1723/J XXVI. GP

Eingelangt am 21.09.2018
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Anfrage



der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Folgeanfrage: Versichertenverhältnisse von "Grenzgänger_innen" in der österreichischen Sozialversicherung



Begründung der Folgeanfrage:

In Anfragebeantwortung 985/AB (XXVI. GP) haben Sie geanwortet: "Wohnsitz und Staatsbürgerschaft der beschäftigten Personen sind für den Bestand der Pflichtversicherung nicht von Bedeutung, sodass die in dieser Frage gewünschten Auswertungen nicht möglich sind."

Ihre Antwort ist insofern verwirrend, da die SV bei der "vollständigen Anmeldung" die Unternehmen dazu auffordert, den Wohnsitz ("Land/Plz/Ort") und die Staatsangehörigkeit der Arbeitnehmer_innen anzugeben (siehe Grafik). Zudem veröffentlicht die SV im "Statistischen Handbuch der Sozialversicherung" in Tabelle 2.04 "Anspruchsberechtigte Personen in der Krankenversicherung" seit Jahren je Kasse die Wohnsitze der Versicherten - nach Bundesländern und Ausland. Des Weiteren führt die SV in ihrer Beschäftigungsstatistik (Tabelle 27 bis 43) akribische Aufzeichnungen über die Staatsangehörigkeit von Beschäftigten in Österreich. Sprich: Im Rahmen Ihrer Aufsichtspflicht gegenüber der Sozialversicherung ist also die SV-Daten-Anforderung der Versicherten-Merkmale (Wohnsitz, Staatsangehörigkeit) möglich.

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Quelle: https://www.help.gv.at/linkaufloesung/applikation-flow?flow=LO&quelle=USP&leistung=LA-UP-GL-Anmeldung_Arbeitnehmer_Ausfuellhilfe



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Quelle: Statistisches Handbuch der Sozialversicherung



Ursprüngliche Begründung:

Laut Hauptverbandsstatistik gingen 2017 knapp 700.000 ausländische Arbeitskräfte in Österreich einer Beschäftigung nach. Knapp 270.000 davon kamen aus österreichischen Nachbarstaaten. Aus der Hauptverbandsstatistik geht allerdings nicht hervor, wie viele Grenzgänger_innen - also Menschen, die im grenznahen Ausland leben, aber in Österreich arbeiten - darunter waren.

Wobei es sich bei den Grenzgänger_innen nicht notwendigerweise um Ausländer handeln muss. Denn mittlerweile kann man in grenznahen Städten (z.B. Salzburg oder Kufstein) einen Trend beobachten, wonach immer mehr Österreicher_innen aufgrund der steigenden Immobilienpreise ins günstigere Nachbarland knapp hinter der Grenze ziehen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    In Anfragebeantwortung 985/AB (XXVI. GP) haben Sie geanwortet: "Wohnsitz und Staatsbürgerschaft der beschäftigten Personen sind für den Bestand der Pflichtversicherung nicht von Bedeutung, sodass die in dieser Frage gewünschten Auswertungen nicht möglich sind."

a.    Ist es korrekt, dass die SV über die Merkmale "Wohnsitz(-Land)" und "Staatsangehörigkeit" der Versicherten nicht Bescheid weiß?

b.    Weshalb fragt die SV diese Merkmale ("Land/Plz/Ort" und "Staatsangehörigkeit") im Rahmen der "vollständigen Anmeldung" von Arbeitnehmer_innen ab?

c.    In welcher Form nutzt die SV die ausgefüllten Daten der Datenfelder "Land/Plz/Ort" und "Staatsangehörigkeit" (vollständige Anmeldung)?

d.    Wenn für die SV die Datenfelder "Land/Plz/Ort" und "Staatsangehörigkeit" "nicht von Bedeutung" sind,...

                                  i.    ...bis wann werden die Datenfelder "Land/Plz/Ort" und "Staatsangehörigkeit" aus der "vollständigen Anmeldung" gestrichen?

                                ii.    ...wie kommunizieren die SV-Träger mit ihren Versicherten, wenn sie keine Angaben über ihren Wohnsitz haben?

                               iii.    ...wie ist es dann möglich, dass Mitarbeiter_innen des NEOS-Parlamentsklubs persönlich adressierte Post von der WGKK bekommen?

                               iv.    ...anhand welcher Daten erstellt die SV im "Statistischen Handbuch der Sozialversicherung" je KV-Träger Wohnsitzzugehörigkeiten nach Bundesländern und Ausland (siehe Tabelle 2.04)?

                                 v.    ...anhand welcher Daten erstellt die SV in ihrer Beschäftigungsstatistik die Darstellungen nach Staatsangehörigkeit (Tabelle 27 bis 43)?

2.    Das parlamentarische Interpellationsrecht wurde in Anfragebeantwortung 985/AB (XXVI. GP) in einer ungewöhnlich offensichtlichen Art unterlaufen. Wie stellen Sie im Rahmen Ihrer Aufsichtspflichten gegenüber der Sozialversicherung sicher, dass das künftig nicht mehr geschieht?

3.    Wie viele Grenzgänger_innen mit ausländischem Wohnsitz waren zwischen 2007 und 2017 bei österreichischen KV-Trägern versichert? (Darstellung nach Jahr, Wohnsitz-Staat, KV-Träger, Staatsbürgerschaft, Geschlecht)

a.    Wie viele Beiträge fielen dadurch zwischen 2007 und 2017 bei österreichsichen KV-Trägern an? (Darstellung nach Jahr, Wohnsitz-Staat, KV-Träger)

b.    Wie viele davon waren 12 Monate oder länger bei österreichsichen KV-Trägern versichert? (Darstellung nach Jahr, Wohnsitz-Staat, KV-Träger, Staatsbürgerschaft und Geschlecht)