1823/J XXVI. GP

Eingelangt am 05.10.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Maßnahmen gegen Cyberkriminalität

 

Cyberkriminalität umfasst Straftaten, bei denen Täter_innen moderne Informationstechniken verwenden, welche es ihnen ermöglichen von nahezu überall zu agieren und ihre Spuren relativ leicht zu verwischen. In Österreich ist die Anzahl der Cybercrime-Fälle ist in den letzten zehn Jahren stark gestiegen. Das Bundeskriminalamt zählt Cybercrime mittlerweile zu den "Big Five" der Straftaten. Laut der polizeilichen Kriminalstatistik 2017 stieg allein im letzten Jahr die Anzahl der Anzeigen wegen Cyberkriminalität um 28 % auf 16.800. Zum Vergleich: im Jahr 2008 lag die Zahl der gemeldeten Fälle noch bei 3.300. Cybercrime ist das einzige Kriminalitätsfeld, bei dem die Anzahl der gemeldeten Fälle steigt und die Aufklärungsquote sinkt. Um Cyberkriminalität erfolgreich zu bekämpfen, ist es notwendig rasch spezifische Expertise in den relevanten Behörden aufzubauen.

Unter dem Punkt "Schließung digitaler Sicherheitslücken in Österreich und Schutz der Bürger vor den neuen Bedrohungen durch die Digitalisierung" des Regierungsprogramms werden Maßnahmen gegen Cyberkriminalität angeführt. Seit der Regierungsbildung im Dezember 2017 sind mehr als neun Monate vergangen. Bis jetzt wurden noch keine nennenswerten Reformen umgesetzt und noch keine größeren Vorhaben kundgetan. Die österreichische Bevölkerung hat ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, bis wann und in welchem Tempo der Bundesminister für Inneres die selbst gesteckten Ziele umsetzen will.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Gibt es eine Strategie zur Bekämpfung von Cybercrime?

2.    Welche Maßnahmen hat das BMI seit Antritt der Bundesregierung gesetzt, um im Bereich der Bekämpfung von Cybercrime die Zusammenarbeit mit Wissenschaft, Forschung, Unternehmen und staatlichen Organisationen zu verstärken?


3.    Welche Maßnahmen hat das BMI seit Antritt der Bundesregierung gesetzt, um das „Cyber Security Center“ (CSC) und das „Cybercrime Competence Center“ (C4) weiterzuentwickeln?

4.    Wie viele Personen sind im Cyber Security Center beschäftigt?

5.    Wurde die Anzahl der im Cyber Security Center beschäftigten Personen seit Antritt der Bundesregierung aufgestockt?

6.    Wie viel Budget hat das Cyber Security Center zur Verfügung?

7.    Wie viele Personen sind im Cybercrime Competence Center beschäftigt?

8.    Wurde die Anzahl der im Cybercrime Competence Center beschäftigten Personen seit Antritt der Bundesregierung aufgestockt?

9.    Wie viel Budget hat das Cybercrime Competence Center zur Verfügung?

10. Gibt es neben dem Cyber Security Center und dem Cybercrime Competence Center weitere Stellen im BMI, die sich mit Cybersecurity beschäftigen?

a.    Wenn ja, welche und wo sind diese eingerichtet?

b.    Wenn ja, wie viele Personen sind bei diesen Stellen jeweils beschäftigt?

c.    Wenn ja, wie viel Budget haben diese Stellen jeweils zur Verfügung?

11. Wie viele Personen sind im BMI und in den nachgeordneten Dienststellen insgesamt mit der Aufklärung von Cybercrime Delikten befasst?

a.    Wie hat sich der Personalstand in den letzten zehn Jahren entwickelt? Bitte um Aufschlüsselung nach Abteilung bzw. Dienststelle und Jahr.

12. Welche Maßnahmen hat das BMI seit Antritt der Bundesregierung gesetzt, um einen österreichischen Sicherheitstechnologie-Cluster, sowie eine koordinierte und effiziente Sicherheitsforschung aufzubauen?

13. Wurde im Rahmen der österreichischen EU Ratspräsidentschaft 2018 ein Schwerpunkt auf Cybersecurity gesetzt?

a.    Wenn ja, wie wurde das konkret umgesetzt?

14. Hat das BMI im Rahmen der EU Ratspräsidentschaft Veranstaltungen mit dem Schwerpunkt Cybersecurity organisiert und abgehalten?

a.    Wenn ja, wann und mit welchen konkreten Inhalten?

15. Wurden seitens des BMI Maßnahmen gesetzt, um den europäischen und internationalen Austausch im Bereich der Bekämpfung von Cybercrime zu verstärken?

a.    Wenn ja, welche?

16. Wie viele angezeigte Fälle gab es im Bereich der Cyberkriminalität in den letzten zehn Jahren, sowie im im ersten Halbjahr 2018? Bitte um Aufschlüsselung nach Delikt und Jahr.

17. Wie viele dieser Fälle wurden aufgeklärt? Bitte um Aufschlüsselung nach Delikt und Jahr.

18. Wie hoch ist die Aufklärungsrate im Bereich der Cyberkriminalität in den letzten zehn Jahren, sowie im im ersten Halbjahr 2018 insgesamt und je nach Delikt? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr.


19. Wie hoch ist die durch Cybercrime verursachte Schadenssumme in den letzten zehn Jahren, sowie im im ersten Halbjahr 2018? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr.