1984/J XXVI. GP

Eingelangt am 12.10.2018
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc

Genossinnen und Genossen

 

an den Bundesminister für Inneres     

     

betreffend den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 im Hinblick auf ein

Überprüfungsverfahren für im Zusammenhang mit Wahlen zum Europäischen

Parlament begangene Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz

personenbezogener Daten/Ein Beitrag der Europäischen Kommission zum Treffen

der EU-Führungsspitzen in Salzburg am 19./20. September 2018.

 

 

Die Europäische Kommission hat am 12.09.2018 den oben genannten Vorschlag vorgelegt. Nachdem Unionsrechtsakte einerseits in vielen Fällen unmittelbare Wirkung auch in Österreich entfalten und andererseits österreichischen Vorschriften vorgehen, stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

 

Anfrage:

 

 

1.       Wie lautet die Position Ihres Ressorts zum genannten Vorschlag insgesamt und zu dessen wesentlichsten Bestimmungen?

2.       Sind weitere Ressorts mit dem Vorschlag befasst?

3.       Stimmen Sie mit der Rechtsgrundlage des Vorschlags überein?

4.       Entspricht der Vorschlag den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit?

5.       Werden auf Grund des Vorschlages Änderungen an österreichischen Rechtsnormen erforderlich?

a.       Wenn ja: welche Bundesgesetze sind betroffen?

6.       Sind durch den Vorschlag Kompetenzen der Bundesländer betroffen?

a.       Wenn ja: auf Grund welcher Bestimmung(en) des Vorschlags?

7.       Enthält der Vorschlag Bestimmungen, die im österreichischen Recht nur durch Bundesverfassungsgesetz getroffen werden könnten?

8.       Wie ist die Position anderer Mitgliedstaaten zum Vorschlag?

9.       In welcher EU-Ratsformation wird der Vorschlag behandelt?

10.   In welchem vorbereitenden Gremium des Rates der EU wird der Vorschlag behandelt?

11.   Fanden bereits Sitzungen in diesem Gremium statt?

12.   Besteht ein Zeitplan für die Behandlung des Vorschlags?

13.   Welche Art von Gesetzgebungsverfahren kommt zur Anwendung?