1798/J XXVI. GP

Eingelangt am 02.10.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Zusammenlegung von BFRG und BFG im Herbst

BEGRÜNDUNG

Am 13.09.2018 präsentierte Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Iris Saliterer von der Alpen- Adria-Universität Klagenfurt (AAU) den Endbericht der gemeinsam mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und dem Internationalen Währungsfonds (IWF) im Haushaltsrechtsbeirat durchgeführten Evaluierung der Haushaltsrechtsreform des Bundes. Die Executive Summary dieses Endberichts bezieht sich zwar auf die im Juni 2017 im Parlament beschlossene Version des Budgetkalenders, nach welchem Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) und Bundesfinanzgesetz (BFG) gemeinsam im Herbst debattiert und beschlossen werden. Doch sowohl AAU als auch OECD und IWF berücksichtigen in ihren Berichten, dass dieser Parlamentsbeschluss aus dem Juni 2017 eine befristete Ausnahme darstellt.[1] Diskutiert und evaluiert wird daher eigentlich stets der ursprüngliche Budgetkalender mit zwei getrennten Debatten und Beschlüssen: das BRFG im Frühjahr, das BFG im Herbst.

In Bezug auf die temporäre Zusammenlegung der beiden Debatten wird darauf hingewiesen, dass das Frühjahr im Budgetkalender keinesfalls frei bleiben sollte, also das Parlament im Falle der temporär gültigen terminlichen Zusammenlegung in seiner Rolle zu kompensieren sowie die konzentrierte Budgetinformation im Herbst zu straffen wäre. Außerdem erläutert die OECD in ihrem Teil der Evaluierung auch die damalige Motivation des Parlaments, das BFRG und das BFG zusammenzulegen: die Diskussionen zum BFRG wiesen den Charakter einer Budgetdebatte auf, anstatt sich an der übergeordneten Fiskalpolitik zu orientieren. Diesbezüglich wird eine Neugestaltung der Frühjahrsphase im Budgetkalender empfohlen. Im Mittelpunkt soll stehen, inwiefern die Konjunktur die Fiskalpolitik beeinflussen wird, welche Prioritäten in den zukünftigen Budgets gesetzt werden sollen sowie die Ausgabenobergrenzen im mehrjährigen Rahmen. Insbesondere vor dem Hintergrund dieser zu beschließenden Ausgabenobergrenzen muss die Zusammenlegung von BFRG und BFG im Herbst einmal mehr scharf kritisiert werden.

Der neuerliche Beschluss vom Mai 2018 zugunsten einer dauerhaften terminlichen Zusammenlegung war zum Zeitpunkt des Evaluierungsabschlusses also weder bekannt, noch wurde er im Zuge der externen Evaluierung explizit empfohlen. Der Beschluss vom Mai 2018 deckt sich vielmehr mit einer Empfehlung seitens des Bundesministeriums für Finanzen (BMF), verschriftlicht in der 2015 gemäß Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018 erfolgten Evaluierung der Haushaltsrechtsreform.[2] Im Zuge dieser wird das Stabilitätsprogramm als Kerndokument der Budgetdebatte im Frühjahr vorgeschlagen. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass ein Bericht in der parlamentarischen Praxis nicht dasselbe Gewicht hat, wie ein Beschluss des Parlaments - beispielsweise jener des BFRG.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.    Wird die im Mai 2018 beschlossene Zusammenlegung des BFRG und BFG im Herbst vor dem Hintergrund der nun vorliegenden Evaluierungsergebnisse vom BMF noch immer als zielführend erachtet?

2.    Wenn ja, aus welchen Gründen?

3.    Welche Inhalte sollen nach Ansicht des BMF eine, von OECD und IWF empfohlene, strategische Debatte im Frühjahr bestimmen?

4.    Welche Vorlage ist nach Ansicht des BMF als Grundlage für eine solche strategische Debatte geeignet?

5.    Enthält diese Vorlage auch mittelfristige Projektionen für Ausgabenobergrenzen auf Rubriken und Untergliederungsebenen?

6.    Wenn nein, warum nicht?

7.   Worin liegen die Vorteile der vom BMF präferierten Vorlage gegenüber jener des BFRG?



[1] Den jeweiligen Evaluierungsberichten an folgenden Stellen zu entnehmen: AAU S. 10 (Fußnote 4)
18, 20, 24 (Fußnote 13), OECD S. 51 (inkl. Fußnote 23), IWF S. 41.

[2] Im entsprechenden Bericht des BMF auf S. 53-55 zu finden.