1817/J XXVI. GP

Eingelangt am 04.10.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit‚ Soziales‚ Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Alterssicherungskommission

 

Zwar hätte die Alterssicherungskommission (davor KOLAPS - Kommission zur langfristigen Pensionssicherung) seit knapp zwei Jahren konstituiert sein sollen, allerdings ist das bisher nicht geschehen. Seitens des BMASGK meinte man im August, dass die Vorsitz-Suche noch laufe. Wenn die Suche abgeschlossen sei, werde die Kommission einberufen.

Laut § 2. (1) Alterssicherungskommissions-Gesetz hat die Alterssicherungskommission unter anderem folgende Aufgaben:

1.    Kurzfristgutachten: „Erstattung eines Gutachtens über die voraussichtliche Gebarung der gesetzlichen Pensionsversicherung sowie über die Kostenentwicklung der Pensionen der Beamten und Beamtinnen des Bundes, der Länder und der Gemeinden für die folgenden fünf Jahre, längstens bis zum 30. November eines jeden Jahres“

2.    Langfristgutachten: „Erstattung eines Berichtes über die langfristige Entwicklung und Finanzierbarkeit der gesetzlichen Pensionsversicherung sowie der Pensionen der Beamten und Beamtinnen des Bundes, der Länder und der Gemeinden bis zum Jahr 2050, längstens bis zum 30. November eines jeden dritten Jahres, erstmals im Jahr 2017“

Vorschläge bei Pensionssystemanpassungen bei höherem Pensionsaufwand

Daran anschließend, schreiben die Ziffern 3 – 5 folgende Aufgaben vor. Sollte es im Zeitverlauf im Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung zu Abweichungen der Annahmen im Langfristgutachten kommen (Lebenserwartung, Erwerbsbeteiligung, Produktivität), die einen finanziellen Mehrbedarf bewirken, hat die Alterssicherungskommission zudem den finanziellen Mehrbedarf zu ermitteln. Zudem sind Vorschläge zu erarbeiten, wie dem finanziellen Mehrbedarf entgegnet werden kann. Als Parameter werden dazu folgende genannt: „Beitragssatz“, „Kontoprozentsatz“, „Anfallsalter“, „Pensionsanpassung“ und „Bundesbeitrag. Bei Abweichungen im Beamt_innen-Bereich wird das Gesetz etwas weicher, hier „kann“ die Kommission Vorschläge vorlegen.

Vorlage eines Pensionsberichts hätte bereits 2017 erfolgen müssen

Aus aktueller Sicht ist § 2 (3) brisant. Die Bundesregierung hätte demnach dem Nationalrat das erste mal 2017 einen „Bericht über die langfristige Entwicklung der gesetzlichen Pensionsversicherung“ sowie einen „Bericht über die langfristige Entwicklung der Pensionen der Beamten und Beamtinnen des Bundes, der Länder und der Gemeinden“ vorlegen müssen. Die Berichte hätten auch von der Bundesregierung in Auftrag gegeben werden können, völlig unabhängig von der Alterssicherungskommission, da diese in der Regel die Berichte/Gutachten nicht verfasst. Die Alterssicherungskommission wird praktisch erst dann entscheidend, wenn es zu Abweichungen bei den Annahmen kommt (§ 2 (1) Ziffer 3-5) und Vorschläge zur Anpassung der oben genannten „Parameter“ erarbeitet und vorgeschlagen werden müssen. Dazu muss aber zunächst ein Langfristgutachten (entsprechend § 2 (1) Ziffer 2), als Grundlage für die Messung von Abweichungen, vorliegen.

Durch die abwartende Haltung bei der Bestellung der Alterssicherungskommission, liegt der Verdacht nahe, dass auch durch diese Regierung die langfristigen Entwicklungen und finanziellen Belastungen des Pensionssystems unter den Teppich gekehrt werden sollen. Die Regierung hat kein offensichtlich Interesse an der langfristigen Sicherung des Pensionssystems und schielt nur bis zum nächsten Wahltermin. Diese Politik ist eine Gefahr für den Wohlstand der jüngeren Generationen und für die soziale Absicherung alle zukünftigen Pensionist_innen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wie ist der aktuelle Stand der Vorsitzsuche für die Alterssicherungskommission?

2.    Bis wann wird sich die Alterssicherungskommission konstituieren?

3.    Die Bundesregierung hätte dem Nationalrat bis Ende 2017 das erste mal einen Langfrist-Pensionsbericht vorlegen müssen - auf der Grundlage der Berichte und Vorschläge der Alterssicherungskommission (§ 2 (3) Alterssicherungskommissionsgesetz) :

a.    Ist vorgesehen, dass die Alterssicherungskommission die Pensionsberichte/-gutachten selbst erstellt?

b.    Wenn nein, wer erstellt diese?

c.    Wenn nein, weshalb hat man Seitens der Bundesregierung die Pensionsberichte/-gutachten nicht von sich aus in Auftrag gegeben, solange die Kommission nicht konstituiert ist?

d.    Wann gibt die Bundesregierung die gesetzlich vorgeschriebenen Pensionsberichte/-gutachten in Auftrag?

e.    Bis wann kommt die Bundesregierung der Verpflichtung nach § 2 Abs 3 leg. cit. nach, dem Parlament einen Langfrist-Pensionsbericht vorzulegen?

4.    Von welcher Lebenserwartungs-Entwicklung gehen Sie aktuell aus (bis 2050)? (nach Geschlecht)

5.    Von welcher tatsächlichen, durchschnittlichen Pensionsantrittsalter-Entwicklung gehen Sie aktuell aus (bis 2050)? (getrennt nach Beamt_innen und ASVG-Pensionist_innen, nach Geschlecht)

6.    Von welcher Pensionsbeitragssatz-Entwicklung gehen Sie aktuell aus (bis 2050)?

7.    Von welcher Bundesausfallhaftungs-Entwicklung für das Pensionssystem gehen sie aktuell aus (bis 2050)? (getrennt nach Beamt_innen und ASVG-Pensionist_innen, nach Geschlecht)

8.    Von welcher Pensionsersatzraten-Entwicklung gehen Sie aktuell aus (bis 2050)? (getrennt nach Beamt_innen und ASVG-Pensionist_innen, nach Geschlecht)

9.    Werden die Punkte bezüglich langfristiger Pensionssicherung aus dem Koalitionsvertrag diese Legislaturperiode noch angegangen?

a.    Wenn nein, weshalb nicht?

b.    Wenn ja, wann?