1973/J XXVI. GP

Eingelangt am 12.10.2018
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend des Standortes Aigen im Ennstal

 

 

 

In der Beantwortung der ersten parlamentarischen Anfrage zur Zukunft des Bundesheer-Stützpunktes Aigen im Ennstal (133/J) gab der Herr Bundesminister für Landesverteidigung zwar ein prinzipielles Bekenntnis zum Erhalt des Standorts ab, blieb aber viele notwendige Antworten schuldig. In Hinblick auf die aktuellsten Entwicklungen (i.B. den Beschluss des Doppelbudgets 2018/2019, sowie den Ministerratsbeschluss vom 22. August 2018) ist es daher notwendig, mehr über die konkreten Pläne der Bundesregierung in dieser Frage zu erfahren.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

Anfrage:

 

Im Ministerrat vom 22. August 2018 wurde nach Medienberichten ein Sonderbudget für den Ankauf von drei neuen Black Hawk Hubschraubern und zwölf leichten Mehrzweckhubschraubern beschlossen. Aus dem Ministerratsvortrag geht nicht nur der Ersatz des Fluggerätes sondern auch die Anschaffung von geländegängigen LKW, Funktionsfahrzeugen, Zugmaschinen und diversen Tiefladeanhängern hervor.

 

1.  Aus welchem Budgetposten stammt dieses Sonderbudget? (Bitte um Angabe der Untergliederung und des jeweiligen Kontos)

2.  Welche Höhe hat das Sonderbudget, das für diesen Zweck beschlossen wurde?

3.  Wie hoch ist dabei der Anteil des Budgets, das für den Ankauf der zwölf leichten Mehrzweckhubschrauber vorgesehen ist? (Bitte um Angabe der Gesamtsumme und jährlichen Budgetkosten für die Anschaffung bei allfälliger Ratenzahlung)

4.  Wie hoch ist der Anteil für den nicht das Fluggerät betreffenden Teil des Paketes? (Bitte um Angabe der Gesamtsumme und jährlichen Budgetkosten für die Anschaffung bei allfälliger Ratenzahlung)

5.  Wann wird dieses „Sonderbudget“ beschlossen werden?

6.  Ist für dieses Sonderbudget eine Änderung bereits geltender Bundesfinanzgesetze für 2018 und 2019 notwendig? Wenn ja: welche? (Bitte um jährliche Aufgliederung und betragsmäßige Angabe)

7.  Ist für die Beschlussfassung des „Sonderbudgets“ eine Änderung des geltenden Bundesfinanzrahmengesetzes notwendig? Wenn ja: welche (Bitte um zahlenmäßige Aufgliederung nach Jahren)

8.  Ist für die Finanzierung des Mobilitätspaketes die Auflösung von  „Rücklagen“ angedacht? Wenn ja: die Rücklage welcher Untergliederung wäre davon betroffen? (Bitte um Angabe der jahresweisen Beträge der Rücklagenentnahme je betroffener Untergliederung).

9.    Aus welchem Grund war die Finanzierungsseite und die budgetären Auswirkungen des „Hubschrauber- und Mobilitätspaketes“ nicht Teil des Ministerratsvortrags? Gab es zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des MRV 25/64 zu der budgetären Bedeckung noch keine Zusage Ihrerseits die Gerätschaften in dem vom BM für Landesverteidigung gewünschten Ausmaß aus dem Bundeshaushalt finanzieren zu können?

10. Welche Einsparungen in anderen Untergliederungen und Budgetpositionen werden notwendig sein um dieses Sonderbudget bedecken zu können? (Bitte um Angabe der Untergliederung und des Kontos auf dem die Kürzungen geplant sind? Für den Fall das „Verwaltungseinsparungen“ angedacht sind, bitte um konkrete einzelne Angabe welche Verwaltungseinsparungsmaßnahme erwogen wird, wie hoch die gekürzten Sach- und Personalausgaben in den jeweiligen Untergliederungen sein werden)