1724/J XXVI. GP

Eingelangt am 21.09.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Claudia Gamon‚ MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verkehr‚ Innovation und Technologie

betreffend Drohnen

 

Drohnen, unbemannte fliegende Systeme, sind seit langem fester Bestandteil militärischer Operationen. In den letzten Jahren haben sie auch im zivilen Bereich, vor allem als sogenannte "Hobby-Drohnen," Verbreitung gefunden. Zudem bieten Drohnen auch neue Möglichkeiten für Wirtschaft und Unternehmen. Insgesamt gibt es in Österreich nach Schätzungen des ÖAMTC bis zu 100.000 Drohnen (https://www.oeamtc.at/thema/drohnen/).

Mehr als 90 Staaten und "non-state-actors" setzen Drohnen zu verschiedenen Zwecken ein, 30 davon - zu denen auch Österreich zählt - im miltärischen Bereich (http://drones.cnas.org/wp-content/uploads/2016/03/CNAS-World-of-Drones_052115.pdf). Die Drohnen des Österreichischen Bundesheeres werden etwa zur Raumüberwachung und Aufklärung eingesetzt und können einzelne Flugstrecken autonom zurücklegen.

Angesichts der internationalen Forschungs- und Entwicklungstätigkeit ist zu erwarten, dass der Autonomiegrad von Drohnen durch neue robotische und KI-Systeme in den nächsten Jahren weiter ansteigen wird. Außerdem ergeben sich durch verschlüsselte Kommunikationsmöglichkeiten und der Vergrößerung der Ladekapazität, Reichweite und Batteriedauer neue Chancen für die Gesellschaft und Herausforderungen für Regulatoren. Ein Großteil der politischen Diskussion über Drohnen dreht sich derzeit um Spitzentechnologien für den militärischen Einsatz. Da aber der Zugang zu zivilen Geräten immer leichter und leistbarer wird, während die technische Entwicklung rasant voranschreitet, stellen sich auch Fragen für andere Politikbereiche, da der zivile Einsatz von Drohnen in Zukunft vermehrt zu unbeabsichtigten aber auch gezielten Störungen nicht nur im Luftraum führen kann.

Auch das Institut für Technikfolgenabschätzung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und das Austrian Institute for Technology haben in ihrem Monitoringbericht zu Foresight und Technikfolgenabschätzung für das Parlament festgestellt, dass in Bezug auf Drohnen, insbesondere autonome Drohnen, eine Reihe "potenzieller Regulierungserfordernisse" bestehen, z.B. Schaffung eines "drohnenfitten" Luftfahrtrechts, Maßnahmen zum Schutz von Konsument_innen und der Privatsphäre, einer Anpassung des Steuer- und Abgabenrechts oder der Schaffung neuer wirksamer Mechanismen in der Rechtsdurchsetzung (https://www.parlament.gv.at/ZUSD/PDF/FTA-Monitoring_Mai2018_fin.pdf).

Bei den Alpbacher Technologiegesprächen 2018 fand ein vom BMVIT und der FFG organisierter "hochrangig besetzter Arbeitskreis" zum Thema autonomer Flugverkehr statt, dessen Ziel es war, "technische, ökonomische, ökologische und regulatorische Herausforderungen zu identifizieren und die Grundlage für ein Gesamtkonzept für „unmanned aerial vehicles“ (UAV, deutsch: unbemannte Luftfahrzeuge) zu schaffen." Am Ende der Diskussion stand der Aufruf, dass Österreich "Rahmenbedingungen schaffen (muss), um den Anschluss an die internationale Entwicklung nicht zu verlieren" (https://www.ffg.at/news/alpbacher-technologiegespraeche-ffg-treibt-neue-forschungsthemen-voran).

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wer waren die Teilnehmer_innen des Arbeitskreises bei den Alpbacher Technologiegesprächen?

