1719/J XXVI. GP

Eingelangt am 20.09.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den/die Bundesministerin für Arbeit‚ Soziales‚ Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Sozial- und Weiterbildungsfonds

 

Im Segment der Personalbereitstellung derzeit rund 100.000 Personen beschäftigt. Nach wie vor haben Personalbereitsteller höhere Lohnnebenkosten als andere Arbeitgeber, weil sie derzeit 0,35 % der Lohnsumme in den Sozial- und Weiterbildungsfonds bezahlen.

Ursprünglich betrug der Beitrag 0,8 % der Lohnsumme, wurde aber im 2. Quartal 2017 auf vorübergehend 0,35 % gesenkt. Nach dem Ende Ende des 1. Quartals 2019 ist für weitere zwei Jahre, bis zum Ende des ersten Quartals 2021, ein Beitragssatz von 0,5% vorgesehen. Aus den Mitteln des Fonds werden unter anderem Bildungsmaßnahmen für Leiharbeiter_innen gefördert sowie finanzielle Unterstützung zur Überbrückung kurzer Stehzeiten bzw. bei vorübergehender Arbeitslosigkeit gewährt.

Ein beachtlicher Teil der Beschäftigten in der Personalbereitstellung finden durch Zeitarbeit aus der Arbeitslosigkeit heraus wieder ein Erwerbseinkommen. Wiederum ein großer Teil der Zeitarbeiter findet aus der Überlassung heraus den Weg in die Stammbelegschaft eines Unternehmens, smit also in feste Beschäftigung. Personalbereitstellung bildet also eine wichtige Brücke von der Arbeitslosigkeit in ein Beschäftigungsverhältnis.

Allerdings ist die Branche mit den zusätzlichen Lohnnebenkosten belastet, die den Sozial- und Weiterbildungsfonds speisen. Der Fonds ist hoffnungslos überdotiert, weil die Entnahme von Geldern für Leistungen durch eine de minimis-Regelung eng begrenzt ist. Geld liegt nutzlos im Fonds.

Die hohen Verwaltungskosten und das große Vermögen des SWF, welches aus vorhergenden Anfragebeantwortungen (9005/AB, XXV. GP und 12652/AB, XXV. GP) hervorgeht, wurde bereits in den Medien scharf kritisiert.

Nach der Senkung der Beitragssätze im Jahr 2017 stellt sich nun die Frage danach, welche Auswirkungen dieser Beschluss auf die Finanzen des SWF hatte und ob diese Maßnahme zu einer zweckmäßigeren Verwendung der Mittel geführt hat.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wie hoch waren die laufenden Beiträge gemäß § 22d AÜG in den Kalenderjahren 2015/2016/2017?

2.    Wie hoch waren die vorgeschriebenen laufenden Beiträge, die von Überlassern ohne Sitz in Österreich entrichtet worden sind (§ 22d Abs 2 AÜG) in den Kalenderjahren 2015/2016/2017?

3.    Wie hoch waren die nicht einbringlichen Beiträge, die von Überlassern ohne Sitz in Österreich vorgeschrieben waren in den Kalenderjahren 2015/2016/2017?

4.    Wie hoch waren die laufenden Beiträge der drei beitragsstärksten Unternehmen in den Kalenderjahren 2015/2016/2017?

5.    Wie hoch waren die Leistungen des Fonds an die drei beitragsstärksten Unternehmen (im Verhältnis zu dessen Beiträgen) in den Kalenderjahren 2015/2016/2017?

6.    Wie hoch waren die laufenden Beiträge für vom Ausland überlassene Arbeitnehmer_innen, die nicht der Sozialversicherungspflicht in Österreich unterliegen (§ 22d Abs 4 AÜG) in den Kalenderjahren 2015/2016/2017?

7.    Wie hoch war die Vergütung iSd § 22d Abs 5 AÜG, die Sozialversicherungsträger als Abgeltung für ihre Aufwendungen einbehalten haben in den Kalenderjahren 2015/2016/2017 (bitte um Aufgliederung nach SV-Träger)?

8.    Wie hoch waren die Zuflüsse zum Fonds gemäß § 22d Abs 7 und Abs 8 AÜG in den Kalenderjahren 2015/2016/2017?

9.    Sind Zuschüsse zum Fonds gemäß § 22d Abs 7 und Abs 8 AÜG erforderlich, um den finanziellen Bedarf zur Zielerreichung gemäß § 22a Abs. 1 AÜG und zur Leistungserfüllung gemäß §22c Abs. 2 AÜG decken zu können?

