1790/J XXVI. GP

Eingelangt am 27.09.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Folgeanfrage: Ernährung beim Österreichischen Bundesheer

 

Die Anfrage 1121/J wurde bereits durch 1126/AB beantwortet. In der Anfragebeantwortung wurden einige Studien und Projekte zitiert, die nach Ihren Angaben als Grundlage zur Verbesserung der Kost beim Österreichischen Bundesheer dienten. Das letzte von Ihnen erwähnte Projekt liegt drei Jahre zurück und trägt den Titel "Optimierung des Ernährungsverhaltens und körperlicher Gesundheit österreichischer Grundwehrdiener". Uns liegt eine Studie aus dem Jahr 2016 vor, durchgeführt von der Heereslogistikschule, zur "Analyse der ernährungsphysiologischen Qualität der Verpflegung in ortsfesten Verpflegungseinrichtungen des ÖBH, Bericht und Maßnahmen". Die Ergebnisse dieser Studie widersprechen zum Teil Ihrer Beantwortung.

In der 1126/AB beziehen Sie sich beim Thema Versorgung mit Mikro,- und Makronährstoffen auf die Zubereitung von Speisen nach vorgegebenen Rezepten. Die uns vorliegende Studie ergab jedoch, dass bei insgesamt 390 Basis,- oder Artikelrezepten die Nährstoffangaben nicht plausibel sind und eine Korrektur des Basisrezepts bzw. Artikelrezepts oder bei deren Zutaten erforderlich ist. Zudem ergab die nähere Auswertung einzelner Standorte, dass in keinem Standort nach ernährungspyhsiologischen Richtlinien geplant wird, obwohl Sie eine Orientierung an D-A-CH Referenzwerten versichern. Sie argumentieren mit der Vorrangigkeit eines hohen Genusswertes und der Einbindung von "Konsumenten" um die Genießbarkeit der Gerichte zu garantieren. Und dennoch ergab eine Befragung im Zuge der oben genannten Studie, dass 11,8% aller in Verfplegungseinrichtungen angebotenen Komponenten mit hoher Wahrscheinlichkeit bei einer Mehrzahl der Esser zu Verdauungsbeschwerden führen. Im Zuge der Studie wurden auch Bedienstete des ÖBH zum Thema befragt. Auch hier widersprechen die Ergebnisse ihrer Beantwortung. 62,6% der Bediensteten des ÖBH nutzen die Verpflegungseinrichtungen regelmäßig. Davon gaben 48,3% der Personen an, dass die Speisen für Sie nicht bekömmlich sind bzw. Beschwerden auslösen. Zusätzlich gaben 43,6% als Grund für eine "Nicht-Nutzung" die Unbekömmlichkeit der Speisen an.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Welche Erkenntnisse zur Verbesserung ergaben die Projekte "Umsetzung Küchen und Verpflegsmanagment: Projekt der europäischen Union UMBESA", "Häufigkeit und Ursache von nahrungsmittelbedingten Unverträglichkeiten im Zusammenhang mit dem Verpflegsangebot von Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung" und "Optimierung des Ernährungsverhaltens und körperlicher Gesundheit österreichischer Grundwehrdiener? Bitte um Auflistung nach Projekt bzw. Studie.
a. Welche der Erkenntnisse wurden in Folge für eine Verbesserung der Umstände genutzt?
b. Wie sahen diese Verbesserungen aus?

2.    Die oben genannte Studie aus dem Jahr 2016 zeigt, dass ein großer Teil der Basis,- oder Artikelrezepte fehlerhafte Nährstoffangaben enthielten. Wurden diese seit Durchführung der Studie korrigiert?
a. Wenn ja, wann?
b. Wenn nein, warum nicht?

3.    Sie geben in 1126/AB an, dass "Vertretern von Konsumenten" bei der Speiseplanerstellung helfen. Um wen handelt es sich hier konkret?
a. Wie werden diese Vertreter ausgewählt?
b. Wie erklären Sie sich die Ergebnisse der Befragung, in der 48,3% der Personen angeben, dass die Speisen für sie nicht bekömmlich wären?
c. Wie erklären Sie sich, dass 43,6% der Befragten Nicht-Nutzer der Verpflegungseinrichtungen die Speisen als unbekömmlich befinden?

4.    Von wem werden die Speisepläne genehmigt?

5.    Welche Vorschriften oder Vorgaben gibt es für die nichts ortsfeste Verpflegung?
a. Wer überprüft die Einhaltung dieser Vorgaben?
b. Wie wird bei nicht ortsfester Verpflegung eine vollständige Versorgung mit Mikro,- und Makronährstoffen garantiert?

6.    Welche Vorgaben gibt es für die Speisepläne des Ministeriums?
a. Wer ist für die Kost im Bundesministerium für Landesverteidigung verantwortlich?
b. Gibt es Unterschiede bei den Rezepten zwischen BMLV und Bundesheer?
c. Wenn ja, warum?