1728/J XXVI. GP

Eingelangt am 25.09.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen,

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend die Lebensmittelsicherheit von Kindernährmitteln.

38,5% der Kindernährmittel wurden im Lebensmittelsicherheitsbericht 2017 der österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) beanstandet.

Von den 244 untersuchten Kindernährmitteln wurden 94 beanstandet, davon wurden drei Proben als gesundheitsschädlich beurteilt, sechs Proben waren für den menschlichen Verzehr ungeeignet, bei zwei Proben gab es Hygienemängel und bei 39 Proben gab es Kennzeichnungsmängel.[1]

Gerade Kleinkinder und Säuglinge sind eine besonders empfindliche Gruppe und somit müssen bei der Produktion von Kindernahrung besonders hohe Standards angesetzt werden - es braucht eine Null-Toleranz-Politik. Um diesen beängstigend hohen Wert an Beanstandungen schleunigst zu senken, sind schärfere Kontrollen und höhere Strafen bei Verstößen notwendig. Neben den gesundheitsgefährdenden Proben wurde mehr als ein Drittel der Proben aufgrund von falschen Kennzeichnungen beanstandet. Diese Schlampereien müssen dringend unterbunden werden, denn die Eltern wollen wissen, was sie ihren Kindern zum Essen geben. Um die genauen Hintergründe der Beanstandungen zu erfahren und weitere Schritte setzen zu können sind weitere Daten erforderlich.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

ANFRAGE

1.      Welche Kennzeichnungsmängel traten im Bereich der Kindernährmittel, wie im Lebensmittelsicherheitsbericht 2017 aufgeführt, auf?

2.      Welche Maßnahmen werden seitens des Ministeriums getroffen, um die Kennzeichnungsmängel im Bereich der Kindernährmittel zu reduzieren?

3.      Welche Hygienemängel traten im Bereich der Kindernährmittel, wie im Lebensmittelsicherheitsbericht 2017 aufgeführt, auf?

4.      Welche Maßnahmen werden seitens des Ministeriums getroffen, um die Hygienemängel im Bereich der Kindernährmittel zu reduzieren?

5.      Welche Maßnahmen werden seitens des Ministeriums getroffen, um die Zahl der gesundheitsschädlichen und zum menschlichen Verzehr ungeeigneten Kindernährmittel zu reduzieren?

6.      Bei welchen Betrieben wurden die Proben beanstandet?

7.      Welche Maßnahmen trifft das Ministerium, um die Lebensmittelsicherheit für Kindernährmittel zu erhöhen?

8.      Mit welchen Konsequenzen haben Betriebe bei Beanstandungen von Kindernährmitteln zu rechnen?

 

 



[1] Vgl. https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/lll/lll_00164/imfname_700845.pdf (S.35).