1796/J XXVI. GP

Eingelangt am 01.10.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen,

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend die Einhaltung dienstrechtlicher Vorschriften im Ministerium.

Begründung

Am 14.9.2018 luden Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Heinz-Christian Strache, VP- Klubobmann August Wöginger und Sozialministerin Beate Hartinger-Klein zu einem Pressegespräch zum Thema „Sozialversicherungen" ein. Ab Minute 17 der ORF Übertragung[1] richtet Sozialministerin Hartinger-Klein dabei einen herzlichen Dank für die geleistete Arbeit an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihres Ministeriums. Bei dieser Gelegenheit hebt die Ministerin insbesondere eine Gruppe von MitarbeiterInnen mit folgenden Worten hervor:

„Ich möchte mich auch bei allen Mitarbeitern bedanken, bei allen Legisten, das ist die größte Herausforderung für die Legisten auch gewesen, die über den ganzen Sommer auch gearbeitet haben, die in den letzten Tagen wirklich Tag und Nacht fast gearbeitet haben. Recht herzlichen Dank dafür!'"2

Ausgehend von der Annahme, dass die Ministerin durch die Formulierung, MitarbeiterInnen ihres Ministeriums würden „WIRKLICH TAG UND NACHT" arbeiten, nur ihrer Begeisterung über den Einsatz ihres Teams zum Ausdruck bringen und keinesfalls Verstöße gegen geltendes Dienstrecht im Arbeits- und Sozialministerium vor laufenden Kameras verkünden wollte, sehen sich die unterfertigten Abgeordneten dennoch gezwungen, folgende Nachfragen zu stellen, um die Ministerin von jedem Verdacht des vorsätzlichen Rechtsbruchs freisprechen zu können:

Anfrage:

1.      Wie viele Stunden wurden für die Erstellung des Ministerialentwurfs zum Sozialversicherungs-Organisationsgesetz - SV-OG (75/ME) aufgewendet?

2.       Über welchen Zeitraum hinweg wurden diese Arbeitsstunden geleistet?

3.       Auf wie viele MitarbeiterInnen verteilen sich diese geleisteten Arbeitsstunden?

a. Wir ersuchen um detaillierte Auflistung pro betroffene/n Mitarbeiterln.

4.       In welchem Dienstverhältnis stehen die mit der Erstellung des Entwurfes betrauten MitarbeiterInnen zum Ministerium?

a.    Aufgliederung bitte nach geleisteten Stunden pro MitarbeiterIn und jeweils zur Anwendung kommendem Dienstrecht.

5.       Kam es seit Ihrem Amtsantritt bei einzelnen MitarbeiterInnen Ihres Ministeriums zu Übertretungen der maximalen Tagesdienstzeit von 13 Stunden bzw. der wöchentlichen Höchstgrenze von 48 Stunden im Durchrechnungszeitraum von 17 Wochen (gem. § 48a Abs 1 und 3 BDG)?

a.       Wenn ja, mit welcher Begründung?

b.      Wenn nein: gut so!

c.       Wenn doch ja: Was wurde unternommen, um die Einhaltung geltenden Dienstrechts zu gewährleisten?

6.       Wie erfolgt generell die Arbeitszeitaufzeichnung im Ministerium?

7.       Ist auszuschließen, dass es im Ministerium auch bei erhöhtem Arbeitsaufwand zur Verletzung gesetzlich vorgeschriebener Ruhepausen (gem. § 48b BDG), der täglichen Ruhezeiten (gem. § 48c BDG), sowie der Wochenruhezeiten (gem. § 48d BDG) kommt?

a.       Falls ja, ersuchen wir um detaillierte Auflistung der konsumierten Ruhezeiten aller MinisteriumsmitarbeiterInnen im aus der Beantwortung der Frage 2 hervorgehenden Zeitraum.

b.       Falls nein, ersuchen wir Sie darzulegen, welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Einhaltung des Dienstrechtes sicher zu stellen.

8.       Falls Ausnahmebestimmungen nach § 48f BDG 1979 im Zuge der Erstellung des Ministerialentwurfs zum Sozialversicherungs-Organisationsgesetz - SV-OG (75/ME) zur Anwendung kamen, ersuchen wir um folgende Aufstellung:

a.       Falls § 48f Abs 1 BDG zur Anwendung kam: Wie viele der an der Ausarbeitung beteiligten Beamten bzw. Vertragsbediensteten üben eine Vorgesetztenfunktion aus und durch Gehälter in welcher Höhe bzw. Zulagen wird den Betreffenden die Ausnahme vom dienstrechtlichen Schutz abgegolten? Wir ersuchen um detaillierte Auflistung pro betroffene/n Mitarbeiterln.

b.       Falls § 48f Abs 2 BDG zur Anwendung kam: Wie viele der an der Ausarbeitung beteiligten Beamten bzw. Vertragsbediensteten waren hiervon betroffen?

Wir ersuchen um detaillierte Begründung pro betroffene/n Mitarbeiterln.

c.       Falls § 48f Abs 2 BOG zur Anwendung kam: wodurch wurde ein Interesse der Allgemeinheit, das keinen Aufschub duldete, in Hinblick auf das Sozialversicherungs-Organisationsgesetz begründet - insbesondere angesichts der bisher bereits mehrere Jahrzehnte andauernden Diskussion dieser Thematik?

d.       Wie wurde/wird sichergestellt, dass entsprechend § 48f Abs. 3 BOG ein „größtmöglicher Schutz der Gesundheit und eine größtmögliche Sicherheit der Bediensteten gewährleistet ist"?

9.       Wie werden in Ihrem Ministerium die Begriffe „Tag" und „Nacht" definiert?



[1],2  Ehemals abrufbar unter: https://tvthek.orf.at/profile/Pressekonferenz-zur-Sozialversicherungsreform

/13889522/Pressekonferenz-zur-Sozialversicherungsreform/13989024/Sozialversicherungsreform-ist-unter-

Dach-und-Fach/14364119.