1997/J XXVI. GP

Eingelangt am 15.10.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Elisabeth Feichtinger, Genossinnen und Genossen 

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung 

betreffend Inklusionsklassen

In Oberösterreich gibt es seit über zwanzig Jahren an mehreren Sonderschulen den erfolgreichen Schulversuch der umgekehrten Inklusionsklassen in denen SchülerInnen mit und ohne Behinderungen gemeinsam lernen. Da in den Bundesländern jedoch nicht mehr als 5% aller Klassen als Schulversuch geführt werden dürfen, droht den umgekehrten Inklusionsklassen nun das Aus. 

Eine mögliche Lösung, um den Erhalt der Klassen zu sichern, wäre die Eingliederung in das Regelschulsystem. Wie das rechtskonform vorgenommen werden kann, soll laut Bildungsminister Faßmann nun zunächst in einer Expertengruppe eruiert werden.  

Als Zwischenlösung wurden die betroffenen Sonderschulen gebeten, in Kooperation mit benachbarten Volksschulen dislozierte Klassen einzurichten. Ein Konzept, das aber nicht für alle Sonderschulen umsetzbar ist.  

Aber auch die Schulen, denen es gelungen ist, dislozierte Klassen einzurichten, sind auf eine schnelle Lösung angewiesen, um interessierten SchülerInnen und Eltern im kommenden Schuljahr Planungssicherheit zu geben.       

Des Weiteren scheint der Fortbestand der umgekehrten Inklusionsklassen auch an der Frage zu hängen, was der türkis-blauen Regierung das in Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention verbriefte Recht auf integrativen Unterricht wert ist. Zumindest hat Bildungsminister Faßmann in der Ausschusssitzung vom 05. Juni erklärt, dass es gelte, die Kosten im Rahmen zu halten.         

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende 

 

Anfrage 

1.         Aus welchen Personen setzt sich die Arbeitsgruppe zusammen? 

2.         Wann ist die Arbeitsgruppe zu ihrer ersten Sitzung zusammengekommen und wie oft hat sich die Arbeitsgruppe bislang getroffen (Stichtag: 04.10.2018)?  

3.         Wie viele Treffen sind insgesamt geplant? 

4.         Bis wann soll es eine Entscheidung geben? 

5.         Ist es ihr Ziel, dass die Inklusionsklassen an allen betroffenen Schulen erhalten bleiben? 

6.         Mit welchen Maßnahmen aus ihrem Ministerium werden Sie dazu beitragen? 

7.         Wie wird ihr Ministerium sicherstellen, dass auch die Schulen, die keine Kooperation durch dislozierte Klassen mit einer Volksschule eingehen konnten, die Übergangszeit überstehen können?   

8.         Gibt es Überlegungen die Übergangslösung der dislozierten Klassen in eine endgültige Lösung umzuwandeln? 

9.         Welchen finanziellen Rahmen sieht ihr Ministerium für den inklusiven Unterricht vor und bewegen sich die betroffenen Sonderschulen in diesem Rahmen?  

10.     Mit welchen Maßnahmen wird ihr Ministerium sicherstellen, dass SchülerInnen mit Behinderungen das ihnen in der UN-Behindertenrechtskonvention verbriefte Recht auf integrativen Unterricht wahrnehmen können?