10. Wie noch waren die Leistungen gemäß § 22c Abs 2 AÜG in den Kalenderjahren 2015/2016/2017?

a.    Wie hoch waren die Leistungen gemäß § 22c Abs 2 Z 1 AÜG (Zuschüsse an (ehemalige) Arbeitnehmer) in den Kalenderjahren 2015/2016/2017?

b.    Wie hoch waren die Leistungen gemäß § 22c Abs 2 Z 2 AÜG (Leistungen zur Finanzierung von Weiterbildung) in den Kalenderjahren 2015/2016/2017?

c.    Wie hoch waren die Leistungen gemäß § 22c Abs 2 Z 3 AÜG (Leistungen an Überlasser zur Verlängerung der Beschäftigungsdauer beim Überlasser) in den Kalenderjahren 2015/2016/2017?

11. Wie hoch waren die Verwaltungskosten des Fonds in den Kalenderjahren 2015/2016/2017?

12. In welchem Verhältnis stehen die Ausgaben für die Leistungen gemäß § 22c Abs. 2 Z 2 AÜG im Vergleich zu den Verwaltungskosten inkl. beauftragter Dienstleister und GKK-Abgabe 0,5% pro Jahr?

13. Als Dienstleister für die Abwicklungen der Leistungen iSd § 22c Abs 5 AÜG und § 22d Abs 5 AÜG wurde lt. Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 9005/AB (XXV. GP) die BUAK beauftragt.

a.    Wie hoch waren die Erstattungen und Vergütungen für diesen Dienstleister nach § 22d Abs 6 AÜG in den Kalenderjahren 2015/2016/2017?

b.    Sindnoch zusätzliche Mittel vom SWF an die BUAK geflossen? (Bitte um Auflistung nach Jahren für 2015, 2016, 2017)?

14. Wie hoch waren die Kosten, die dem HVSVT für die Datenbereitstellung ersetzt wurden in den Kalenderjahren 2015/2016/2017?

15. Wie wird die Zielerreichung des SWF gemessen?

16. Welches arbeitsmarktpolitische Ziel wird mit den Zuschüssen zum Arbeitslosengeld (§ 22c Abs 2 Z 1 AÜG) verfolgt?

a.    Wie wird die Erreichung dieser spezifischen Ziele solcher Zuschüsse gemessen?

17. Welchen Beitrag zur Schaffung langfristiger Beschäftigungsverhältnisse leisten solche Zuschüsse zum Arbeitslosengeld (§ 22c Abs 2 Z 1 AÜG)?

18. Wie hoch war das Fondsvermögen zum 31.12. jeweils 2015/2016/2017?

19. Wie hoch wird das Fondsvermögen zum 31.12.2018 voraussichtlich sein?

20. Wie hoch wird das Fondsvermögen zum 31.12.2019 voraussichtlich sein?

21. Inwiefern entspricht eine derartige Mittelanhäufung dem Fondszweck gemäß § 22a Abs 1 AÜG?

22. Welche Maßnahmen sind geplant, um die angehäuften Mittel einer zweckmäßigen Verwendung zuzuführen?

a.    Haben Sie seit Ihrem Amtsantritt Maßnahmen eingeleitet, die eine zweckmäßigere Verwendung sicherstellen?

b.    Wenn ja, welche und bis wann werden Sie umgesetzt?

c.    Wenn nein, warum nicht? Sind derartige Maßnahmen in Planung?

23. In wieweit ist gewährleistet, dass durch die Höhe der Beitragsleistung von Unternehmen und im Verhältnis dazu deren Möglichkeit zum Bezug von Förderungen über den SWF keine Wettbewerbsverzerrung stattfindet?

24. Wie erfolgt die Veranlagung der im Fonds verbliebenen Mittel (Stichtag 31.12.2017)?

25. Welche Erträge wurden aus der Veranlagung der im Fonds verbliebenen Mittel erzielt (in den Kalenderjahren 2015/2016/2017)?

26. Der Rechnunghsof hat in seinem Bericht Reihe Bund 2017/14 unter anderem Empfehlungen bzgl. des SWF gegeben.

a.    Welche dieser Empfehlungen wurden bereits umgesetzt?

b.    Welche dieser Empfehlungen wurden bisher noch nicht umgesetzt und warum nicht?

c.    Bis wann ist mit der Umsetzung offener Empfehlungen zu rechnen?

27. Wurde mittlerweile eine Vertretung des BMASGK in den Verwaltungsorganen installiert, um so eine bessere Mittelverwendung sicherzustellen?

28. Wie wirkt sich die vorübergehende Senkung der Beiträge an den SWF bisher aus?

a.    Wurde dadurch die Treffsicherheit der verwendeten Mittel erhöht?

b.    Welche weiteren Ziele wurden durch diese Senkung erreicht?

c.    Wie wird die Effektivität dieser Maßnahme gemessen?