1848/J XXVI. GP

Eingelangt am 09.10.2018
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Doris Margreiter,

Genossinnen und Genossen

 

an den Bundesminister für Finanzen     

     

betreffend den geänderten Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), der Verordnung (EU) Nr. 345/2013 über Europäische Risikokapitalfonds, der Verordnung (EU) Nr. 346/2013 über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum, der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente, der Verordnung (EU) 2015/760 über europäische langfristige Investmentfonds, der Verordnung (EU) 2016/1011 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, der Verordnung (EU) 2017/1129 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist, und der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

 

 

Die Europäische Kommission hat am 12.09.2018 den oben genannten Vorschlag vorgelegt. Nachdem Unionsrechtsakte einerseits in vielen Fällen unmittelbare Wirkung auch in Österreich entfalten und andererseits österreichischen Vorschriften vorgehen, stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 


Anfrage

 

 

1.       Wie lautet die Position Ihres Ressorts zum genannten Vorschlag insgesamt und zu dessen wesentlichsten Bestimmungen?

2.       Sind weitere Ressorts mit dem Vorschlag befasst?

3.       Stimmen Sie mit der Rechtsgrundlage des Vorschlags überein?

4.       Entspricht der Vorschlag den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit?

5.       Werden auf Grund des Vorschlages Änderungen an österreichischen Rechtsnormen erforderlich?

a.       Wenn ja: welche Bundesgesetze sind betroffen?

6.       Sind durch den Vorschlag Kompetenzen der Bundesländer betroffen?

a.       Wenn ja: auf Grund welcher Bestimmung(en) des Vorschlags?

7.       Enthält der Vorschlag Bestimmungen, die im österreichischen Recht nur durch Bundesverfassungsgesetz getroffen werden könnten?

8.       Wie ist die Position anderer Mitgliedstaaten zum Vorschlag?

9.       In welcher EU-Ratsformation wird der Vorschlag behandelt?

10.   In welchem vorbereitenden Gremium des Rates der EU wird der Vorschlag behandelt?

11.   Fanden bereits Sitzungen in diesem Gremium statt?

12.   Besteht ein Zeitplan für die Behandlung des Vorschlags?

13.   Welche Art von Gesetzgebungsverfahren kommt zur Anwendung?