1741/J XXVI. GP

Eingelangt am 26.09.2018
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Anfrage

des Abgeordneten Ing. Markus Vogl, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend ein Jahr nach der Neuregelung des Privatkonkurses

Am 28. Juni 2017 wurde die Neuregelung des Privatkonkurses im Nationalrat beschlossen und am 1. November 2017 traten diese in Kraft. Damit konnte die Sozialdemokratie eine jahrelang von ihr erhobene Forderung umsetzen. Verbunden mit der Neugestaltung waren wesentliche Erleichterungen für die SchuldnerInnen. Vor allem wurden aber Möglichkeiten geschaffen, aus der Schuldenspirale, mit all den damit verbundenen sozialen und wirtschaftlichen Einschränkungen, zu gelangen. Menschen, die mit einem niedrigen Einkommen mit Schulden konfrontiert waren, konnten über Jahre oder gar Jahrzehnte keine Entschuldung anstreben, da sie nicht in der Lage waren, die Mindestanforderungen zu erfüllen. Insbesondere Alleinerziehende, die nach einer gescheiterten Beziehung und einer eingegangenen Bürgschaft, die offenen Schulden zu schultern hatten, blieben bis zur Neuregelung ohne nennenswerte Hilfe. Dies hat sich mit dem 1. November 2017 geändert.

Über die Erleichterung bezüglich der Entschuldung zeigten sich nicht nur die SPÖ erfreut, sondern auch der damalige Justizminister, Wolfgang Brandstetter, der bekanntlich der ÖVP politisch zuzurechnen ist. Er erklärte: „Das ist eine echte, faire Chance, die die Schuldner dadurch bekommen, und ich denke, die Beiträge bisher haben schon gezeigt, dass es da sehr viele, auch unterschiedliche Auffassungen gab, und umso stärker und das möchte ich hier wirklich betonen ist die Leistung der Justizsprecherin der ÖVP und des Justizsprechers der SPÖ hervorzuheben, die bei diesen vielfältigen und divergierenden Interessen einen Kompromiss herausgearbeitet haben, der auf weitest gehende Zustimmung stößt.!“[1]

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher die

Anfrage:

1.        Wie hoch ist die Anzahl der Anträge auf Privatkonkurs und der Firmenkonkurse seit dem 1. November 2017? (Bitte detailliert hinsichtlich Bundesländer und Branchen auflisten)

2.         Wie sieht das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Antragstellenden aus und wie hoch ist die Anzahl der Anträge in den jeweiligen Geschlechtsgruppen bei den Privatkonkursen?

3.         Welche Zahlen liegen hinsichtlich der Anträge auf Privatkonkurs hinsichtlich der Alters-, Bildungs- und Einkommensgruppen vor?

4.         Welche Zahlen liegen hinsichtlich der Bewilligung der Anträge auf Privatkonkurs hinsichtlich der Alters-, Bildungs- und Einkommensgruppen vor?

5.         Aus welchen Gründen ergab sich die Überschuldung bei den Privatkonkursen? (Insbesondere: Welche Rolle haben Selbständigkeit, private Trennungen, Konsumverhalten, Eigenheimerwerb gespielt)

6.         Haben sich die Gründe der Verschuldung auf die positive Erledigung des Antrags auf Privatkonkurs ausgewirkt?

7.         Wie viele Anträge im Bereich der Firmenkonkurse wurden bewilligt (bitte detailliert hinsichtlich Branchen und Bundesländer auflisten)

8.         Wie hoch ist die Anzahl der bewilligten Anträge und wie sieht das Verhältnis zu den nichtbewilligten Anträgen aus? (Bitte detailliert nach: Privatpersonen und Firmen, Frauen und Männern und Bundesländern auflisten)

9.         Wie sieht das Verhältnis im ersten Halbjahr 2018 zu jenem im Jahr 2017 aus?

10.       Welche Maßnahmen werden sie setzen, um den Privatkonkurs für überschuldete Personen weiter zu erleichtern?



[1] 188. NR-Sitzung am 28. Juni 2017 - TOP 27