1772/J XXVI. GP

Eingelangt am 26.09.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verfassung‚ Reformen‚ Deregulierung und Justiz

betreffend Ergebnis der Prüfung der Vorgehensweise bei Misshandlungsvorwürfen gegenüber der Polizei

 

Laut Anfragebeantwortung 4154/AB vom 20.05.2015 (Zahl 4323/J-NR/2015) hat das damalige Bundesministerium für Justiz aufgrund des Falles „Claudia W.“ eine „sorgfältige Prüfung des möglichen Verbesserungsbedarfs bei der Bearbeitung von Misshandlungsvorwürfen gegen Exekutivorgane eingeleitet. Dabei sollen die Einhaltung des [...] Erlasses [über Misshandlungsvorwürfe gegen Organe der Sicherheitsbehörden und Strafvollzugsbediensteten (JMZ 880014L/10/II3/2009) vom 06.11.2009] und die Notwendigkeit von Verschärfungen und Klarstellungen dieser Handlungsanweisung im Mittelpunkt stehen. Darüber hinaus sollen in diese Evaluierung auch Erfahrungen aus anderen Fällen einfließen." Zudem erklärte der damalige Justizminister, der zuständigen Sektion Strafrecht in seinem Haus den Auftrag erteilt zu haben, "eine sorgfältige Prüfung und Evaluierung der Vorgehensweise im Fall von Misshandlungsvorwürfen gegen Exekutivorgane vorzunehmen. Im Zuge dessen wird natürlich auch der Frage der Einhaltung des einschlägigen Erlasses und einer allfälligen Nachschärfung eine wesentliche Bedeutung zukommen."

Mittlerweile hat das BMVRDJ den Erlass vom 25. Juni 2018 über das Vorgehen bei Misshandlungsvorwürfen gegen Organe der Sicherheitsbehörden und Strafvollzugsbediensteten (BMVRJD-S880.014/0013-IV/2018) herausgegeben.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    In welchem Zeitraum wurde die am 20.05.2015 angekündigte Prüfung und Evaluierung der Vorgehensweise im Fall von Misshandlungsvorwürfen gegen Exekutivorgane durchgeführt?

2.    Was war der konkrete Gegenstand der Überprüfung und wie wurde dabei vorgegangen?

3.    Wer hat die Überprüfung durchgeführt?

a.    Wurden dafür auch externe Expert_innen herangezogen? Wenn ja, wer und für welche Untersuchungsgegenstände?

4.    Was ist das Ergebnis der am 20.05.2015 angekündigten Prüfung?

a.    Gibt es einen Bericht über die durchgeführte Prüfung?

                                  i.    Wenn ja, ist dieser öffentlich oder kann er der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden?

                                ii.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Welche Schlüsse zieht das Ministerium aus dieser Prüfung?

c.    Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens des Ministerium seit Vorliegen des Prüfungsergebnisses getroffen?

5.    Wurde ein Verbesserungsbedarf bei der Bearbeitung von Misshandlungsvorwürfen gegen Exekutivorgane festgestellt?

a.    Wenn ja, bitte um konkrete Ausführung des festgestellten Verbesserungsbedarfs.

b.    Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wurde gesetzt, um die Vorgehensweise zu verbessern?

c.    Wenn nein, wie lautet die Begründung?

6.    Was ergab die Prüfung der Einhaltung des Erlasses über Misshandlungsvorwürfe gegen Organe der Sicherheitsbehörden und Strafvollzugsbediensteten vom 06.11.2009 (JMZ 880014L/10/II3/2009)?

a.    Welche Schlüsse zieht das Ministerium aus dieser Prüfung?

b.    Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens des Ministeriums getroffen, um die Einhaltung des Erlasses bzw. des Nachfolgeerlasses zu verbessern?

c.    Inwiefern sind die Ergebnisse dieser Prüfung zur Effektivität des Erlasses in die Formulierung des neuen Erlasses des BMVRDJ vom 25.06.2018 eingeflossen?

7.    Wurde die Notwendigkeit von Verschärfungen und Klarstellungen der Handlungsanweisungen im Erlass über Misshandlungsvorwürfe gegen Organe der Sicherheitsbehörden und Strafvollzugsbediensteten vom 06.11.2009 (JMZ 880014L/10/II3/2009) festgestellt?

a.    Wenn ja, welche Abschnitte des Erlasses betrifft das konkret?

b.    Wenn ja, inwiefern sind die Ergebnisse dieser Prüfung in die Formulierung des neuen Erlasses des BMVRDJ vom 25.06.2018 eingeflossen?

c.    Wenn nein, wie lautet die Begründung?