1791/J XXVI. GP

Eingelangt am 28.09.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA,

Kolleginnen und Kollegen,

an dir Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Nichtausspruch eines Tierhalteverbotes in Fällen schwerer Tierquälerei

Begründung

Im Februar 2018 wurden im Stall eines 30-jährigen Bauern in Kärnten drei tote Kühe gefunden. Diese Kühe mussten bei eisiger Kälte nicht nur qualvoll verhungern (das hat ein Sachverständiger eindeutig festgestellt), sondern sie standen auch bis zu den Sprunggelenken in ihren eigenen Exkrementen. Auf den Fotos des VGT (Verein gegen Tierfabriken)[1] erkennt man das extreme Ausmaß der Verwahrlosung dieser Tiere. Die Tiere müssen dementsprechend wochenlang nicht versorgt worden sein.

Der Bauer wurde im Juni 2018 zwar zu einer bedingten Haft von 5 Monaten und einer Geldstrafe von 4.600 € verurteilt, jedoch wurde gegen ihn - trotz dieser schlimmen Tierquälerei - kein Tierhalteverbot ausgesprochen.[2]

Gemäß § 39 Abs 1 Tierschutzgesetz (TSchG) kann die Behörde einer Person, die vom Gericht wegen Tierquälerei (§ 222 StGB) wenigstens einmal rechtskräftig bestraft wurde, die Haltung von Tieren aller oder bestimmter Arten für einen bestimmten Zeitraum oder auf Dauer verbieten, soweit dies mit Rücksicht auf das bisherige Verhalten der betreffenden Person erforderlich ist, damit eine Tierquälerei voraussichtlich verhindert wird.

Dieses Gesetz lässt für die Behörde jedoch einen großen Ermessensspielraum - einen zu großen, wie viele Tierschutzorganisationen meinen.

Um zu evaluieren, wie viele Fälle der Tierquälerei auch ein Tierhalteverbot nach sich zogen, richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz folgende


Anfrage:

1.      Wie viele Tierhalteverbote wurden seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz - TSchG) bereits ausgesprochen?

a.      Wie viele davon wurden nur für einen bestimmten/befristeten Zeitraum ausgesprochen?

b.      Wie viele davon wurden auf Dauer ausgesprochen?

2.       Wie viele Tierhalteverbote werden in Österreich jährlich ausgesprochen? (Auflistung seit Inkrafttreten der Bestimmung § 39 TSchG)

a.       Wie viele davon wurden nur für einen bestimmten/befristeten Zeitraum ausgesprochen? Mit welcher Begründung?

b.       Wie viele davon wurden auf Dauer ausgesprochen? Mit welcher Begründung?

3.       Wie viele Falle von Tierquälerei gem § 222 StGB wurden seit Inkrafttreten dieser Bestimmung gemeldet?

4.       Wie viele Fälle von Tierquälerei gem § 222 StGB werden jährlich gemeldet? (Auflistung seit Inkrafttreten der Bestimmung § 222 StGB)

5.       In wie vielen Fällen kam es seit Inkrafttreten der Bestimmung tatsächlich zu einer Verurteilung gem § 222 StGB? (Auflistung der jährlichen Verurteilungen seit Inkrafttreten der Bestimmung § 222 StGB)

6.       In wie vielen Fällen der Tierquälerei gem § 222 StGB wurde seit Inkrafttreten dieser Bestimmung das höchste Strafmaß (Freiheitsstrafe von zwei Jahren) verhängt?

7.       Welches Verhalten muss die betreffende Person, welche vom Gericht wegen Tierquälerei verurteilt wurde, an den Tag legen, um auch ein Tierhalteverbot gem § 39 Abs 1 TSchG ausgesprochen zu bekommen?

8.       Gibt es Richtlinien, an welche sich die zuständige Behörde beim Aussprechen eines Tierhalteverbotes gem. § 39 Abs 1 TSchG halten muss bzw. soll?

a.       Wenn ja, welche?

b.      Wenn ja, wurden diese nach Ansicht Ihres Ressorts in diesem konkreten Fall eingehalten?

9.       Welche Umstände müssen vorliegen, um die Annahme zu rechtfertigen, dass die wegen Tierquälerei gem § 222 StGB verurteilte Person eine Änderung der Haltungsumstände herbeiführen wird?

10.   Kann eine nachsichtige Behandlung im Fall dieses Bauern aufgrund der Beschäftigung seiner Frau als Mitarbeiterin des damals für Landwirtschaft zuständigen Landesrates in Kärnten, Christian Benger, (It. Auskunft des VGT) ausgeschlossen werden?



[1] http://vgt.at/presse/news/2018/news20180226fg.php .

[2] https://derstandard.at/2000082370943/Kaerntner-Bauer-liess-Kuehe-verhungern-Geldstrafe-und-bedingte-Haft.