1746/J XXVI. GP

Eingelangt am 26.09.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Kai Jan Krainer,
Genossinnen und Genossen

an den Bundeskanzler

betreffend: transparente Darstellung steigender Planstellen im Bundeskanzleramt

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler!

Am 21. Mai 2018 durfte die amüsierte Öffentlichkeit einen Bericht in der Tageszeitung Der Standard lesen, dass der Personalstand der Kabinette der schwarz-türkis-blauen Ministerien „einheitlich und schlanker dazustellen" wäre[1], der Herr Generalsekretär hätte dies in einem Rundschreiben vom März vorgeschrieben. In dem Artikel heißt es weiter, dass „Das Kanzleramt begründete das Rundschreiben mit dem Wunsch nach ''Transparenz und Vergleichbarkeit"". Diese Begründung wiederum ist etwas widersprüchlich, da gerade das Bundeskanzleramt im jüngsten Budgetprozess ein Beispiel für besonders schwer nachvollziehbare Schwankungen der Planstellen in der UG 10 geliefert hat. Umso erfreulicher ist es, dass das Bundeskanzerlamt jetzt also vom Wunsch nach Transparenz und Vergleichbarkeit geleitet zu den ansteigenden Planstellen in der UG 10 Aufklärung geben könnte.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehende

Anfrage:

Mit 31.1.2018 haben die Abgeordneten Winzig, Angerer einen Antrag 99/A für ein Bundesgesetz zum Budgetprovisorium 2018 eingebracht[2], Hintergrund war die Anpassung des BFG 2017 an die Novelle des Bundesministeriengesetzes und dessen Fortschreibung im Jahr 2018, bis ein endgültiges Budget für 2018 vorgelegt werden konnte. Im Planstellenverzeichnis für 2017 (Anlage des Antrages, S. 8) waren für das Bundeskanzleramt insgesamt 1.109 Planstellen vorgesehen, diese wurden auf die einzelnen Untergliederungen wie folgt verteilt


UG 10 Bundeskanzleramt 685
UG 25 Familie und Jugend 120
UG 32 Kunst und Kultur 304

 

Für das Jahr 2018 waren It. Art. 11 dieses Antrages für das Jahr 2018 in der UG 10 Bundeskanzleramt 706 Planstellen vorgesehen (S.6).

1)      Aus welchen Gründen nahm das BKA für das Jahr 2018 im Vergleich zum Jahr 2017 eine Erhöhung der Planstellen um 21 vor?

2)      Für welche Organisationseinheit im Bundeskanzleramt sind diese 21 zusätzlichen Planstellen im Budgetprovisorium 2018 vorgesehen gewesen?

3)      Wie viele dieser zusätzlichen 21 Planstellen betreffen das Büro des Bundeskanzlers, Büro des Regierungssprechers, Büro des Generalsekretärs bzw. die beiden anderen Ministerbüros?

4)      Wurden diese 21 zusätzlichen Planstellen bereits besetzt? Wann wurden sie besetzt?

5)      Wenn sie im Bereich des Büros des Bundeskanzlers, Büro des Regierungssprechers, Büro des Generalsekretärs bzw. die beiden Ministerbüros besetzt wurden, bitte um transparente Darstellung je Büro nach den in dem Rundschreiben genannten strukturellen Gruppen nach Fachreferenten, Terminsekretariat bzw. Linienorganisation für Fahrer, Kanzlei und Empfang?

6)      Welcher Besoldungsgruppe wurden diese 21 zusätzlichen Planstellen zugeordnet?

7)      Wie viele der abgeschlossenen Arbeitsverträge für diese 21 zusätzlichen Planstellen sind befristet oder unbefristet abgeschlossen worden (bitte um getrennte Darstellung)?

8)      Welche kostenmäßigen Auswirkungen im Personalaufwand des Jahres 2018 haben diese zusätzlichen 21 Planstellen (bitte um getrennte Summendarstellung in € für Grundgehalt und Lohnnebenkosten auf Monatsbasis und Jahresgesamtsummen; wenn möglich getrennt nach Organisationseinheit (vgl. Frage 3))?

In einem zweiten Schritt erhöhte sich mit dem beschlossenen Bundesfinanzgesetz 2018[3] die Anzahl der dem BKA in der UG 10 zugewiesenen Planstellen neuerlich, und zwar erheblich. Die Planstellen für 2018 liegen nun It. Anlage Personalplan für die UG 10 Bundeskanzleramt bei 716, somit um 10 höher als noch im Budgetprovisorium des selben Jahres und um 31 höher als im Vergleich zu 2017 (s. BGBl. I Nr. 18/2018 Anlage IV Personalplan, S. 613). Zusätzlich enthält § 18 des Personalplans eine Übergangsbestimmung, dernach die Anzahl der Planstellen im BKA um 65 überschritten werden kann. Das wären dann in Summe 75 Planstellen mehr als im Budgetprovisorium oder (BFG 2018: 716-65 = 781 PISt) 96 Planstellen mehr als die 685 des BFG 2017.

9)      War Ihnen zum Zeitpunkt der Einbringung des Antrags zum Budgetprovisorium nicht bekannt, wie viele Planstellen das Bundeskanzleramt im Budgetjahr 2018 in der UG 10 benötigen würde?

10)  Woraus ergab sich die Notwendigkeit zwischen dem Budgetprovisorium 2018 mit den 706 Planstellen in das BFG 2018 neuerlich 10 zusätzliche Planstellen einzuarbeiten?

