1732/J XXVI. GP

Eingelangt am 25.09.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen,

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend UnterhaItsvorschusszahlungen.

 

 

Die in Österreich vorhandenen Familienleistungen gipfeln in einem Dschungel aus direkten Geldleistungen, Steuererleichterungen und Sachleistungen, der nur schwer zu durchblicken ist. Im Sinne der Transparenz ist es daher wichtig, einen Überblick über die einzelnen Familienleistungen sowie die entsprechenden Verwaltungskosten zu erhalten, um etwaige Schlüsse ziehen zu können. Neben den zahlreichen unterschiedlichen Familienleistungen des Bundes gibt es noch weitere unzählige Leistungen von Ländern und Gemeinden. Unser Anspruch ist es, sämtliche Leistungen zu sammeln, zu beurteilen und eventuell Gegenkonzepte zu entwickeln, die sowohl für die BezieherInnen als auch für die Verwaltung eine Vereinfachung und Entbürokratisierung schaffen. Für diese Arbeit ist es wichtig, einen möglichst vollständigen Überblick über die Familienleistungen sowie die Verwaltungskosten zu erhalten. Auch die Verteilung der Familienleistungen in Sach- und Geldleistungen sowie in Steuererleichterungen sollte anhand des Datenmaterials, welches die Anfrage liefert, Aufschlüsse liefern und internationale Vergleiche erleichtern, und damit als Entscheidungsgrundlage für die künftige Familienpolitik dienen.

Aus dem Ministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz sind dabei insbesondere die Zahlen zu den Unterhaltsvorschusszahlungen von Bedeutung.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

ANFRAGE

1.      Wie viele Anträge auf Unterhaltsvorschusszahlungen wurden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 gestellt? (Gesamt und nach Bundesländern)

2.      Wie vielen Anträgen auf Unterhaltsvorschusszahlungen wurde in den Jahren 2015, 2016 und 2017 stattgegeben? (Gesamt und nach Bundesländern)

3.      Wie viele Anträge auf Unterhaltsvorschusszahlungen wurden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 abgelehnt? (Gesamt und nach Bundesländern)

4.       Aus welchen Gründen wurden die Anträge auf Unterhaltsvorschusszahlungen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 abgelehnt?


5.       An wie viele Personen/Haushalte wird mit Stand August 2018 ein Unterhaltsvorschuss ausbezahlt? (Aufgliederung nach Haushalten, Kindern und Erwachsenen, Grund der Vorschussleistung, sowie nach Höhe: unter 200 €/200 bis 250 €/250 bis 400 €/über 400 €)

6.       Wie hoch ist der durchschnittlich ausbezahlte Unterhaltsvorschuss?

7.       Auf welche Gesamthöhe beliefen sich Auszahlungen des Unterhaltsvorschuss in den Jahren 2015, 2016 und 2017? (Gesamt und nach Bundesländern)

8.       Wie viele Personen bezogen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 einen Unterhaltsvorschuss? (Gesamt und nach Bundesländern)

9.       Für wie viele Kinder wurde in den Jahren 2015, 2016 und 2017 ein Unterhaltsvorschuss ausbezahlt? (Gesamt und nach Bundesländern)

10.   Wie hoch war der Verwaltungsaufwand für die Abwicklung des Unterhaltsvorschuss in den Jahren 2015, 2016 und 2017?

11.   Wie hoch war die Summe der Rückzahlungen des Unterhaltsvorschusses in den Jahren 2015, 2016 und 2017?

12.   Wie hoch war die Summe der nicht einbringbaren Rückforderungen des Unterhaltsvorschusses in den Jahren 2015, 2016 und 2017?

13.   Gibt es Pläne für eine Reform des Unterhaltsvorschusses?

14.   Falls Sie Frage 13 bejahen, wie sehen diese Pläne aus?

15.   Falls Sie Frage 13 bejahen, wann soll die Reform des Unterhaltsvorschusses umgesetzt werden?

16.   Gibt es Pläne für eine Erneuerung der Kinderkostenanalyse und wie sehen diese Pläne aus?

17.   Wann ist mit einer Erneuerung der Kinderkostenanalyse zu rechnen?

18.   Gibt es Pläne für eine Unterhaltssicherung und wann soll diese umgesetzt werden?