeführt?

d.i.    Falls nein, warum nicht

d.ii.   Falls ja, in welcher Flöhe insgesamt und an welche KünstlerInnen?

8.      In welchem Verhältnis steht der Umfang der Sammlung Essl zu dem erhaltenswerten „unveräußerlichen Kernbestand"?

a.          Wie viele Kunstwerke umfasst der „unveräußerliche Kernbestand" derzeit?

b.         Befinden sich darunter auch Werke österreichischer Künstler und wenn ja, in welchem Umfang?

9.      Wurde je eine Redimensionierung auf den in Umfang wohl deutlich kleineren „unveräußerlichen Kernbestand" mit dem Fokus auf „österreichische Kunst nach 1945" in Erwägung gezogen, der eine wirtschaftlichere Übernahme als Dauerleihgabe ohne nennenswerten finanziellen Mehraufwand ermöglicht?

a.          Falls ja, was war das Ergebnis dieser Erwägung?

b.         Falls nein, warum nicht?

10.   Wie viele von den ursprünglich „bis zu vier Mitarbeitern" wurden aus der SE Sammlung Essl GmbH bzw. dem vormaligen Museum von der Albertina bislang übernommen?

11.   Welche Summe ist aus dem Bundesbudget an die Albertina zur Deckung der für die Sammlung Essl anfallenden Kosten im Jahr 2017 bezahlt worden?

12.   Welche Summe wird aus dem Bundesbudget an die Albertina zur Deckung der für die Sammlung Essl anfallenden Kosten im Jahr 2018 bezahlt werden?

13.   Welche Summe wird aus dem Bundesbudget an die Albertina zur Deckung der für die Sammlung Essl anfallenden Kosten nach dem Jahr 2018 bezahlt werden?

14.   Gab es Gespräche über eine Erhöhung der Subvention für das Künstlerhaus im Zusammenhang mit der Vereinbarung der Albertina mit der SE Sammlung Essl GmbH und was haben diese Gespräche ergeben?