11)  Aus welchen Gründen nahm das BKA für das Jahr 2018 im Vergleich zum wenige Wochen vorher beschlossenen Budgetprovisorium 2018 eine Erhöhung der Planstellen um 10 vor?

12)   Für welche Organisationseinheit im Bundeskanzleramt sind diese 10 zusätzlichen Planstellen im BFG 2018 vorgesehen gewesen?

13)  Wie viele dieser zusätzlichen 10 Planstellen des BFG 2018 betreffen das Büro des Bundeskanzlers, Büro des Regierungssprechers, Büro des Generalsekretärs bzw. die beiden Ministerbüros?

14)  Wurden diese 10 zusätzlichen Planstellen des BFG 2018 bereits besetzt? Wann wurden sie besetzt?

15)  Wenn sie im Bereich des Büros des Bundeskanzlers, Büro des Regierungssprechers, Büro des Generalsekretärs bzw. die beiden Ministerbüros besetzt wurden, bitte um transparente Darstellung je Büro nach den in dem Rundschreiben genannten strukturellen Gruppen nach Fachreferenten, Terminsekretariat bzw. Linienorganisation für Fahrer, Kanzlei und Empfang?

16)  Welcher Besoldungsgruppe wurden diese 10 zusätzlichen Planstellen des BFG 2018 zugeordnet?

17)  Wie viele der abgeschlossenen Arbeitsverträge für diese 10 zusätzlichen Planstellen sind befristet oder unbefristet abgeschlossen worden (bitte um getrennte Darstellung)?

18)  Welche kostenmäßigen Auswirkungen im Personalaufwand des Jahres 2018 haben diese zusätzlichen 10 Planstellen des BFG 2018 (bitte um getrennte Summendarstellung in € für Grundgehalt und Lohnnebenkosten auf Monatsbasis und Jahresgesamtsummen; wenn möglich getrennt nach Organisationseinheit (vgl. Frage 3))?

Zur Frage der weiteren Zunahme an 65 Planstellen im Bereich des Bundeskanzleramtes nach

§ 18 Personalplan 2018 auf insgesamt 781 Planstellen, oder 96 Planstellen mehr als nach dem

BFG 2017:

19)  Woraus ergab sich die Notwendigkeit im BFG 2018 noch in den Übergangsbestimmungen Überschreitungsermächtigungen von 65 zusätzliche Planstellen für das Bundeskanzleramt vorzusehen?

20)   Warum wurden diese 65 Planstellen nicht in der Tabelle zum Personalplan bei der UG 10 ausgewiesen, und statt der 716 die neue Summe 781 Planstellen eingetragen? Hatte dies Transparenzgründe?

21)   Für welche Organisationseinheit im Bundeskanzleramt sind diese 65 zusätzlichen Planstellen der Übergangsbestimmungen im BFG 2018 vorgesehen?

22)   Wie viele dieser zusätzlichen 65 Überschreitungs-Planstellen des BFG 2018 betreffen das Büro des Bundeskanzlers, Büro des Regierungssprechers, Büro des Generalsekretärs bzw. die beiden Ministerbüros?

23)   Wurden diese 65 zusätzlichen Überschreitungs-Planstellen des BFG 2018 bereits besetzt? Wann wurden sie besetzt?

24)   Wenn sie im Bereich des Büros des Bundeskanzlers, Büro des Regierungssprechers, Büro des Generalsekretärs bzw. die beiden Ministerbüros besetzt wurden, bitte um transparente Darstellung je Büro nach den in dem Rundschreiben genannten strukturellen Gruppen nach Fachreferenten, Terminsekretariat bzw. Linienorganisation für Fahrer, Kanzlei und Empfang?

25)   Welcher Besoldungsgruppe werden diese 65 zusätzlichen Planstellen des BFG 2018 zugeordnet?

26)   Wie viele der abgeschlossenen Arbeitsverträge für diese 65 zusätzlichen Überschreitungs­Planstellen sind befristet oder unbefristet abgeschlossen worden (bitte um getrennte Darstellung)?

27)   Welche kostenmäßigen Auswirkungen im Personalaufwand des Jahres 2018 haben diese zusätzlichen 65 Überschreitungs-Planstellen des BFG 2018 (bitte um getrennte SummendarsteIlung in € für Grundgehalt und Lohnnebenkosten auf Monatsbasis und Jahresgesamtsummen; wenn möglich getrennt nach Organisationseinheit (vgl. Frage 3))?

28)   Entspricht es Ihrem Verständnis einer einheitlichen und schlanken sowie transparenten Darstellung, die Erhöhung der Planstellen um 14% zwischen BFG 2017 (685) und BFG 2018 (781) in der UG 10 Bundeskanzleramt innerhalb weniger Wochen auf mehrere Gesetze und TextsteIlen zu verteilen?

An das Schreiben des Herrn Präsidenten des Nationalrates an den Herrn Bundeskanzler betreffend

Qualitätsverbesserungen bei der Beantwortung von Anfragen vom April 2078 darf erinnert werden



[1] https://derstandard.at/2000080120853/Kanzleramt-verordnet-neue-Darstellung-ueber-Ministerbueros

[2] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/A/A_00099/index.shtml

[3] http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente.wxe?Abfrage=BgblAuth&Dokumennummer=BGBLA_2018_I_18