2.    Welche technischen, ökonomischen und regulatorischen Herausforderungen wurden vom Arbeitskreis identifiziert?

3.    Zu welchen Ergebnissen bezüglich der Grundlage für ein Gesamtkonzept kam der Arbeitskreis?

4.    Sind weitere Treffen geplant?
a) Wenn ja, wann ist damit zu rechnen?
b) Wenn nein, warum nicht?

5.    Wird vom Ministerium ein Gesamtkonzept für Drohnen betreffend der technischen, ökonomischen, ökologischen und regulatorischen Herausforderungen und Chancen erarbeitet (werden)?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nein, wird der Auftrag ausgeschrieben und wann ist mit einer Ausschreibung zu rechnen?

6.    Welche Maßnahmen sind darüber hinaus geplant, um bessere Rahmenbedingungen für den autonomen Flugverkehr in Österreich zu schaffen?

7.    Gibt es diesbezüglich internationale Best Practice-Beispiele, an denen Sie sich orientieren möchten? Wenn ja, welche?

8.    Es ist geplant, dass BMVIT und FFG Fördermittel für entsprechende Projekte im Bereich autonomes Fliegen zur Verfügung stellen. Dazu:
a) Wie hoch werden die Fördermittel sein?
b) Ab wann werden die Fördermittel abrufbar sein?

9.    Wie viele Anträge auf Betrieb einer Drohne wurden sein 2016 gestellt?
a) Wie viele davon wurden bewilligt?
b) Wie viele davon wurden aus welchen Gründen abgelehnt?

10. Haben Drohnen seit dem Jahr 2016 eine Behinderung im Luftverkehr dargestellt?

11. Wie viele Fälle von Drohnenabstürzen und anderen Störfällen sind Ihnen seit 2016 bekannt?

12. Wie viele Personen wurden bei diesen Drohnenabstürzen oder anderen Störfällen verletzt?

13. Wie hoch war der durch Drohnenabstürze oder andere Störfälle entstandene Sachschaden?

14. In wie vielen Fällen von Abstürzen und anderen Störfällen konnten die Besitzer_innen der Drohnen ausgeforscht werden und welche rechtlichen Konsequenzen hatte das für die Drohnenbesitzer_innen?

15. Welche Überlegungen gibt es seitens Ihres Ressorts bezüglich "potenzieller Regulierungserfordernisse" im Bereich des Luftfahrtrechts, des Schutzes von Kosument_innen und der Privatsphäre, einer Anpassung des Steuer-und Abgabenrechts, der Schaffung neuer, wirksamer Mechanismen in der Rechtsdurchsetzung?
a) Welche weiteren potenziellen Regulierungserfordernisse gibt es darüber hinaus Ihrer Ansicht nach?
b) Welche Überlegungen gibt es darüber hinaus von Ihrer Seite betreffend der zukünftigen landwirtschaftlichen, industriellen oder gewerblichen Anwendungen von Drohnen, bei denen es einer Regulierung bedarf?

16. Welche Überlegungen gibt es seitens der Austro Control bezüglich der oben genannten potenziellen Regulierungserfordernisse und der zukünftigen landwirtschaftlichen, industriellen oder gewerblichen Anwendung von Drohnen?

17. Inwiefern gibt es im BMVIT Überlegungen, die Luftraumbeschränkungen für Drohnenflüge auszuweiten und welche Gebiete werden von Ihrer Seite als besonders schützenswert erachtet?

18. Sind darüber hinaus weitere Regulierungen in Planung, die die Herstellung und den Verkauf von Drohnen betreffen?

19. Welche Maßnahmen zur Drohnenabwehr sind in Planung?

20. Inwiefern steht das BMVIT mit den Herstellern von Drohnen bezüglich der missbräuchlichen Verwendung und weiterer potenzieller Gefahren in Kontakt?

21. Inwiefern steht das BMVIT mit den Herstellern von Drohnen bezüglich der Verankerung von Luftraumbeschränkungen in der Firmware von Drohnen in Kontakt, damit sensible Gebiete nicht mehr überflogen werden können?

22. Wie beurteilen Sie die Gefährdung der Privatsphäre und der öffentlichen Sicherheit durch Drohnen?