1824/J XXVI. GP

Eingelangt am 05.10.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Wolfgang Zinggl

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres

betreffend Deutschprüfungen durch den Integrationsfonds

BEGRÜNDUNG

Seit 1.10.2017 gelten nur mehr Prüfungen, die vom Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) abgenommen wurden, in Verfahren um Niederlassungen und Aufenthalte, um die vorgeschriebenen Deutschkenntnisse nachzuweisen. Andere Anbieter von Sprachdiplomen benötigen seitdem eine Zertifizierung des ÖIF. Das stellt eine klare Unvereinbarkeit dar, da der ÖIF somit zugleich Anbieter von bezahlten Prüfungen und zertifizierende Instanz der anderen Prüfer ist.

Laut seinem Selbstverständnis unterstützt der ÖIF Flüchtlinge und Zuwanderer/innen bei ihrem Integrationsprozess in Österreich. In gewissem Widerspruch dazu steht die Tatsache, dass für die Deutschprüfungen nicht unerhebliche Prüfungstaxen eingehoben werden, die von den Betroffenen selbst zu entrichten sind.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.      Welche Institute bzw. Einrichtungen oder Organisationen wurden seit dem 1.10.2017 vom ÖIF für die Abnahme von Deutschprüfungen zertifiziert?

2.      Insbesondere: Wurde das ÖSD, das jahrzehntelang international anerkannte Deutschprüfungen anbietet, mittlerweile zertifiziert?

3.      Wie viele Prüfungen der Stufe A1, A2 und B1 wurden zwischen 1.10.2017 und 30.9.2018 vom ÖIF abgenommen (bitte um getrennte Darstellung)?

4.      Wie hoch waren bzw. sind die Prüfungstaxen für eine Prüfung A1, A2, B1 beim ÖIF?

5.      Wie hoch waren die angefallenen Prüfungstaxen in Summe bei den jeweiligen Stufen A1, A2 und B1 beim ÖIF zwischen 1.10.2017 und 30.9.2018?

6.      In wie vielen Fällen wurden vom ÖIF Kosten zwischen 1.10.2017 und 30.9.2018 refundiert und wie hoch ist die Summe dieser Refundierungen?


7.       Diejenigen, die vor dem 1.7.2018 eine ÖSD-Prüfung abgelegt haben, die ihnen durch die Bezirkshauptmannschaften oder Magistrate nun nicht mehr anerkannt werden, müssen eine zweite Prüfungsgebühr an den ÖIF entrichten, wenn sie dort die Prüfung auf demselben Niveau ablegen. Gibt es eine Möglichkeit, dass ihnen diese Gebühr erlassen wird?

8.      Wie hoch war der interne Aufwand des ÖIF für die Abnahme der Prüfungen zwischen 1.10.2017 und 30.9.2018?

9.      Welche Honorare sind vom ÖIF für die Prüfer für die Abnahme einer Prüfung der Stufe A1, A2 und B1 jeweiIs vorgesehen?