2014/J XXVI. GP

Eingelangt am 17.10.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verfassung‚ Reformen‚ Deregulierung und Justiz

betreffend Bilanz der EU-Ratspräsidentschaft im Bereich Justiz

 

Das Leitbild des österreichischen EU-Ratsvorsitzes im Bereich Justiz ist folgendes: „Der österreichische Ratsvorsitz ist um die umfassende Verwirklichung der drei Ebenen des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts bemüht. Alle diesbezüglichen Maßnahmen müssen dabei grundrechtskonform ausgestaltet sein, auch um dem in Artikel 2 EUV postulierten Wert der Rechtsstaatlichkeit umfassend gerecht zu werden. Österreich unterstützt vor diesem Hintergrund auch nachdrücklich Initiativen der Europäischen Kommission mit dem Ziel einer nachhaltigen Sicherung des Rechtsstaatsprinzips in der Europäischen Union und ihren Nachbarländern.“

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Welche konkreten Maßnahmen wurden bisher gesetzt, um den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu stärken? Um eine genaue Auflistung wird ersucht.

2.    Welche Initiativen der Europäischen Kommission zur nachhaltigen Sicherung des Rechtsstaatsprinzips in der EU und ihren Nachbarländern wurden bisher unterstützt? Wenn Initiativen unterstützt wurden, wie wurden sie unterstützt?

3.    Aussendungen des BMVRDJ zufolge hat Herr Justizminister Moser eine Initiative auf der Ebene der europäischen Justizminister gestartet, um „Rechtsstaatlichkeit zu forcieren und das gegenseitige Vertrauen unter den Mitgliedsstaaten zu stärken … Bis Jahresende sollen Schlussfolgerungen ausgearbeitet werden, die von allen EU-Staaten unterstützt werden.“
a) Wie weit fortgeschritten ist die Ausarbeitung der Schlussfolgerungen?
b) Kann die Frist der Ausarbeitung bis Jahresende eingehalten werden?
c) Gibt es bereits ein –vorläufiges- Ergebnis dieser Initiative?

4.    Wurden die Maßnahmen zur Vorbereitung der operativen Tätigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft –wie im Programm festgelegt- bereits in die Wege geleitet?
a) Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
b) Wurde bereits damit begonnen, die angekündigte Evaluierung der Tätigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft vorzunehmen?
c) Wenn nein, wann wird mit der Evaluierung begonnen?

5.    Laut dem Programm soll ein Fokus auf das Thema „Haft in der Heimat“ gesetzt werden. Welche konkreten Maßnahmen wurden hier schon gesetzt?

6.    Welche Maßnahmen wurden im Schwerpunktbereich ,,Zivilrecht" gesetzt.

a) Welche Maßnahmen wurden im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen gesetzt? Um eine genaue Auflistung wird ersucht

7.    Welche Maßnahmen wurden im Schwerpunktbereich "Datenschutz" gesetzt? Mit welchem konkreten Ergebnis?