1721/J XXVI. GP

Eingelangt am 20.09.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verfassung‚ Reformen‚ Deregulierung und Justiz

betreffend Vorschlag zur Ernennung von Huber Keyl als Richter am Bundesverwaltungsgericht

Am 12. September 2018 wurde Hubert Keyl, aktuell Jurist am BVwG und ehemaliger Mitarbeiter des früheren FPÖ-Nationalratspräsidenten Martin Graf, von der Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Ernennung als Richter am Bundesverwaltungsgericht vorgeschlagen. Nach Art 134 Abs 3 B-VG werden Präsidenten, Vizepräsidenten und sonstige Mitglieder des Bundesverwaltungsgerichts von der Bundesregierung ernannt. Gemäß § 2 Abs 4 BVwGG erstattet der Personalsenat des Bundesverwaltungsgerichts für die zu besetzenden Richterstellen Dreiervorschläge an die Bundesregierung. Die Bundesregierung ist an diese Ernenunngsvorschläge des Personalsenats nicht gebunden, sondern legt dem Bundespräsidenten dann ihre - allenfalls abweichende - Vorschläge vor.

Wie die Ernennungsvorschläge jeweils zustande kommen ist allerdings nicht öffentlich. Den Personalentscheidungen mangelt es an Transparenz, öffentlicher Begründung und Nachvollziehbarkeit. Durch die bislang übliche Praxis der Kreuzreihung wird der Kreis der Kandidat_innen meist stark dezimiert und birgt diese immer noch das Risiko des Anscheins von Interventionen seitens Politik bzw. Exekutive. Jurist_innen beklagen schon seit längerem die massive Einflussnahme der Politik bei der Besetzung der Verwaltungsgerichte. Auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit dadurch beeinträchtigt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wie lauteten die Vorschläge des Personalsenats?

2.    Wie viele Kandidat_innen wurden insgesamt vorgeschlagen?

3.    Wurden die Kandidat_innen kreuzweise gereiht?

4.    Hat sich die Bundesregierung an den Vorschlag des Personalsenats gehalten?

a.    Wenn nein, mit welcher Begründung ist die Bundesregierung vom Vorschlag des Personalsenats abgegangen?

5.    Hat der Personalsenat am Bundesverwaltungsgericht eine Geschäftsordnung?

6.    Wie hat der Personalsenat seine Dreiervorschläge beschlossen?

a.    Wurde nach der Anhörung der Kandidat_innen über den Vorschlag abgestimmt?

b.    Wurden dem Personalsenat vom Präsidenten, Vizepräsidenten oder anderen Mitgliedern Entwürfe vorgelegt?

c.    Waren alle Mitglieder des Personalsenats bei der Anhörung der Kandidat_innen anwesend?

d.    Wie lange dauerte die Anhörung pro Kandidat_in?

e.    Welche Fragen wurde an die Kandidat_innen gestellt?

f.      Gibt es ein Protokoll von der Anhörung der Kandidat_innen?

7.    Haben Sie mit anderen Mitgliedern der Bundesregierung oder Vertreter_innen der Koalitionsparteien Gespräche bezüglich der Ernennung der Richter_innen beim Bundesverwaltungsgericht geführt?

a.    Wenn ja, mit wem und was war der genaue Inhalt dieser Gespräche?

b.    Haben diese Gespräche dazu geführt, dass bestimmte Kandidat_innen auf den Vorschlag des Personalsenates oder der Bundesregierung gesetzt wurden?

8.    Ist Ihnen bekannt, dass andere Mitglieder der Bundesregierung oder Vertreter_innen der Koalitionsparteien Gespräche bezüglich der Ernennung der Richter_innen beim Bundesverwaltungsgericht geführt haben?

a.    Wenn ja, mit wem und was war der genaue Inhalt dieser Gespräche?

b.    Haben diese Gespräche dazu geführt, dass bestimmte Kandidat_innen auf den Vorschlag des Personalsenates oder der Bundesregierung gesetzt wurden?

9.    Haben Sie mit dem Präsidenten oder Vizepräsidenten oder sonstigen Mitgliedern des Personalsenates Gespräche geführt hinsichtlich der Kandidat_innen für die Dreiervorschläge des Personalsenates?

a.    Wenn ja, mit wem und was war der genaue Inhalt dieser Gespräche?

b.    Haben diese Gespräche dazu geführt, dass bestimmte Kandidat_innen auf den Vorschlag des Personalsenates oder der Bundesregierung gesetzt wurden?

10. Inwiefern hat der Personalsenat die Nachvollziehbarkeit seiner Dreiervorschläge sichergestellt (wie in Entschließung 242/E gefordert)?

11. Nach welchen Kriterien erstellt der Personalsenat seine Vorschläge?

a.    Gibt es ein standardisiertes Verfahren, etwa in Form eines Punktesystems, in dem die Qualifikationen der Bewerber_innen objektiv verglichen werden?

b.    Welche Qualifikationen (juristische Berufserfahrung, Verwaltungserfahrung, Erfahrung im Verfassen von Entscheidungen, …) waren für die Erstellung maßgeblich?