1831/J XXVI. GP
Eingelangt am 05.10.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Alfred J. NolI, Kolleginnen und Kollegen,
an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz,
betreffend die Hausdurchsuchung im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) Ende Februar 2018 in Zusammenhang mit einer Anfrage des Generalsekretärs des BMI an das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) bezüglich Ermittlungen bei Burschenschaften
Wie „Der Falter“ in seiner Ausgabe Nr. 40/2018 berichtet, wollte der Generalsekretär des Bundeministeriums für Inneres, Goldgruber, kurz nach der niederösterreichischen Landtagswahl in Erfahrung bringen, gegen welche Burschenschaften das BVT ermittelt hat. Das berichten inzwischen mehrere Medien (Der Standard, Die Presse, Wienerzeitung) unter Berufung auf interne Akten, deren Authentizität zum Beispiel dem „Standard“ von mehreren mit der Materie vertrauten Abgeordneten bestätigt wurde. Die Anfrage Goldgrubers bei der Leiterin des Extremismusreferats wurde lediglich allgemein beantwortet. Nämlich, dass verdeckte Ermittler in neonazistischen Kreisen zum Einsatz kämen; Namen wurden nicht übermittelt.
Dies lässt die Hausdurchsuchung beim BVT Ende Februar 2018 in einem neuen Licht erscheinen. Denn die Anfrage des Generalsekretärs des BMI an das BVT, welche keine substantielle Auskunft erteilte, erfolgte kurz vorher, Ende Januar. Im Zuge der Razzia wurden Datenträger des Extremismusreferats beschlagnahmt, obwohl deren Leiterin nie als Beschuldigte geführt wurde. Es wurden Daten von insgesamt mehr als 32 Gigabyte im Extremismusbüro beschlagnahmt, sowie zwei Mobiltelefone der Leiterin des Büros (Profil vom 19.03.2018).
Die Hausdurchsuchung und die Beschlagnahmen beruhten auf dem Verdacht des Amtsmissbrauchs.
Um Aufschluss über diese Zusammenhänge zu erlangen, richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz diese
1) Weshalb wurde das Büro der Leiterin des Extremismusreferates, welche nicht als Beschuldigte aufscheint, durchsucht?
2) Welche Verdachtsmomente eines Amtsmissbrauches bestanden gegen die Leiterin oder Mitarbeiter des Extremismusreferates, die eine Durchsuchung und Beschlagnahme rechtfertigen würden?
3) Weshalb wurde das Büro des vom damals als Beschuldigter geführten Leiters des BVT nicht durchsucht?
4) Sind in den beschlagnahmten und in Gewahrsam der WKStA befindlichen Datenträgern Informationen enthalten, welche Antworten auf die vom General-sekretär des BMI Ende Januar vom BVT vergeblich eingeforderten Fragen geben würden?
5) Falls ja (Frage 3), wie kann die Beschlagnahme dann durch die zugrunde liegenden Anordnungen zur Hausdurchsuchung und Beschlagnahme mit dem Verdacht des Amtsmissbrauchs gerechtfertigt werden?
6) Falls inzwischen feststeht, dass die im Extremismusbüro des BVT beschlagnahmten Datenträger und Telefone in keinem Zusammenhang mit den Ermittlungen stehen, weshalb wurden sie noch nicht zurückgegeben?
7) Wie wird die Sicherheit der in Gewahrsam der WKStA befindlichen Datenträger gewährleistet, da die WKStA doch offensichtlich schon mit dem Ablauf der Hausdurchsuchung überfordert war und möglicherweise die Auswahl der beschlagnahmten Objekte mehr von der eingesetzten Polizeieinheit als von der Staatsanwaltschaft ausging?