2006/J XXVI. GP

Eingelangt am 16.10.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Doris Margreiter

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

betreffend: Asylwerber mit Gewerbeberechtigung

 

 

 

Da nun die Möglichkeit für Asylwerber, eine Lehre in Mangelberufen zu starten, von der Bundesregierung trotz akutem Fachkräftemangel, ersatzlos und ohne Übergangsphase gestrichen wurde, sind diese nun wieder zum Nichtstun verdammt.

Asylwerbern, die einen Aufenthaltstitel haben ist es allerdings erlaubt, während der Abwicklung des Asylverfahrens einen Gewebeschein zu lösen.

Im Grundversorgungs-Gesetz ist extra geregelt, dass sie erst nach drei Monaten selbstständig tätig sein können. Sie müssen natürlich die gleichen Berechtigungen wie ÖsterreicherInnen (solange sie Berechtigungen für die Ausübung brauchen) nachweisen. Genaueres unter § 14 Abs 2 GewO, § 7 Abs 2 GVG-B und § 13 AsylG

Fragestellungen: Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.   Wie viele AsylwerberInnen nehmen aktuell diese Möglichkeit in Anspruch? Wie viele aufrechte Gewerbeberechtigungen wurden seit 2014 erteilt? Bitte Unterteilung nach Bundesländern !

2.    In welchen Branchen (nach Sparten und Fachgruppen laut Wirtschaftskammer) werden selbständige Tätigkeiten von AsylwerberInnen ausgeübt?

3.    Sind dem Ministerium Fälle von Scheinselbständigkeit in diesem Bereich bekannt?

4.    Gibt es hier Kontrollen bzw. welche Form der Überprüfung wird vorgenommen um Scheinselbständigkeit und damit verbunden gegebenenfalls Umgehung von Kollektivvertragslöhnen und verbundenen Leistungen zu umgehen?

5.    Ist angedacht, an der bestehenden gesetzlichen Regelung etwas zu ändern?