2003/J XXVI. GP

Eingelangt am 15.10.2018
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Anfrage

des Abgeordneten Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien

betreffend „Absage des Rates für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz"

Begründung

Der für den 11. Oktober 2018 in Luxemburg angesetzte formelle Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz wurde vom österreichischen Ratsvorsitz ersatzlos abgesagt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.      Weshalb wurde der Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz abgesagt?

2.      Wer trägt die politische Verantwortung für diese Entscheidung?

a.      Wurde diese Entscheidung mit dem Ratssekretariat, dem Präsidenten des Rates und der Kommissarin Marianne Thyssen abgestimmt?

b.      Wenn ja, welche Reaktionen gab es?

c.       Gab es Reaktionen der anderen Sozialministerinnen- und Minister auf die Absage?

d.      Wenn ja, welche?

3.      Welche konkreten Schwerpunkte hat der österreichische Ratsvorsitz sich für die im Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz behandelten Themenbereiche gesetzt?

4.      Ist der österreichische Ratsvorsitz für die Gestaltung der Agenda der Ratsformationen zuständig?

a. Wenn ja, weshalb gab es laut dem Pressesprecher von Bundesministerin Hartinger-Klein, Axel Ganster[1], zu wenige Punkte auf der Tagesordnung, um die Abhaltung des Rates zu rechtfertigen?

5.      Welche Punkte wären auf der Tagesordnung gestanden?

6.      Was ist Ihre Position zur Schaffung der EU-Arbeitsagentur?

a.      Welche Bedenken haben Sie hinsichtlich der Schaffung einer EU- Arbeitsagentur?

b.      Weshalb blockieren Sie durch die Absage des Rates Fortschritte in diesem Bereich?

c.       Welche Möglichkeiten gibt es nun, abseits des abgesagten Rates in diesem Bereich Fortschritte zu erzielen?

7.      Wurden seit dem Beitritt Österreichs zur EU auch andere formelle Räte abgesagt?

a.      Wenn ja, welche?

b.      Wenn ja, aus welchem Grund?

c.       Wenn nein, weshalb hat man für den Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz während des österreichischen Ratsvorsitzes diese Maßnahme gesetzt?

d.      Wurden bei den zwei vorhergehenden österreichischen Ratsvorsitzen 1998 und 2006 formelle Räte abgesagt?

e.      Wenn ja, warum?

8.      Wären Sie bereit, aufgrund der weitreichenden Kritik an der Absage einen neuen Termin für den Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz während des österreichischen Ratsvorsitzes festzulegen?



[1] http://www.bonvalot.net/waere-nicht-dafuer-gestanden-oesterreich-sagt-den-eu-sozialgipfel-ersatzlos-ab-894/.