1727/J XXVI. GP

Eingelangt am 25.09.2018
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Anfrage

des Abgeordneten Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend „Medienpräsenz bei der Hochzeit von Ministerin Kneissl"

Begründung

Laut einem Bericht von Der Standard[i] waren bei der Hochzeit von Bundesministerin Karin Kneissl keine Vertreterinnen und Vertreter von österreichischen Medien zugelassen. Im Gegensatz dazu waren aber Journalistinnen und Journalisten der russischen „Nationalen Mediengruppe" bei den Feierlichkeiten anwesend.

Die unterfertigten Angeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.       Wie viele Medienvertreterinnen und -vertreter waren bei den Hochzeitsfeierlichkeiten zugelassen? Bitte um konkrete Auflistung der Medien, die vertreten waren.

2.       Welche Medien waren bei den Feierlichkeiten selbst zugelassen? Bitte um Auflistung der genauen Reichweite der Genehmigung.

3.       Wer war für die Medienzulassungen zuständig?

4.       Nach welchen Kriterien wurden die Medienzulassungen vergeben?

5.       Waren österreichische Medien zugelassen?

a.       Wenn ja, welche?

b.      Wenn nein, warum nicht?

6.       Waren russische Medien zugelassen?

a.       Wenn ja, welche?

b.      Wenn keine österreichischen Medien zugelassen waren, sondern nur russische, warum war dies der Fall?



[i] https://derstandard.at/2000085621864/Breites-Medienecho-und-Lob-fuer-Putins-menschliche-Faehigkeiten-in-Russland .