1726/J XXVI. GP

Eingelangt am 25.09.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Alma Zadic, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend „New Deal for Consumers"

Im April 2018 hat die EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, Věra Jourová, einen umfangreichen Vorschlag zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten auf europäischer Ebene unterbreitet.

Dadurch soll vor allem der kollektive Rechtsschutz durch Verbände ausgebaut und die Sanktionen bei „weitreichenden Verstößen" auf mindestens 4% des Jahresumsatzes verschärft werden.

Der Anwendungsbereich der Verbandsklage wird auf zahlreiche weitere EU-Rechtsakte ausgedehnt, beispielsweise auch auf Verstöße gegen Versicherungs- und Datenschutzrecht. Geklagt werden kann nicht nur auf Unterlassung künftiger Rechtsverletzungen, sondern auch auf Beseitigung der anhaltenden Folgen eines Gesetzesverstoßes.

Zudem sollen „qualifizierte Einrichtungen" nach Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung auch eine Art Sammelklage einbringen können, um auf Schadenersatz für Geschädigte zu klagen. Diese Form der Klage ist jedoch auf jene Fälle eingeschränkt, in denen die Zahl der Betroffenen bekannt ist und diese einen vergleichbaren Schaden erlitten haben.

Die Verjährung der Ansprüche von Verbrauchern wird mit Einbringung der Klage durch den Verband unterbrochen. Den einzelnen KonsumentInnen bleibt es unbenommen, darüber hinausgehende Ansprüche geltend zu machen.

Die Reaktionen der österreichischen Regierungspolitik darauf sind bisher zwiespältig: Während die zuständige Ministerin den Vorschlag „vorsichtig begrüßt hat", hat die Mehrheit aus ÖVP und FPÖ via eines Bundesratsbeschlusses eine „Subsidiaritätsrüge" veranlasst. Dies ist insofern mehr als misslich, als Österreich den EU-Ratsvorsitz innehat und hier Impulse für einen verbesserten europaweiten Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten setzen könnte.

Aus diesem Grund fragen die unterfertigenden Abgeordneten:

1.       Begrüßt die österreichische Regierung den Kommissionsvorschlag für einen „New Deal for Consumers"?

a. Falls ja: Welche Initiativen haben Sie als zuständige Ministerin auf europäischer Ebene gestartet, um den New Deal for Consumers zu unterstützen?

2.       Wie stehen Sie zu der Kritik aus der Wirtschaftskammer, dieser Kommissionsvorschlag verletze „die Grundrechte der Unternehmen"? (Quelle:

http://www.christophleitl.at/Content.Node/news/WKOe-Leitl_New_Deal_der_EU- Kommission_verletzt_Grundrechte_.php)

3.       Wie beurteilen Sie die vom Bundesrat aufgrund des Kommissionsvorschlags veranlasste Subsidiaritätsrüge?

4.       Welche „qualifizierten Einrichtungen" sehen Sie in Österreich derzeit als verbandsklagefähig an?