2009/J XXVI. GP

Eingelangt am 17.10.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Übergangsarrangement zur Arbeitnehmerfreizügigkeit für Kroatien

Für Arbeitnehmer_innen aus den neuen EU-Mitgliedsländern kann die Freizügigkeit von Arbeitnehmern für eine Übergangsfrist von insgesamt bis zu sieben Jahren nach dem jeweiligen EU-Beitritt eingeschränkt werden. Die Übergangsfrist verläuft in drei Phasen In den ersten beiden Jahren nach dem Beitritt eines Landes zur EU wird der Zugang seiner Arbeitnehmer zu den Arbeitsmärkten der Länder, die vor seinem Bei­tritt bereits Mitglied der EU waren, durch deren jeweilige nationale Rechtsvorschriften und Politik geregelt, so dass seine Arbeitnehmer möglicherweise eine Arbeitsgenehmigung benötigen. Wenn ein Land derartige Beschränkungen darüber hinaus für weitere drei Jahre beibehalten will, muss es die Kommission darüber vor Ablauf der ersten beiden Jahre unterrichten. In der dritten Phase können Länder diese Beschränkungen für weitere Jahre aufrechterhalten, wenn sie der Kommission mitteilen, dass ihr nationaler Arbeitsmarkt mit schwerwiegenden Problemen konfrontiert ist. Die Beschränkungen müssen in jedem Fall nach spätestens sieben Jahren insgesamt aufgehoben werden.

Nachdem die Bundesregierung im Juni 2018 mit fadenscheinigen Argumenten den freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt für kroatische Staatsbürger_innen verhindert und somit für eine solche dritte Phase die Beschränkung der Arbeitneh­merfreizügigkeit für Kroat_innen verlängert hat, steht der österreichische Tourismus für die kommende Wintersaison vor schwierigsten Herausforderungen. Besonders betroffen ist dabei Tirol. Laut internen Schätzungen der Fachverbände fehlen dem Tiroler Tourismus für die kommende Wintersaison 2018/19 ca. 2.000 - 3.000 Fach- arbeiter_innen. Mit der geplanten Öffnung des Arbeitsmarktes für kroatische Staats­bürger_innen (im Juni 2018) hätte der Tiroler Tourismus den Fachkräftemangel leicht überbrücken können und die gute Konjunktur in Europa für ein weiteres Wachstum nützen können. Nun besteht die Gefahr, dass die hohe Nachfrage und der Qualitätsanspruch der heimischen Tourismusbranche im wahrsten Sinne des Wortes nicht bedient werden kann.

Sie als zuständige Bundesministerin sagten dazu: "Die oberste Priorität ist die langfristige Integration der österreichischen Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt" und verwiesen darauf, dass Österreich unter allen EU-Mitgliedsstaaten einen der höchsten Ausländeranteile an der Wohnbevölkerung habe. Keine Ihrer Begründungen, die Sie bisher öffentlich dazu abgegeben haben, ist ein schlüssiger Grund für die Verlänge­rung der Übergangsbestimmungen und die damit einhergehende Hinderung des ös­terreichischen Tourismus.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wann wandten Sie sich schriftlich an die Kommission um eine Verlängerung der Übergangsbestimmungen auf weitere zwei, also insgesamt sieben Jahre zu erwirken?

2.    Wie begründeten Sie diese Verlängerung gegenüber der Union? Bitte um Übermittlung des Schreibens an die Europäische Kommission.

a)  Weshalb veröffentlichten Sie das Schreiben nicht sofort an das Parlament bzw. an die Öffentlichkeit?

b)  Werden Sie dies künftig anders handhaben, um für größtmögliche Transparenz zu sorgen?

c)  Wenn nein, warum nicht?

3.    Gab es eine Abstimmung zwischen Ihnen oder einem anderen Regierungsmitglied und der Europäischen Kommission bezüglich der Frage als wie schwerwiegend die von Ihnen vorgebrachten Gründe der Kommission erschienen?

a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

4.    Ist Ihnen die Situation des heimischen Tourismus bezüglich Arbeitskräftemangel für die Wintersaison bekannt?

a)  Wenn ja, warum nahmen Sie auf diese bei Ihrer Entscheidung bezüglich Übergangsbestimmungenverlängerung keine Rücksicht?

b)  Wenn nein, warum nicht?

5.    Welche weitere Folgenabschätzung Ihrer Entscheidung wurde seitens Ihres Ministeriums gemacht?

a)  Zu welchem Schluss kam diese?

b)  Falls keine gemacht wurde, warum wurde keine gemacht?